Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 291

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 291 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 291); Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 26. Mai 1967 291 (6) Das Reisebüro ist zur Erhebung der unter Abs. 4 Buchstaben b und c und Abs. 5 Buchstaben b und c genannten Kosten nicht berechtigt, wenn a) an Stelle des zurücktretenden ein anderer Kunde die volle Leistung in Anspruch nimmt b) nach Ablauf der Rücktrittsfrist der Tod. eine Erkrankung oder ein Unfall des Kunden, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern oder Schwiegereltern eintritt und ein solches Ereignis Ursache eines verspäteten Rücktritts ist. Derartige Fälle sind dem Reisebüro unverzüglich unter gleichzeitiger Vorlage der Sterbeurkunde bzw. der ärztlichen Bescheinigung mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Falle dem Reisebüro neben der Bearbeitungsgebühr die angefallenen Versicherungsgebühren zu zahlen. (7) Der Kunde kann unverzüglich nach Bekanntwerden des endgültigen Preises, wenn dieser um mehr als 10 % den vorläufigen Preis übersteigt, oder unverzüglich bei Information über wesentliche Veränderungen der vereinbarten Leistungen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden die in den Absätzen 4 und 5 genannten Beträge nicht in Rechnung gestellt. (8) Das Reisebüro ist berechtigt, vom Leistungsvertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Reise nicht den kulturpolitischen Erfolg verspricht oder aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten ist. Der Rücktritt ist dem Kunden unverzüglich mit der gleichzeitigen Unterbreitung eines anderen Vertragsangebotes zum nächstmöglichen Termin mitzuteilen. (9) Für die wechselseitigen Beziehungen zwischen dem Reisebüro und den Kunden, die dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes unterliegen, treten an die Stelle der Bestimmungen des Rücktritts die Bestimmungen des Vertragsgesetzes über die Änderung und Aufhebung von Wirtschaftsverträgen, die entsprechend den Absätzen 1 bis 8 anzuwenden sind. §9 Versicherung (1) Jeder Kunde, der an einer durch das Reisebüro organisierten Reise teilnimmt, ist durch einen Sammelversicherungsvertrag (Anlage) gegen Reisegepäckschäden und Unfälle versichert. (2) Maßgebend für die Schadensregulierung sind die zwischen dem Reisebüro und der Deutschen Versicherungs-Anstalt sowie der Vereinigten Großberliner Versicherungsanstalt abgeschlossenen Verträge sowie die diesen Verträgen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. IV. Vermittlertätigkeit §10 (1) Eine Vermittlertätigkeit kommt ln den Fällen zustande, in denen das Reisebüro nicht selbst Organisator der Leistungen ist, sondern lediglich dem Kunden Leistungen anderer Leistungsträger vermittelt bzw. verkauft. ■. (2) Die Vermittlertätigkeit des Reisebüors besteht insbesondere in: a) dem Verkauf von Fahrtausweisen der Verkehrsbetriebe und von Versicherungspolicen der Versicherungsanstalten. Der Verkauf erfolgt nach dem Tarif des jeweiligen Leistungsträgers ohne Berechnung von Bearbeitungsgebühren b) der Zimmervermittlung, der Vermittlung gastronomischer Leistungen, der Vermittlung von Veranstaltungskarten sowie der Einholung von Visa. Hierfür erhebt das Reisebüro Bearbeitungs- und bei der Visabeschaffung zusätzlich Visagebühren. V. V erantwortlichkeit §11 Verantwortlichkeit des Reisebüros (1) Das Reisebüro ist dem Kunden gegenüber für Schäden, die aus der Verletzung der Leistungsbedingungen des Reisebüros, des Leistungsvertrages, der Teilnahmebedingungen und des Reiseprogramms entstehen, nach den zivilrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. (2) Wird bei Auslandsreisen eine an Ort und Stelle gebotene zumutbare Ersatzleistung vom Kunden nicht angenommen, so entfällt der Ersatzanspruch gegenüber dem Reisebüro. (3) Die Verantwortlichkeit des Reisebüros erstreckt sich auch auf alle die Fälle, in denen die Leistung durch einen Leistungsträger des Reisebüros erbracht wird oder zu erbringen gewesen wäre. Für die Voraussetzung und den Umfang des Schadenersatzes gelten die zivilrechtlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik, die für den entsprechenden Leistungsträger und für die entsprechende Leistungsart anzuwenden sind. (4) Wird ein Schaden durch einen an der Vorbereitung der Erfüllung oder der Erfüllung des Leistungsvertrages nicht mitwirkenden Dritten verursacht, so ist das Reisebüro gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich. Das Reisebüro ist jedoch verpflichtet, den Geschädigten bei der Durchsetzung seines Schadenersatzanspruches gegen den Dritten zu unterstützen, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der Leistung -entstanden ist. § 12 Verantwortlichkeit des Kunden (1) Der Kunde ist dem Reisebüro für die Einhaltung der sich aus den Leistungsbedingungen des Reisebüros, dem Leistunpsvertrag, den Teilnahmebedingungen und dem Reiseprogramm ergebenden Pflichten verantwortlich. Er ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn dem Reisebüro aus der schuldhaften Verletzung seiner Pflichten Schäden entstanden sind. (2) Kunden, die durch schuldhaftes Verhalten den Verlauf der Reise gröblich stören, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Hieraus entstehende Kosten hat der Kunde selbst zu tragen. Durch das Reisebüro erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, soweit das Reisebüro nicht durch anderweitige Ausnutzung der freigewordenen Leistungen eine Vergütung erhält. §13 Verantwortlichkeit nach dem Vertragsgesetz Werden Leistungsverträge, die mit Kunden abgeschlossen wurden, die dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes unterliegen, verletzt, so richtet sich die Verantwortlichkeit nach den Bestimmungen des Vertragsgesetzes; die Bestimmungen des §11 Absätze 2 bis 4 gelten auch in diesen Fällen. §14 Verantwortlichkeit bei Versicherung Die in der Anlage genannten Rechte des Kunden aus der Versicherung bleiben von den Bestimmungen über die Verantwortlichkeit unberührt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung soiftfoe Verfahrensweisen beim Vollzug von Freiheitssj;.a.feup fangenen in den Abteilungen Staatssicherheit eitlicher afenj: an Strafgebe. Der Vollzug von an Strafgefangenen hat in den Untersuchungshaftenstgter Abteilung Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der körperlichen Durchsuchung sowie deren anzuwendenden Mittel und Methoden stehen, sind in der Fachschulabschlußarbeit des Genossen Hauptr.ar. Müller, Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig, enthalten. Im Zusammenhang mit der Vorbeugung von Straftaten Jugendlicher sind die von Lenin hinterlassenen Lehren daß der vorbeugende Sinn der Strafe keineswegs in ihrer Härte, sondern ihrer Unabwendbarkeit liegt.

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