Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 519

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 519 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 519); i.iuuu. um if oröjiaißiJiliii Bibliothek GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 20. Oktober 1969 I Teil II Nr. 83 Tag Inhalt Seite 25. 9. 69 Anordnung über die in der Regel kostenlose Nutzung von Sporteinrichtungen durch sporttreibende Gruppen der gesellschaftlichen Organisationen - 519 15. 9. 69 Anordnung Nr. 2 zur Verleihung des akademischen Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges Bezeichnung der akademischen Grade 522 15. 9. 69 Anordnung Nr. 2 zur Verleihung des akademischen Grades Doktor der Wissenschaften Bezeichnung der akademischen Grade 522 Anordnung über die in der Regel kostenlose Nutzung von Sporteinrichtungen durch sporttreibende Gruppen der gesellschaftlichen Organisationen vom 25. September 1969 Auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. September 1968 wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit den Leitungen der Massenorganisationen folgendes angeordnet: §1 (1) Alle Sporteinrichtungen, die sich in der Rechtsträgerschaft staatlicher Organe und Einrichtungen, volkseigener Kombinate und Betriebe befinden, sind den sporttreibenden Gruppen der gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere den Grundorganisationen des Deutschen Turn- und Sportbundes, den Schulsportgemeinschaften und den Sektionen der Gesellschaft für Sport und Technik zur Durchführung des Ubungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes kostenlos zur Verfügung zu stellen, ausgenommen sind Großsportveranstaltungen gemäß § 4. (2) Zwischen den Rechtsträgern der Sporteinrichtungen und dem Nutzer sind zur rationellsten Auslastung der Sporteinrichtungen und zur Sicherung eines planmäßigen Ubungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes sowie zur Pflege und Erhaltung der Sporteinrichtungen Nutzungsverträge abzuschließen. (3) In den Nutzungsverträgen sind die Rechte und Pflichten der Vertragspartner entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, den Besonderheiten der Sporteinrichtungen und den Formen der Sportveranstaltungen auf der Grundlage der Anlagen 1 und 2 festzulegen. §2 (1) Aufwendungen, die durch die kostenlose Nutzung gemäß § 1 Abs. 1 entstehen, sind vom Rechtsträger zu tragen. (2) Entstehen dem Rechtsträger Kosten durch zusätzliche Leistungen, die vom Nutzer über die im Nutzungsvertrag festgelegten Leistungen hinaus gefordert werden, sind diese vom Veranstalter bzw. Nutzer zu tragen. §3 Den gesellschaftlichen Organisationen, den sozialistischen Genossenschaften und anderen Eigentümern von Sporteinrichtungen wird empfohlen, gemäß §§ 1 und 2 zu verfahren. §4 (1) Die Rechtsträger der Sporteinrichtungen sind berechtigt, bei Großsportveranstaltungen, wie Weit- und Europameisterschaften, Länderkämpfen und allen internationalen Turnieren, Eislaufveranstaltungen und Fußballspielen in ausgewählten, repräsentativen Sporteinrichtungen vom Veranstalter bis zu 8% der Bruttoeinnahmen aus Eintrittsgeldern zu fordern. (2) Die Höhe des Prozentsatzes der Bruttoeinnahmen aus Eintrittsgeldern ist zwischen dem Rechtsträger und dem Nutzer zu vereinbaren. Diese Mittel sind vom Rechtsträger vorrangig zur Werterhaltung und für Ersatzbeschaffungen in den Sporteinrichtungen zu verwenden. (3) Ausgewählte Sporteinrichtungen gemäß Abs. 1 sind: Großsporthallen Kunsteisstadien und Eissporthallen Sportstadien Schwimmstadien Radrennbahnen Moto-Cross-Speedwaybahnen sowie Motorrennsport- und Regattastrecken Sprungschanzen Rennschlittenbahnen. (4) Durch die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bzw. Rechtsträger ist in Zusammenarbeit mit den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen oder dem Veranstalter die Auswahl der Sporteinrichtungen nach Abs. 3 vorzunehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der militärischen Spionage tätig. Sie sind damit eine bedeutende Potenz für die imperialistischen Geheimdienste und ihre militärischen Aufklärungsorgane. Die zwischen den westlichen abgestimmte und koordinierte militärische Aufklärungstätigkeit gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheitsorgane, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulu.

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