Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 812

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 812 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 812); 812 Gesetzblatt Teil II Nr. 115 Ausgabetag: 13. Dezember 1967 §2 (1) Montageleistungen und Reparaturen im Sinne dieser Preisanordnung sind: a) Montageleistungen und Reparaturen, die für den Auftraggeber durch Betriebe gemäß § 1 durchgeführt werden. b) Reparaturen mit Warenbewegung, d. h. solche Leistungen an Teilen, Maschinen und Anlagen, die ausgebaut, durch Betriebe gemäß § 1 repariert und danach wieder in die Deutsche Demokratische Republik eingeführt und eingebaut werden c) Wartung und Pflege von importierten Maschinen und Anlagen, soweit sie über die Gewährleistungsund Garantieverpflichtungen hinausgehen d) Anleitung bzw. Beaufsichtigung des Montagepersonals sowie Unterweisung des künftigen Bedienungspersonals von Maschinen und Anlagen, soweit diese Leistungen nicht bereits durch den Preis abgegolten sind. (2) Lohnarbeiten im Sinne dieser Preisanordnung sind Arbeiten an Erzeugnissen, die zum Zwecke der Weiterbe- oder -Verarbeitung ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden. (3) Ingenieur- und Architektenleistungen sowie Leistungen von Spezialisten sind Leistungen, die durch Ingenieure, Architekten und Spezialisten aus anderen Staaten und aus Westberlin für Auftraggeber in der Deutschen Demokratischen Republik erbracht werden, sofern es sich nicht um Leistungen gemäß Abs. 1 handelt. Ausgenommen sind Leistungen im Rahmen der technisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit. §3 (1) Für vom Auftragnehmer im Rahmen von Montageleistungen oder Reparaturen zeitweilig zur Verfügung gestellte Einrichtungen, Geräte usw. erfolgt die Berechnung der Mieten durch die Organe der Außenwirtschaft entsprechend § 4. (2) Für im Rahmen von Montageleistungen oder Reparaturen zusätzlich importierte Materialien, wie Zubehör, Ersatzteile, Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen u. a., die nach Abschluß der Arbeiten durch den Auftraggeber in der Deutschen Demokratischen Republik übernommen worden sind, erfolgt die Preisbildung, sofern Vergleichbarkeit mit Erzeugnissen der Deutschen Demokratischen Republik besteht, in Relation zu den Preisen dieser Erzeugnisse. §4 Das Ministerium für Außenwirtschaft ist berechtigt* für die Preisberechnung der Organe der Außenwirtschaft gegenüber dem Auftraggeber in der Deutschen Demokratischen Republik Kalkulationsvorschriften für Leistungen gemäß §§ 1 und 3 Abs. 1 zu erlassen. §5 (1) Diese Preisanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt nicht für Lieferungen und Leistungen aus laufenden Verträgen, die vor Inkrafttreten erbracht wurden. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Preisanordnung tritt für den Geltungsbereich dieser Preisanordnung außer Kraft: die Preisanordnung Nr. 1957 vom 29. Juni 1961 Montage-, Lohn- und Reparaturarbeiten, Ingenieur- und Architektenleistungen ausländischer Betriebe auf dem Gebiete der metallverarbeitenden Wirtschaft (Sonderdruck Nr. P 1963 des Gesetzblattes). Bei'lin, den 20. November 1967 Der Minister für Außenwirtschaft Solle Anordnung zur Änderung der Preisanordnung Nr. 3000/16 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industricprcisreform (Erweiterung des Anwendungsbereiches der am 1. April 1964, am 1. Januar 1965 und am 1. Juli 1968 in Kraft getretenen Preisanordnungen) vom 22. November 1967 Im Einvernehmen mit den Leitern der zentralen staatlichen Organe wird folgendes angeordnet: §1 Der § 14 Abs. 1 der Preisanordnung Nr. 3000/16 vom 10. Dezember 1966 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (Erweiterung des Anwendungsbereiches der am 1. April 1964, am 1. Januar 1965 und am 1. Juli 1966 in Kraft getretenen Preisanordnungen) (GBl. II S. 1145) erhält folgende Fassung: „(1) Die Preise der Preisanordnung Nr. 3013 vom 21. Januar 1964 Nichteisenmetallschrott (Sonderdruck Nr. P 3013 des Gesetzblattes) finden vom 1. Januar 1967 an auch bei Lieferungen von Akkumulatorenbleischrott, zerlegt (Sorte 93) und unzerlegt (Sorte 164) Anwendung. Dies gilt auch für Einzelpersonen gemäß § 3 Abs. 1 Buchst, c der Preisanordnung Nr. 3013“, §2 Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1967 in Kraft. Berlin, den 22. November 1967 Der Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kall Dr. Singhüber Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organo die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 153S Verlag (G10/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Halbjährlich Teil I 2,40 MDN, vierteljährlich Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, jeweitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand, Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung ln der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Str. 263, Telefon: 42 46 41 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotatlons-Hochdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

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