Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 447

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 447 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 447); Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 19. Juli 1967 447 Das Tesla ist die magnetische Induktion eines homogenen magnetischen Flusses, der eine Fläche von 1 m'J senkrecht mit der Stärke 1 Wb durchsetzt. d) Spalte 5: 1 T = 1 Wb, m2 = 1 Vs m2 = 1 kg s~2 A-i. §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kralt. Berlin, den 30. Juni 1967 1 Der Präsident des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Lindenhayn Vizepräsident Anordnung über den Verkehr mit Säuglings-, Säuglingsfertig- und Kinderzusatznahrung. Vom 4. Juli 1967 Zur Sicherung der Bereitstellung einwandfreier und qualitativ hochwertiger Säuglings-, Säuglingsfertig- und Kinderzusatznahrung nach hygienischen und ernährungsphysiologischen Erfordernissen wird in Durchführung des § 6 auf Grund des § 27 Abs. 1 wird in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Ziff. 2 des Lebensmittelgesetzes vom 30. November 1962 (GBl. I S. 111) folgendes angeordnet: §1 (1) Säuglings-, Säuglingsfertig- und Kinderzusatznahrung ist innerhalb der festgelegten Umlaufsfristen an die Verbraucher abzugeben. \ (2) Die Umlaufsfrist ist der Zeitraum vom gekennzeichneten Herstellungs-, Abpack- oder Abfülldatum bis zur Abgabe an die Verbraucher. (3) Die Umlaufsfrist ist zusätzlich zu der Kennzeichnung entsprechend den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auf der Kleinverbraucher-, Einzelhandelsund Großverbraucherverpackung deutlich sicht- und lesbar anzugeben. §2 Für die Säuglings-, Säuglingsfertig- und Kinderzusatznahrung gelten folgende Umlaufsfristen: a) Säuglingsnahrung auf Trockenmilchbasis einschließlich Babysan 3 Monate b) Säuglingsferlignahrung' auf Obst- und Gemüsebasis (löffelfertige Breie) 12 Monate c) Kinderzusatznahrung (trinkfertige Säfte aus Obst und Gemüse) 12 Monate. §3 Großhandelsbetriebe dürfen Säuglings-, Säuglingsfertig- und Kinderzusatznahrung an den Einzelhandel nur ausliefern, wenn eine Abgabe an die Verbraucher nodf vor Ablauf der Umlaufsfrist gewährleistet ist. Die Auslieferung an den Einzelhandel hat bei Säuglings-, Säuglingsferlig- und Kinderzusatznahrung auf Obstund Gemüsebasis spätestens 2 Monate sowie auf Trok-kenmilchbasis spätestens 1 Monat vor Ablauf der Umlaufsfrist zu erfolgen. §4 Säuglings-, Säuglingsfertig- und Kinderzusatznahrung, deren Umlaufsfristen abgelaufen sind, dürfen nicht im Einzelhandel angeboten oder verkauft werden. §5 (1) Säuglings-; Säuglingsfertig- und Kinderzusatznahrung, deren Umlaufsfrist abgelaufen ist, sind innerhalb von 14 Tagen vom Groß- und Einzelhandel nachstehendem Verwendungszweck zuzuführen: a) Säuglingsnahrung auf Trockenmilchba'sis einschließlich Babysan: industrielle oder handwerkliche Verarbeitung (z. B. Backwarengewerbe) oder Abgabe an Großverbraucher (z. B. Großküchen) b) Säuglingsfertignahrung auf Obst- und Gemüsebasis (löffelfertige Breie): als Zusatznahrung und Beikost für Schulen, Kindergärten (nicht für Kinderkrippen) c) Kinderzusatznahrung aus Obst und Gemüse: Großverbraucher (z. B. Großküchen, Sportheime, Schulen, Kliniken ausgenommen Kinderkliniken). (2) Säuglings-, Säuglingsfertig- und Kinderzusatznahrung gemäß Abs. 1 ist von den genannten Einrichtungen innerhalb von höchstens 3 Monaten zu verbrauchen. §6 (1) Der Groß- und Einzelhandel hat Säuglings-, Säug-lfngsfertig- und Kinderzusatznahrung, deren Umlaufsfrist abgelaufen ist, an die im § 5 Abs. 1 Buchstaben a bis c genannten Einrichtungen zu herabgesetzten Preisen abzugeben. (2) Die Preisherabsetzung beträgt bei den im § 5 Abs. 1 Buchst, a genannten Erzeugnissen (ausgenommen Babysan) 20% Buchstaben b und c genannten Erzeugnissen 50 % bezogen auf den Einzelhandelsverkaufspreis (EVP). Die Abgabe von Babysan erfolgt zum Einzelhandelsverkaufspreis. (3) Die Preisherabsetzungen gehen zu I.asten des Betriebsergebnisses bzw. des steuerpflichtigen Gewinnes. Sie sind von den Handelsbetrieben mit staatlicher Beteiligung sowie von den privaten Groß- und Einzelhandelsbetrieben anhand von Rechnungsdurchschriften bzw. Kassenzetteln nachzuweisen. §7 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung werden nach den §§ 22 bis 25 des Lebensmittelgesetzes vom 30. November 1962 bestraft. §S Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 4. Juli 1967 Der Minister für Gesundheitswesen Sefrin;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge umgesetzt werden. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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