Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 322

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 322 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 322); 322 Gesetzblatt Teil II Nr. 57 Ausgabetag: 10. Juni 1968 §4 Verhaltens- lind Anzeigepflichten (1) Ist ein Unfall eingetreten, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, so hat der Betrieb der DVA unverzüglich über Art und Umstände des Unfalles und seiner Folgen schriftlich Anzeige zu erstatten. (2) Jede versicherte Person ist nach Eintritt eines Unfalles verpflichtet, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen und die ihr erteilten Anordnungen des Arztes, die der Heilung und Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen, zu befolgen. §5 Zahlung der Versicherungsleistung (1) Im Falle eines dauernden Körperschadens wird die Versicherungsleistung an die vom Unfall betroffene Person gezahlt. (2) Jm Falle des Todes wird die Versicherungsleistung an die vom Vorstand der Genossenschaft bzw vom Leiter des Betriebes in Übereinstimmung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung benannten Hinterbliebenen der versicherten Person, die ihren Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben, gezahlt. Die Versichferungsleistung gehört nicht zum Nachlaß. Die Versicherungsleistung kann den Kindern, dem Ehegatten, den Eltern, sonstigen Unterhaltsberechtigten oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der versicherten Person allein oder mehreren der genannten Angehörigen zu vom Betrieb festgelegten Anteilen zugesprochen werden. Hierbei sind soziale Gesichtspunkte, insbesondere die Erwerbsfähigkeit der Hinterbliebenen, zu berücksichtigen. Sind solche Hinterbliebene nicht vorhanden, werden nur die Bestattungskosten ersetzt, und zwar demjenigen, der diese bezahlt hat. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Bedingungen für die freiwillige Haftpflichtversicherung der sozialistischen Betriebe der Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaft und Forstwirtschaft §1. Umfang des Versicherungsschutzes (1) Der Versicherungsschutz bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (nachstehend DVA genannt) umfaßt die Befriedigung berechtigter Und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, die .auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Betrieb wegen Verletzung oder Tötung von Personen sowie Zerstörung oder Beschädigung von Sachen erhoben werden. (2) Mitversichert ist die durch Anschlußgleis-, Grundstückmiet- und Gestattungsverträge mit der Deutschen Reichsbahn übernommene Haftung mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen wegen Schäden an Schienenfahrzeugen. (3) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ersatzansprüche a) aus Schadenereignissen, die sich außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik ereignen. Versicherungsschutz besteht jedoch für Schadenersatzansprüche gegen den Betrieb aus einem Arbeitsrechtsverhältnis, für das die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik maßgebend sind .,b) aus dem Halten, Fahren oder Verwenden von Kraft- und Luftfahrzeugen c) aus vorsätzlicher Herbeiführung von Schäden durch den Betrieb d) aus wechselseitigen Beziehungen bei der Lieferung von Erzeugnissen, bei der Durchführung von Bau- und Montageleistungen, von wissenschaftlich-technischen Leistungen und sonstigen Leistungen (Wirtschaftsverträgen). Das gilt nicht für Verletzung oder Tötung von Personen e) wegen Schäden an Sachen, die durch eine Tätigkeit des Betriebes oder seiner Beschäftigten an oder mit diesen Sachen entstanden sind. Bei Schäden an unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluß nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar Gegenstand der Tätigkeit gewesen sind f) wegen Schäden an Sachen, die dem Betrieb zum Gebrauch oder zur Nutzung überlassen, zur Verwahrung übergeben oder von ihm unbefugt gebraucht worden sind g) wegen Beschädigung der zu be- und entladenden Land-, Luft-' und Wasserfahrzeuge h) wegen Sachschäden durch Abwässer oder Abgase, soweit deren Austritt nicht auf unvorhersehbare technische Mängel zurückzuführen ist i) wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Wasser oder Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub u. dgl.) j) wegen Sachschäden durch wiederholte Einwirkung von Sprengungen k) wegen Abhandenkommen von Sachen l) des Betriebes gegen seine Beschäftigten oder Mitglieder. (4) Mitversichert sind abweichend von Abs. 3 Schadenersatzansprüche Dritter a) wegen Schäden an Tieren, die durch Tierärzte, Besamungstechniker, Hufschmiede, Klauenpfleger, Schafscherer oder Kastrierer, die Mitglieder oder Beschäftigte der Betriebe sind, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, daß der Besamungstechniker durch eine volkseigene Besamungsstation angeleitet und kontrolliert wird. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ersatzansprüche wegen Schäden durch Heilbehandlung jeder Art, die der Besamungstechniker durchführt, mit Ausnahme von einfachen Spülungen b) wegen Beschädigung oder Abhandenkommen der von Ubernachtungsgästen eingebrachten Sachen und der Sachen, die in eine bewachte Garderobe zur Aufbewahrung gegeben wurden. (5) Besondere Aufwendungen, die die Betriebe oder andere Personen nach den gegebenen Umständen zur Minderung des Schadens bei versicherten Ereignissen für erforderlich halten durften oder die durch die Befolgung der entsprechenden Hinweise der DVA entstanden sind, werden ersetzt. Dies gilt auch dann, wenn die Aufwendungen erfolglos waren. Zu ersetzen sind auch Vermögensnachteile, die durch körperliche Schäden entstehen, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Minderung des Schadens einlreten. Ein Ersatz der Aufwendungen und Vermögensnachteile erfolgt nicht, soweit andere staatliche oder betriebliche Leistungen gewährt werden. *;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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