Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 244

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 244 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 244); 244 Gesetzblatt Teil II Nr. 38 Ausgabetag: 9. Mai 1967 Monatslöhnern und Gehaltsempfängern mit Anspruch auf Uberstundenvergütung werden die Überstunden und die gesetzlichen Zuschläge bei wöchentlicher Arbeitszeit von 43% Stunden auf der Basis von 1/190 und bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden auf der Basis von 1/182 des Monatslohnes bzw. Gehaltes berechnet. In gleicher Weise erfolgt die Berechnung des Lohnes bzw. Gehaltes einer Arbeitsstunde. 6. Gewährung des Hausarbeitstages Die Gewährung des Hausarbeitstages erfolgt unverändert nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Es treten gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung keine Veränderungen ein. 7. Spezifische arbeitsrechtliche Bestimmungen Die von der gemeinsamen zentralen Kommission zur Vorbereitung der 5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche im Februar und April 1966 herausgegebenen Mitteilungen „Erläuterungen von Fragen zur 5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche und zur Verkürzung der Arbeitszeit“ haben auch bei Einführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche Gültigkeit, soweit keine anderen Regelungen erfolgen. II. Die Vorbereitung und Einführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen wird entsprechend dem Beschluß des Ministerrates vom 3. Mai 1967 in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes durch die gemeinsame zentrale Kommission des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes einheitlich geleitet. Die gemeinsame zentrale Kommission berät und koordiniert grundsätzliche Fragen zur Einführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche bzw. bereitet Beschlüsse für den Ministerrat vor. In geeigneter Form werden notwendige operative Entscheidungen zur Durchführung der Beschlüsse getroffen sowie die Kontrolle des Standes der Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen gewährleistet. In den Bezirken arbeiten unter Leitung des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes oder seines Stellvertreters und des Vorsitzenden des Bezirksvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes ebenfalls gemeinsame Kommissionen. Auf Vorschlag der gemeinsamen Kommission des Bezirkes legt der Rat des Bezirkes fest, in welchen Kreisen bzw. Stadtkreisen ebenfalls gemeinsame Kommissionen zu bilden sind. Von den gemeinsamen Kommissionen der Bezirke und Kreise wird entsprechend dieser Direktive die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen im Territorium geleitet, koordiniert und kontrolliert. Die Verwirklichung der Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche und der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen verlangt eine hohe Qualität der Führungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane, der örtlichen Räte und Gewerkschaften. Zur Sicherung des politischen und ökonomischen Erfolges der Maßnahmen ist die aktive Einbeziehung und Mitwirkung aller gesellschaftlichen Kräfte und eine enge Zusammenarbeit der zentralen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe mit den örtlichen Räten und den Gewerkschaften zu gewährleisten. Bei der Verwirklichung der Aufgaben ist eine vorbildliche Ordnung und straffe Disziplin durchzusetzen. Die Erfahrungen, die bei der Vorbereitung und Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche gemacht wurden, sind zu berücksichtigen. Es ist ein einheitliches Vorgehen und eine exakte Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zentralen Weisungen zu gewährleisten. Die Leiter der zentralen Staatsorgane haben unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei der Vorbereitung und Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche auf der Grundlage der Verordnung über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit sowie dieser Direktive in Abstimmung mit den Gewerkschaften die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche und zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit in ihrem Bereich anzuweisen. Die Leiter der zentralen Staatsorgane, die Generaldirektoren der WB und die Leiter anderer übergeordneter wirtschaftsleitender Organe haben bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen auftretende Probleme im Rahmen der zentralen Grundsätze zu klären. Den Schwerpunktbetrieben bzw. Einrichtungen ist besondere Unterstützung zu geben. Dabei ist auf allen Ebenen die enge Zusammenarbeit zwischen den Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit den Industriegewerkschaften/Gewerkschaften, den Gesellschaftlichen Räten, den Gewerkschaftskomitees der WB, den Produktionskomitees, den ökonomischen Aktivs und den Gewerkschaftsleitungen in den Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen zu gewährleisten. Die notwendigen Weisungen zur Vorbereitung und Durchführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche sind innerhalb von 14 Tagen nach Herausgabe der Verordnung und der Direktive zu erlassen. Im einzelnen sind folgende Aufgaben zu lösen: 1. Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane, die örtlichen Räte und Betriebsleiter sind für die Einführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche innerhalb ihres Bereiches verantwortlich und treffen alle hierzu erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit den Gewerkschaften. Sie haben die volle Erfüllung der Planaufgaben für das Jahr 1967 durch Rationalisierungsmaßnahmen und Ausschöpfung der Reserven sowie mit den vorhandenen Arbeitskräften zu sichern. Der geplante Lohnfonds ist im Prinzip einzuhalten. Die Urlaubspläne sind durch die Leiter neu zu überprüfen und zu bestätigen. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind bis zum 15. Juni 1967 festzulegen. 2. In die Betriebskollektivverträge, Dienststellenvereinbarungen der Deutschen Reichsbahn und die Pläne Neue Technik sind die entsprechenden Maßnahmen für das Jahr 1967 kontrollfähig aufzunehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwal-tungen Verwaltung für die systematische Anleitung und Kontrolle der Leiter der Abteilungen aufgehoben. Entsprechende Neufestlegungen erfolgen zu gegebener Zeit.

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