Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 132

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 132 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 132); 132 Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 9. März 1967 Organs. Der Leiter des übergeordneten Organs kann sich Vorbehalten, Fachdirektoren selbst zu berufen. Einzelheiten der Berufung sind gesetzlich zu regeln. (3) Auf der Grundlage des Leitungsaufbaues sind die Aufgaben der leitenden Mitarbeiter und aller anderen Mitarbeiter der Verwaltung in Funktionsplänen festzulegen. Mit den Funktionsplänen ist zu sichern, daß eine exakte Aufgabenabgrenzung und Festlegung der Verantwortung gewährleistet wird; die erforderliche Zusammenarbeit zwischen den Funktionsbereichen erfolgt; die Festlegung der Qualifikationsanforderungen und -merkmale entsprechend den betrieblichen Erfordernissen vorgenommen wird. (4) Der Direktor des Betriebes hat zu gewährleisten, daß die innerbetriebliche wirtschaftliche Rechnungsführung in der Tätigkeit der Produktionsbereiche und anderer Struktureinheiten mit dem Ziel der Senkung der Selbstkosten und der Erhöhung der Rentabilität verwirklicht wird. Durch die Führung von Haushaltsbüchern und andere geeignete Formen hat er die Initiative der Werktätigen auf die Lösung dieser Aufgaben zu lenken und das Prinzip der materiellen Interessiertheit zu verwirklichen. §42 (1) Der Hauptbuchhalter kontrolliert im staatlichen Interesse und im Aufträge des Direktors des Betriebes Aufwand und Nutzen der Wirtschaftstätigkeit des Betriebes, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die wirtschaftliche Rechnungsführung und der Vorschriften über den Schutz des Volkseigentums. Er hat bei Unregelmäßigkeiten direkt dem Leiter des übergeordneten Organs zu berichten. Der Hauptbuchhalter ist für die ordnungsgemäße Aufstellung der Jahresbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der anderen Abschlußdokumente verantwortlich. Er hat zu bestätigen, daß die Jahresbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung auf den durch Inventuren belegten Unterlagen der Rechnungsführung und Statistik basieren sowie sachlich und rechnerisch mit diesen übereinstimmen. (2) Der Hauptbuchhalter sichert, daß die für die Leitung des Betriebes und für die staatliche Berichterstattung notwendigen Ergebnisse und Kennziffern aus Rechnungsführung und Statistik qualitäts- und termingerecht zur Verfügung stehen. (3) Der Hauptbuchhalter untersteht dem Direktor des Betriebes unmittelbar und nimmt an dessen Dienstbesprechungen teil. Berufung und Abberufung des Hauptbuchhalters erfolgen in Abstimmung mit dem Direktor des Betriebes durch den Leiter des übergeordneten Organs. §43 (1) Der Direktor des Betriebes erläßt im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung auf der Grundlage des § 107 des Gesetzbuches der Arbeit vom 12. April 1961 in der Neufassung vom 23. November 1966 (GBl. I S. 125) zur Sicherung einer modernen rationellen betrieblichen Organisation und zur Einhaltung der Ordnung im Betrieb eine Arbeitsordnung. Sie dient der Erfüllung der dem Betrieb gestellten Aufgaben, der Wahrung der sozialistischen Arbeitsdisziplin. Die Arbeitsordnung legt die Rechte und Pflichten des Direktors des Betriebes, seines Stellvertreters, der Fachdirektorei, des Hauptbuchhalters, der anderen leitenden Mitarbeiter sowie aller Werktätigen des Betriebes fest. (2) Der Direktor des Betriebes ist verantwortlich, daß die Leitung des betrieblidien Reproduktionsprozesses zu jeder Zeit, auch während der Nachtschicht, gewährleistet ist. (3) Der Direktor des Betriebes erläßt zur Sicherung eines geordneten Produktionsablaufs und einer modernen sozialistischen Betriebsorganisation im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung grundsätzliche verbindliche Anweisungen für den gesamten Betrieb. Der Direktor des Betriebes ist gegenüber allen Werktätigen des Betriebes, die leitenden Mitarbeiter sind gegenüber den ihnen unterstellten Werktätigen weisungsberechtigt. Einzelheiten über das Weisungsrecht sind in der Arbeitsordnung zu regeln. (4) Die Übertragung des Weisungsrechts ist schriftlich festzulegen und im notwendigen Umfange bekanntzumachen. Die Delegierung von Rechten entbindet nicht von der persönlichen Verantwortung. Sie verpflichtet zur Anleitung und Kontrolle im notwendigen Umfang. Weisungen innerhalb des Betriebes erfolgen im Prinzip durch den jeweils übergeordneten Leiter. §44 Zum Schutze der volkswirtschaftlichen und betrieblichen Interessen hat der Direktor des Betriebes die Geheimhaltung der Ergebnisse von Forschung, Entwicklung und Produktion zu sichern sowie die Wahrung der volkswirtschaftlichen Interessen bei der Marktarbeit und beim Absatz zu gewährleisten und dazu eine Ordnung über den Geheimnisschutz auf der Grundlage einer vom übergeordneten Organ festgelegten Nomenklatur über volkswirtschaftlich wichtige Dokumente festzulegen. Die Rechte und Pflichten der leitenden Mitarbeiter und anderer Mitarbeiter des Betriebes im Informationssystem, bei Veröffentlichungen, Verhandlungen, Dienstreisen und Betriebsbesichtigungen sind festzulegen. Bei Verletzung der Geheimhaltungspflichten sind die hierfür Verantwortlichen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verantwortung zu ziehen. IV. Vertretung im Rechtsverkehr, Statut, Eintragung in das Register §45 (1) Der Direktor des Betriebes vertritt den Betrieb im Rechtsverkehr. Nimmt der vom Direktor des Betriebes bestimmte Stellvertreter die Aufgaben des Direktors wahr, vertritt er den Betrieb im Rechtsverkehr. (2) Die Fachdirektoren sind berechtigt, im Rahmen ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereiches den Betrieb im Rechtsverkehr allein zu vertreten. (3) Anderen Mitarbeitern kann Vollmacht für die Vertretung im Rechtsverkehr erteilt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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