Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 373

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 373 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 373); Gesetzblatt Teil II Nr. 56 Ausgabetag: 10. Juli 1969 373 (2) Unter dem Bilanzstrich sind auszuweisen: treuhänderisch verwaltete Forderungen ausgebuchte Forderungen Eventualverpflichtungen Verpflichtungen aus Schuldbuchkonten. (3) Die Positionen der Aktiva und Passiva sind grundsätzlich brutto nachzuweisen und durch Inven-tare zu belegen. §40 (1) Die Bestände der bestätigten Schlußbilanz sind zur Wahrung der Bilanzkontinuität unverändert auf das folgende Jahr vorzutragen. (2) Veränderungen der wertmäßigen Bestände und Fonds auf Grund von Rechtsvorschriften, die nicht in laufender Rechnung gebucht werden, sind durch eine Bilanzbrücke nachzuweisen. §41 Die Zentralstellen der Kreditinstitute können die Aufstellung von Bilanzen auch in anderen Fällen anweisen sowie abweichende Regelungen zur Aufstellung von Schluß- bzw. Eröffnungsbilanzen treffen. §42 (1) In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Kosten den Erlösen und anderen rechtlich festgelegten ergebniswirksamen Positionen gegenüberzustellen und der Gewinn bzw. Verlust zu ermitteln. (2) Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind brutto nachzuweisen. (3) Die Verwendung des Gewinns bzw. der Verluststützungen ist nachzuweisen. §43 (1) Durch Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustreehnung, die eine Veränderung des Buchwerks zur Folge haben, sind grundsätzlich im nächsten Geschäftsjahr zu berichtigen, soweit die Staatliche Finanzrevision bzw. ein anderes Revisionsorgan keine anderen Auflagen erteilen. (2) Die Zentralstellen der Kreditinstitute können ln Abstimmung mit der Staatlichen Finanzrevision in Einzelfällen abweichend von den Festlegungen gemäß Abs. 1 Sonderregelungen treffen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Krediten, Einlagen, Warenlieferungen und Leistungen §44 (1) Eine Forderung oder Verbindlichkeit wird mit Ablauf der rechtlich festgelegten oder der auf der Grundlage der Rechtsvorschriften vertraglich vereinbarten Fristen fällig. (2) Eine Forderung oder Verbindlichkeit 1st ganz oder teilweise zweifelhaft, wenn der Schuldner oder Gläubiger zeitweilig nicht bestimmbar ist. Für Forderungen oder Verbindlichkeiten, bei denen Schuld- ner oder Gläubiger ihren Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik haben, gelten besondere Bestimmungen. (3) Zweifelhaft ist eine Forderung auch dann, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung geltend machen kann oder wenn er für längere Zeit zahlungsunfähig ist. (4) Eine Forderung oder Verbindlichkeit ist strittig, wenn sie dem Grunde oder der Höhe nach vom Schuldner bestritten wird und eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt werden muß. (5) Eine Forderung 1st uneinbringlich, wenn der Anspruch erloschen ist oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden kann. (6) Eine Forderung oder Verbindlichkeit ist verjährt, wenn der Gläubiger seine Forderung entsprechend den Rechtsvorschriften nicht mehr geltend machen kann. §45 Für die Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten, bei denen Schuldner bzw. Gläubiger ihren Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik haben, gelten besondere Bestimmungen. Dasselbe trifft für Beteiligungen an Unternehmen außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik zu. Bank, Kasse und Wertbestände §46 Im Rahmen der Finanzrechnung sind Kassen-, Postscheck- und Bankbestände, Wertbestände (eigene Wertpapiere, Zinsscheine und geloste Wertpapiere, Bestände an Wertmarken, Gedenkmünzen und Sammlermünzen, Edelmetalle) sowie die Zu- und Abgänge an baren und unbaren Mitteln und sonstigen eigenen Wertbeständen zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. §47 (1) Die Barbestände aus der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sind täglich mit dem Kasseunachweis und dem entsprechenden Hauptbuchkonto abzustimmen. (2) Belege dürfen grundsätzlich nicht als Barbestände geführt werden. (3) Bank- und Postscheckguthaben laut Bank- bzw. Postscheckauszug sowie Bankkredite laut Bankauszug sind laufend innerhalb der Finanzrechnung abzustimmen. Depotgeschäft und Verwahrungen §48 (1) Die im Rahmen des Depotgeschäftes für Dritte verwalteten Wertpapiere sind bestandsmäßig sowie hinsichtlich der Bestandsveränderungen auf getrennt geführten Sach- und Personendepotkonten auszuweisen. (2) Über die von Dritten vorübergehend oder ständig in Verwahrung genommenen Wertbestände (Sparbücher, Edelmetalle, Schmuck usw.) sind Nachweise über den Bestand und seine Veränderungen zu führen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel nicht möglich. Ursächlich dafür ist die politische Lage. Die Organisa toreri und Inspiratoren sind vom Gegner als Symbolfiguren aufgebaut worden.

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