Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 420

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 420 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 420); 420 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 28. Juni 1968 (5) Haben die Partner im Vertrag keine Vereinbarung über den Reinigungsgrad des Instandsetzungsgegenstandes getroffen, so ist dieser in grob gereinigtem Zustand zuzuführen. Verletzt der Besteller diese Verpflichtung, hat er dem Leistenden die dadurch verursachten Kosten zu bezahlen. Die Durchführung der Instandsetzung darf aus diesem Grunde nicht verweigert werden. Durchführung der Instandsetzung §52 (1) Der Leistende hat die Instandsetzung entsprechend den zwischen den Partnern geschlossenen Verträgen, den geltenden InstandsetzungsvQrschriften und Dokumentationen durchzuführen. Der Besteller ist, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, verpflichtet, den Leistenden dazu die bei ihm vorhandenen erforderlichen Unterlagen zu übergeben. (2) Bei Hauptinstandsetzungen hat der Leistende alte Bordwerkzeuge, Zubehörteile, Sonderausrüstungen und Verbrauchsmaterial durch neue, nach der vom Besteller festgelegten Norm zu ergänzen und zu ersetzen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. (3) Stellt der Leistende während der Instandsetzung fest, daß die Ausführung zusätzlicher Arbeiten erforderlich ist, hat er, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, den Besteller davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Bestellers berechtigt, diese Arbeiten durchzuführen. (4) Der Leistende hat bei der Instandsetzung festgestellte Mängel, die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Instandsetzungsgegenstandes beeinträchtigen oder die dafür anzuwendenden Sicherheitsvorschriften verletzen, unter Hinweis auf die möglichen Auswirkungen, im Prüfbericht oder im Ubergabe/Übernahmeproto-koll aufzuführen, sofern der Besteller seine Zustimmung zur Beseitigung dieser Mängel nicht gegeben hat. (5) Wird in den Fällen der Absätze 3 und 4 der Instandsetzungsvertrag aufgehoben oder im Falle -des Abs. 4 die Instandsetzungsleistung nicht weitergeführt, so ist der Besteller verpflichtet, das bereits Geleistete zu vergüten, es sei denn, die Vertragsaufhebung oder die Unmöglichkeit der Erfüllung ist durch den Leistenden verursacht worden. (6) Ersetzte Teile, die vom Leistenden nicht an den Besteller zurückzugeben sind und weiter verwendet werden können, sind dem Besteller zu vergüten, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. (7) Der Leistende ist. verpflichtet, dem Besteller auf Anforderung Instandsetzungserfahrungen, z. B. Materialverbrauchsnormen, Zeitangaben, Prüf- und Meßanweisungen mitzuteilen bzw. zu übergeben. Entstehen dadurch dem Leistenden zusätzliche Kosten, sind diese vom Besteller gegen gesonderte Berechnung zu bezahlen. §53 (1) Die industrielle Instandsetzung importierter spezieller Erzeugnisse hat vom Leistenden entsprechend den Dokumentationen des Herstellerlandes unter Berücksichtigung der für die Nutzung in den bewaffneten Organen bestätigten Veränderungen zu erfolgen. (2) Bei der Instandsetzung vorzunehmende konstruktive oder andere Abweichungen vom ursprünglichen Erzeugnis bedürfen des schriftlichen Auftrages bzw. der schriftlichen Zustimmung des Bestellers. (3) Bei der Vorbereitung und Durchführung der Instandsetzungsarbeiten (Gerät außer Betrieb) sind die in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden Bestimmungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit einzuhalten. (4) Die Inbetriebnahme importierter spezieller Erzeugnisse im Bereich des Leistenden, z. B. zu Kontroll-, Prüf- und Abnahmezwecken hat auf der Grundlage der Festlegungen des Herstellerlandes bzw. der militärischen Dienstvorschrift zu erfolgen. §54 Gefahrtragung (1) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung für die dem Leistenden zur Instandsetzung übergebenen Sache trägt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, der Besteller. (2) Die Gefahr für die Instandsetzungsleistung trägt der Leistende bis zur Abnahme der Leistung durch den Besteller, soweit die Partner nichts anderes vereinbart . haben. § 55 Gesetzlicher Garantiezeitraum (1) Für die Instandsetzung nachstehend aufgeführtev Erzeugnisse gelten für die Garantie folgende Mindestfristen, gerechnet vom Tage der Übernahme durch den Besteller, sofern in anderen gesetzlichen Bestimmungen keine längeren Fristen vorgeschrieben sind: a) für Erzeugnisse der Elektrotechnik/Elektronik, Feinmechanik/Optik sowie Mechanisierungsein-richtungen zum Verlegen und Aufnehmen von Kabeln 12 Monate b) für Erzeugnisse 'der Fahrzeugindustrie einschließlich Baugruppen und Bauteile 6 Monate, höchstens jedoch 5 000 km c) für Erzeugnisse der Landmaschinen- und Traktorenindustrie 6 Monate, höchstens jedoch 500 Betriebsstunden d) für den Instandsetzungsumfang aller Überholungs-prozesse bei Flugzeugen und deren Ausrüstung (Triebwerke, Aggregate. Geräte und Baugruppen) 6 Monate e) für alle übrigen Erzeugnisse 6 Monate. (2) Entsprechend der Eigenart bestimmter Erzeugnisse und der Besonderheiten ihres Gebrauches sollen die Partner im Vertrag entsprechend Abs. 1 eine Garantie nach Betriebsstunden oder Anzahl der Einsatzmöglichkeiten vereinbaren. Für Sonderausrüstungen bei Flugzeugen ist die Garantieverpflichtung des Instand-setzungsbetriebes im Vertrag festzulegen. (3) Übernimmt der Leistende gegenüber einem anderen Auftraggeber für Instandsetzungen an gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen weitergehende Garantie, so ist dies auf Verlangen des Bestellers vertraglich zu, vereinbaren. (4) Bei Hauptinslandsetzungen erstreckt sich die Garantie auf alle Baugruppen, Bauteile und Ausrüstungen, auf Sonderausrüstungen jedoch nur. wenn deren;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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