Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 589

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 589 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 589); Gesetzblatt Teil II Nr. 92 Ausgabetag: 23. August 1966 589 Anlage 1 zu § 5 vorstehender Elfter Durchführungsbestimmung Absendervertrag zwischen der Deutschen Reichsbahn, Reichsbahnamt nachstehend Eisenbahn genannt Anschrift vertreten durch übergeordnetes Organ: Reichsbahndirektion und nachstehend Absender genannt Anschrift vertreten durch übergeordnetes Organ: wird auf Grund der §§ 7 und 14 der Transportverordnung (TVO) vom 24. August 1961 (GBl. II S. 365) folgender geschlossen: Vertrag §1 Der Absender verpflichtet sich: 1. den gemäß § 9 der TVO im Transportplanbescheid für den jeweiligen Monat festgelegten Transportraum (außer Privat- und Mietwagen) a) täglich gleichmäßig zu bestellen und in Anspruch zu nehmen. Abweichungen sind innerhalb der Dekade auszugleichen;* b) in voller Höhe zu bestellen und in Anspruch zu nehmen. Die Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Sonnabend- sowie des Sonn- und Feiertagsanteils gemäß § 15 der TVO wird dadurch nicht eingeschränkt;* 2. für die Beladung/Entladung* der Güterwagen die nachstehenden Ladefristen einzuhalten: für die Entladung = Stunden = Stunden = Stunden für die Beladung = Stunden - Stunden = Stunden 3. die Ankündigung und Benachrichtigung der zur Beladung/Entladung* bereitzustellenden Güterwagen wie folgt entgegenzunehmen: 4. §2 Die Eisenbahn verpflichtet sich: 1. den im Transportplanbescheid für den jeweiligen Monat enthaltenen Transportraum nach Maßgabe der Bestellung gemäß § 1 Ziff. 1 bereitzustellen; 2. die Ankündigung und Benachrichtigung der zur Beladung/Entladung* bereitzustellenden Güterwagen wie folgt vorzunehmen: 3. den Fahrplan der gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst, c der Sechsten Durchführungsbestimmung zur TVO vereinbarten geschlossenen Züge einzuhalten; ♦ Nichtzutreffendes ist zu streichen. §3 1. Die Vertragsstrafen ergeben sich aus § 20 der Sechsten Durchführungsbestimmung zur TVO. 2. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Verletzung von weiteren Verpflichtungen folgende Vertragsstrafen zu zahlen: §4 Die maximale Entladekapazität beträgt: Diese wird nur beim Vorliegen von geballtem Zulauf gemäß § 9 Abs. 5 der Sechsten Durchführungsbestimmung zur TVO berücksichtigt. §5 Die Allgemeinen Leistungsbedingungen für Transport-verträge mit der Deutschen Reichsbahn sind Bestandteil des Vertrages. §6 Besondere Vereinbarungen 1. Arbeitszeit des Absenders: 2 §7 1. Der Vertrag gilt vom bis 2. Die Gültigkeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine schriftliche Aufhebung spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgt. 3. Änderungen des Vertrages sind durch schriftlichen Nachtrag zu vereinbaren. den den (Absender) (Eisenbahn) Anlage 2 zu § 5 vorstehender Elfter Durchführungsbestimmung Empfängervertrag zwischen der Deutschen Reichsbahn, Reichsbahnamt nachstehend Eisenbahn genannt Anschrift vertreten durch übergeordnetes Organ: Reichsbahndirektion und nachstehend Empfänger genannt Anschrift vertreten durch übergeordnetes Organ:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom, die Qualität der Beweisführung in der gesamten Untersuchungstätigkeit systematisch zu erhöhen, wozu die Anregungen und Festlegungen des Zentralen Erfahrungsaustausches.

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