Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 260

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 260 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 260); 260 Gesetzblatt' Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 20. Mai 1969 § 19 (1) Mit dem Zeitpunkt des Entzugs des Eigentumsrechts entsteht Volkseigentum an den übertragenen Bodenflächen, Gebäuden und Anlagen. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Hechte. Für die Gläubiger der erloschenen dinglichen Rechte gilt § 10 des Entschädigungsgesetzes. (2) Bei Anordnen eines Nutzungs- oder Mitnutzungsverhältnisses hat dcis Nutzungs- bzw. Mitnutzungsrecht den Vorrang gegenüber den an diesen Bodenflächen, Gebäuden und Anlagen bestehenden dinglichen Rechten. Zu § 12 des Berggesetzes: § 20 (1) Bei Nutzungsänderungen zur dauernden oder zeitweiligen umfassenden Nutzung sind bestehende Miet- und Pachtverhältnisse vertraglich zu beenden. Bei Nutzungsänderungen zur dauernden oder zeitlich begrenzten Mitnutzung und beim Festlegen von Nutzungsbedingungen ist dem Verlangen des bisherigen Mieters oder Pächters auf entsprechende Beendigung oder Änderung des Vertragsverhältnisses nachzukommen. (2) Kommt über die Beendigung oder Änderung des Vertragsverhältnisses gemäß Abs. 1 keine Einigung zustande, kann®auf Antrag die vertragliche Regelung durch eine Entscheidung des Rates des Kreises ersetzt werden. Bei der Beendigung von Vertragsverhäitnissen über Wohn- und Gewerberaum ist zu sichern, daß der notwendige Ersatzraum bereitgestellt wird. Im Falle der Änderung des Vertragsverhältnisses ist auf Antrag gleichzeitig über den zulässigen Miet- und Pachtpreis zu entscheiden. Im übrigen gilt auch zugunsten des bisherigen Mieters oder Pächters § 14. § 21 Entscheidungen des Rates des Kreises gemäß §§15 bis 18 und § 20 Abs. 2 sind den Beteiligten zuzüstel-len. Die Entscheidung ist zu begründen. Zu § 13 Abs. 2 des Berggesetzes: § 22 (1) Auf der Grundlage der Planungsunteflagen gemäß § 13 Abs. 2 des Berggesetzes hat der Betrieb, der Bodenflächen in Ausübung des Untersuchungs-, Ge-winnungs- oder Speicherrechts nutzt, mit dem Folgenutzer rechtzeitig .einen .Vertrag über die Art, den Umfang und den Zeitpunkt der Wiederurbarmachung sowie über die Gestaltung, Qualität und Übergabe der wieder urbar gemachten Bodenflächen abzuschließen. (2) Ist ein rechtzeitiger Vertragsabschluß gemäß Abs. 1 nicht möglich, weil der Folgenutzer noch nicht feststeht, so ist der Rat des Kreises anstelle des Folgenutzers zum Vertragsabschluß verpflichtet. (3) Über die Abnahme der wieder urbar gemachten Bodenflächen entscheidet, falls eine vertragliche Regelung fehlt oder der Folgenutzer die Abnahme ablehnt, bei den für landwirtschaftliche Zwecke wieder urbar gemachten Bodenflächen der Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft des Kreises, bei den für forstwirtschaftliche Zwecke wieder urbar gemachten Bodenflächen das zuständige Wirtschaftsorgan der Forstwirtschaft, bei den für sonstige Zwecke wieder urbar gemachten Bodenflächen der Rat des Kreises. Zu § 15 des Berggesetzes: § 23 (1) Die Wiederurbarmachung umfaßt insbesondere folgende Maßnahmen: a) Böschungen und Böschungssysteme sind standsicher herzurichten b) Plateauflächen und Zwischenbermen sind zu planieren c) Zufahrten und notwendige Hauptwirtschaftswege auf den Bodenflächen sind einzurichten d) die natürliche Vorflut ist zu gewährleisten. (2) Die Wiederurbarmachung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung umfaßt zusätzlich insbesondere folgende Maßnahmen: a) kulturfähiger Boden ist in geeigneter Qualität, die eine Mindestfruchtbarkeit für die Folgenutzung bereits vom ersten Nutzungsjahr an ermöglicht, und in einer für die Folgenutzung notwendigen Mächtigkeit als oberste Schicht aufzutragen b) ist ein ausreichender Auftrag kulturfähigen Bodens nicht zu erreichen oder volkswirtschaftlich nicht vertretbar, so sind entsprechende bodenverbessernde oder' ertrags verbessern de Maßnahmen durchzuführen. (3) Die Maßnahmen gemäß Abs. 1 Buchstaben b bis d sowie Abs. 2 sind grundsätzlich nur auf solchen Bodenflächen durchzuführen, die über dem zu erwartenden Grundwasserspiegel liegen. Zu §§ 14’ und 15 des Berggesetzes: § 24 Der Leiter der Obersten Bergbehörde und der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik erlassen im gegenseitigen Einvernehmen Bestimmungen über die Wiedernutzbarmachung (Wiederurbarmachung und Rekultivierung) der in Ausübung des Untersuchungs-, Gewinnungs- oder Speicherrechts genutzten Bodenflächen. Zu § 18 des Berggesetzes: § 25 (1) Schäden infolge von Arbeiten, die gemäß § 1 Abs. 1 nicht dem Berggesetz unterliegen, sind nach den Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts zu ersetzen. (2) Zu den im § 18 Abs. 3 des Berggesetzes genannten Arbeitsunfällen gehören nicht die nach den Rechtsvorschriften den Arbeitsunfällen gleichgestellten Unfälle bei gesellschaftlichen Tätigkeiten. Zu § 19 Abs. 2 des Berggesetzes: § 28 (1) Geldersatz ist zu leisten für: a) Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen b) sonstige Schäden, wenn die Wiederherstellung der früheren Gebrauchsfähigkeit oder Naturalersatz volkswirtschaftlich nicht zu vertreten ist. (2) Die Ersatzleistungen durch Wiederherstellung der früheren Gebrauchsfähigkeit oder durch Naturalersatz werden fällig, sobald objektiv die Voraussetzungen zur endgültigen Schadenbeseitigung, gegeben sind. Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung zur Vornahme notwendiger Teilreparaturen oder vorbeugender Sicherungsmaßnahmen. Sie sind vom Ersatzberechtigten zu dulden. Zu § 20 Abs. 1 des Berggesetzes: § 27 Werden für die unterirdische Speicherung bergmännisch hergestellte Hohlräume verwendet, so soll bei der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Einführung zur Bearbeitung von feindlich-negativen Gruppen unter Strafgefangenen und einzelne Strafgefangene sowie der weiteren Perspektive dieser nach ihrer Strafverbüßung. Ein weiterer Gesichtspunkt hierbei ist die Konspirierung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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