Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 130

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 130 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 130); 130 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 26. März 1968 (8) Der Minister für Gesundheitswesen kann dem Institut weitere Aufgaben übertragen. §3 Leitung (1) Die Leitung des Instituts erfolgt nach dem Grundsatz der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung durch den Direktor bei aktiver Beteiligung aller Mitarbeiter an der Lösung der Aufgaben des Instituts. (2) Der Direktor ist für die gesamte Tätigkeit des Instituts verantwortlich und dem Minister für Gesundheitswesen für die Erfüllung der Aufgaben des Instituts rechenschaftspflichtig. (3) Der Direktor handelt im Namen des Instituts auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Er ist bei seinen Entscheidungen an die für das Institut bestätigten Pläne und an die Weisungen des Ministers für Gesundheitswesen gebunden. (4) Der Direktor des Instituts ist für die Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufs und die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf dem vom Institut zu bearbeitenden Gesamtgebiet der Balneologie und Kurortwissenschaft verantwortlich und hat die Planung, Durchführung und Kontrolle der For-schungs- und Entwicklungsarbeit auf diesem Gebiet zu sichern. (5) In Abwesenheit des Direktors nimmt der Stellvertreter des Direktors ist auch dieser verhindert, ein anderer beauftragter leitender Mitarbeiter dessen Aufgaben wahr. (6) Die leitenden Mitarbeiter des Instituts sind im Rahmen der Entscheidungen des Direktors in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt. Sie tragen dem Direktor gegenüber für ihren Aufabenbereich die Verantwortung und sind ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. (7) Die Arbeitsordnung des Instituts wird vom Direktor erlassen. §4 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Institut wird im Rechtsverkehr durch den Direktor vertreten. Im Falle der. Verhinderung des Direktors finden die Bestimmungen des §3 Abs. 5 für die Vertretung im Rechtsverkehr entsprechende Anwendung. . (2) Der Direktor ist zur Einzelzeichnung befugt. Das gleiche gilt für seinen Stellvertreter bei der Vertretung des Direktors. (3) Im Rahmen der ihnen vom Direktor erteilten Vollmachten können auch andere Mitarbeiter das Institut im Rechtsverkehr vertreten. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel des Instituts dürfen nach den Bestimmungen über die Bewirtschaftung von Mitteln des Staatshaushaltes nur. von den fachlich Verfügungsberechtigten gemeinsam mit dem Haushaltsbearbeiter vorgenommen werden. § 5 Struktur und Stellenplan Der Stellenplan des Instituts ist auf der Grundlage der bestätigten Struktur und des bestätigten jährlichen Volkswirtschaftsplanes Planteil Arbeitskräfte und Lohn aufzustellen. Seine Bestätigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. §6 Abschluß und Auflösung von Arbeitsverträgen (1) Der Direktor des Instituts wird vom Minister für Gesundheitswesen berufen und abberufen. (2) Für den Abschluß und die Auflösung von Arbeitsverträgen mit allen Mitarbeitern ist der Direktor verantwortlich. Der Abschluß und die Auflösung des Arbeitsvertrages mit dem Stellvertreter des Direktors bedürfen der Zustimmung des Ministers für Gesundheitswesen. §7 Veröffentlichungen und Schweigepflicht (1) Veröffentlichungen von Arbeitsergebnissen der Mitarbeiter des Instituts bedürfen der Zustimmung des Direktors. (2) Die Mitarbeiter des Instituts sind über alle ihnen dienstlich zur Kenntnis kommenden Vorgänge zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Tätigkeit im Institut. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Ber lin. Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen .tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1338 - Verlag (610 62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grolewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1.80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seilen 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt. PoMsehließ-fach 696. sowie Bezug gegen Barzahlung und Selbstabholung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin. Sohwcdter Straße 263, Telefon: "42 46 41 - Gesamtherstellung: Staalsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenroiations-Hoch-druck) Iiiflex 31 8IT;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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