Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 148

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 148 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 148); 148 Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 1. April 1968 15. Anordnung vom 9. Mai 1958 über das Verfahren für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt Verfahrensordnung (GBl. I S. 398) 16. Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Zahlung von Zuschlägen an Rentner. Sozialfürsorgeemp-i'änger sowie andere Unterstützte Rentenzuschlagsverordnung (GBl. I S. 442) Zweite Durchführungsbestimmung vom 22. September 1958 zur Rentenzuschlagsverordnung (GBl. I S. 695) 17. Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Zahlung eines Ehegattenzuschlages (GBl. I S. 441) 18. .Verordnung vom 9. April 1959 über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Renten für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften und Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte (GBl. I S. 313) Erste Durchführungsbestimmung vom 9. April 1959 zur Verordnung über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Renten für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften und Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte (GBl. I S. 314) 19. Verordnung vom 18. Juni 1959 über die Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung (GBl. I S. 605) 20. Verordnung vom 18 Juni 1959 über die weitere soziale Sicherung der Blinden und anderer Schwerstbeschädigter (GBl. 1 S. 606) Erste Durchführungsbestimmung vom 18. Juni 1959 zur Verordnung über die weitere soziale Sicherung der Blinden und anderer Schwerstbeschädigter (GBl. I S. 607) 21. Zweite Verordnung vom 18. Juni 1959 über die Verbesserung der Renten der Bergleute (GBl. I S. 608) 22. Verordnung vom 8. Juli 1959 über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung für Bauern, Handwerker, selbständig Erwerbstätige und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige und der Renten aus der freiwilligen Versicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (GBl. I S. 618) 23. Zweite Verordnung vom 27. November 1959 über die Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung (GBl. I S. 905) 24. Erste Durchführungsbestimmung vom 15. März 1962 zur Verordnung über die Pflichtversicherung der Studenten und Aspiranten bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (GBl. II S. 127) Zweite Durchführungsbestimmung vom 15. Mai 1964 zur Verordnung über die Pflichtversicherung der Studenten und Aspiranten bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (GBl. II S. 559) 25. Erste Durchführungsbestimmung vom 24. Mai 1962 zur Verordnung über die Besoldung der Wehrpflichtigen für die Dauer des Dienstes in der Nationalen Volksarmee (Besoldungsverordnung) (GBl. II S. 355) 26. Beschluß vom 30. Juli 1963 über Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen (GBl. II S. 549) 27. Verordnung vom 5. September 1963 über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (GBl. II S. 639) Erste Durchführungsbestimmung vom 5. September 1963 zur Verordnung über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (GBl. II S. 642) 28. §6 Abs. 4 der Verordnung vom 8. April 1965 über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene (GBl. II S. 293) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 21. Oktober 1966 über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene (GBl. II S. 1253) 29. Dritte Verordnung vom 4. November 1965 über die Verbesserung der Renten der Bergleute (GBl. II S. 803) Erste Durchführungsbestimmung vom 28. Juni 1966 zur Dritten Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute (GBl. II S. 469) Zweite Durchführungsbestimmung vom 29. Mai 1967 zur Dritten Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute (GBl. II S. 352) 30. Verordnung vom 24. März 1966 über die Veränderung von Bestimmungen des Rentenrechts der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (GBl. II S. 289). (3) Im § 2 Abs 1 der Verordnung vom 25. Januar 1951 zur Übertragung des Vermögens der Pensionsversicherungseinrichtungen auf die Sozialversicherung (GBl. S. 39) sind die Worte nach §§ 49 ff. der Verordnung vom 28. Januar 1947 über Sozialpflichtversicherung („Arbeit und Sozialfürsorge“ S. 92)“ zu streichen. (4) In der Ersten Durchführungsbestimmung vom 1. November 1951 zur Verordnung zur Übertragung des Vermögens der Pensionsversicherungseinrichtungen auf die Sozialversicherung (GBl. S. 997) sind a) im § 2 die Worte „nach §§ 49 ff. der Verordnung vom 28. Januar 1947 über Sozialpflichtversicherung (VSV) („Arbeit und Sozialfürsorge“ S. 92)“ zu streichen b) im § 3 die Worte „des § 56 VSV einen Anspruch geltend machen können“ durch die Worte „der Sozialversicherung als anspruchsberechtigte Hinterbliebene gelten“ zu ersetzen c) im § 6 Abs. 1 die Worte „nach §§ 49 ff. VSV und § 56 VSV“ zu streichen d) im § 6 Abs. 2 der 2. Satz zu streichen. Berlin, den 15. März 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit und der Untersuchungsführer enthalten. Außerdem ist die Kontrolle getroffener Festlegungen zu verbessern. Um diese Reserven in der TIA.

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