Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 416

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 416 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 416); 418 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 28. Juni 1968 IV. Abschnitt Wissenschaftlich-technische Leistungen Grundsätze für Verträge über wissenschaftlich-technische Leistungen §39 (1) Die planmäßige Ausstattung der Besteller-bereiche mit zweckmäßiger, dem Höchststand von Wissenschaft und Technik und den Anforderungen der modernen Landesverteidigung entsprechender Bewaffnung, Ausrüstung und anderen neu oder weiterentwickelten Erzeugnissen erfordert die Durchführung vielseitiger, wissenschaftlich-technischer Leistungen, die zwischen den Partnern in Verwirklichung der von den übergeordneten Organen getroffenen Festlegungen und Koordinierungsmaßnahmen rechtzeitig durch vertragliche Vereinbarungen zu regeln sind. (2) Für neu zu beginnende Aufgaben zur Ausstattung der Besteller mit neu oder weiterentwickelten Erzeugnissen sind Verträge unter Beachtung des Inhalts der jeweiligen Aufgabe abzuschließen z. B. über: a) Vorbereitung der Einführung neuer Erzeugnisse b) Lieferung neu zu entwickelnder Erzeugnisse, c) Forschung, Entwicklung und Überleitung von Konstruktionen und Verfahren, d) Projektierungs- und Kottstruktionsleistungen, Erprobungen und Standardisierungsaufgaben. Für die in den Buchstaben c und d genannten Verträge gelten unter Beachtung der sich aus den Bestimmungen dieser Verordnung ergebenden Anforderungen die dafür erlassenen gesetzlichen Regelungen. §40 (1) Die Verträge über wissenschaftlich-technische Leistungen für Besteller sind unter Berücksichtigung schutzrechtlicher Erfordernisse so zu gestalten, daß ausgehend von der zu lösenden Aufgabe mit ihrer Verwirklichung das für die Zwecke des Bestellers notwendige unmittelbar verwertbare Ergebnis, insbesondere die Entwicklung und Lieferung kompletter voll einsatzfähiger Erzeugnisse und Systeme, erreicht wird. Soweit der Leistende bestimmte dazu erforderliche Teilaufgaben nicht selbst durchführen kann, hat er unter Beachtung des §23 darüber mit geeigneten Nachauftragnehmern Verträge abzuschließen. (2) Die Verträge sind über den gesamten für die Durchführung der Aufgabe erforderlichen Zeitraum abzuschließen. Wenn bei langfristigen Aufgaben Einzelheiten der Zusammenarbeit bei der Durchführung der wissenschaftlich-technischen Leistung oder der späteren Lieferung noch nicht mit ausreichender Klarheit geregelt werden können, ist der Vertrag hinsichtlich dieser Fragen rechtzeitig zu ergänzen. Gegenstand und Zeitpunkt notwendiger Ergänzungen sind im Vertrag zu vereinbaren. Vertrag zur Vorbereitung der Einführung neuer Erzeugnisse für Besteller §41 (1) Durch den Vertrag zur Vorbereitung der Einführung neuer Erzeugnisse für Besteller verpflichtet sich der Leistende, auf der Grundlage der vom Besteller erarbeiteten taktisch-technischen Forderungen eine Studie über die Realisierungsmöglichkeiten, den besten Lösungsweg, die Voraussetzungen, die ökonomischen Auswirkungen für die Verwirklichung dieser Forderung bzw. die Verbesserung der vorgegebenen Kennziffern anzufertigen sowie unter Mitwirkung des Bestellers den Entwurf der Aufgabenstellung auszuarbeiten. Der Vertrag wird in der Regel zwischen dem Besteller und dem für die spätere Lieferung des Erzeugnisses vorgesehenen Betrieb abgeschlossen. Kommt der Vertrag mit einem anderen Betrieb, insbesondere mit einer wissenschaftlich-technischen Einrichtung zustande, muß dieser die Mitwirkung des späteren Lieferbetriebes an der Ausarbeitung der Studie und des Entwurfes der Aufgabenstellung und dessen Bereitschaft, nach Bestätigung der Aufgabenstellung einen Vertrag über die Lieferung neu zu entwickelnder Erzeugnisse mit dem Besteller abzuschließen, vertraglich sichern. (2) Im Vertrag kann vereinbart werden, daß im Rahmen der Studie auch Modelle, Labormuster oder Versuchsgeräte anzufertigen und bestimmte experimentelle Erprobungen durchzuführen sind. Bei umfangreichen Aufgaben kann in Ausnahmefällen vereinbart werden, daß bereits vor Abschluß der Leistung nach Erreichung bestimmter Zwischenergebnisse die Zahlung' entsprechender Preisanteile durch den Besteller erfolgt. (3) Ergibt sich bei der Erarbeitung der Studie oder des Entwurfes der Aufgabenstellung, daß die taktisch-technischen Forderungen technisch bzw. ökonomisch nicht oder nicht mit den geforderten Ergebnissen verwirklicht werden können, ist der Vertrag abzuändern oder aufzuheben. In diesem Fall steht dem Leistenden bei ordnungsgemäßer Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen der auf den bisher erbrachten Teil seiner Leistung entfallende Anteil des Preises zu. §42 (1) Der Entwurf der Aufgabenstellung muß die für den militärischen Einsatz des neu zu entwickelnden Erzeugnisses wesentlichen technischen und ökonomischen Kennziffern, Eigenschaften und anderen Merkmale sowie den Zeitraum der Aufnahme der Serienproduktion und Lieferungen an den Besteller enthalten. Er muß den taktisch-technischen Forderungen des Bestellers nach kompletten volleinsatzfähigen Erzeugnissen und Systemen entsprechen. (2) Zu den ökonomischen Kennziffern gehören vor allem a) der notwendige einmalige Aufwand für die Entwicklung und Überleitung (Preislimit für Entwicklung und Überleitung) b) die planmäßige Rückflußdauer des einmaligen Aufwandes c) der Mindestbedarf des Bestellers während der Rückflußdauer bzw. im Perspektivplanzeitraum d) das Preislimit für die Serienerzeugnisse. (3) Der Entwurf der Aufgabenstellung ist auf Antrag des Bestellers vor dessen zuständigem übergeordnetem Organ und dem des Leistenden zu verteidigen. Ist der Leistende nicht der für die spätere Lieferung vorgesehene Betrieb, so hat er die Verteidigung unter Mitwirkung des späteren Lieferbetriebes auch vor dessen übergeordnetem Organ durchzuführen. Bei wichtigen Aufgaben soll die Verteidigung gemeinsam gegenüber den übergeordneten Organen erfolgen. Nach der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel der Beschuldigte.

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