Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 436

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 436 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 436); 436 Gesetzblatt Teil II Nr. 68 Ausgabetag: 2. Juli 1966 sind auf ihren Wunsch zum Besuch dieser Schulen von den sozialistischen Einzelhandelsbetrieben zu delegieren, wenn die für ein solches Studium geforderten Bedingungen vorliegen. (4) Für die Finanzierung der Kosten für die Qualifizierung gilt die gleiche Regelung wie für die Mitarbeiter des sozialistischen Handels. § 23 (1) Die Kommissionshändler und ihre im Geschäft tätigen Familienangehörigen sowie Beschäftigten sind in Feierstunden, kulturelle und andere Veranstaltungen der sozialistischen Einzelhandelsbetriebe einzubeziehen. (2) Für die Kommissionshändler und ihre im Geschäft tätigen Familienangehörigen, soweit diese nicht in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, sind jährlich je 35 MDN dem Kultur- und Sozialfonds der sozialistischen Einzelhandelsbetriebe zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vierteljährlich und kann in voller Höhe zweckgebunden verwendet werden. Um diesen Betrag mindert sich im volkseigenen Einzelhandel (HO) die Gewinnabführung an den Staatshaushalt. Zu § 17 der Verordnung: § 24 Die Kommissionshändler sind verpflichtet, zur Sicherung der Ansprüche der sozialistischen Einzelhandelsbetriebe die nach den Vericherungsbedingungen erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Besonderheiten § 25 Kommissionshandelsverträge mit privaten Fachhändlern für Sämereien und Saatgut sind in der Regel mit sozialistischen Einzelhandelsbetrieben abzuschließen. Die Vertragsabschlüsse sind mit den zuständigen Deutschen Saatgut-Handelsbetrieben (DSG) zu beraten. § § 26 Die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe können in bestehende Kommissionshandelsverträge mit Großhandelsgesellschaften nur auf Antrag der Kommissionshändler eintreten. § 27 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1966 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Richtlinie vom 8. April 1958 über die Einbeziehung privater Einzelhändler und Gastwirte als Kommissionshändler des sozialistischen Großhandels (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 17); hierzu: Ergänzung vom 20. September 1958 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 33) Ergänzung vom 22. Oktober 1958 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 35) Ergänzung vom 14. Mai 1959 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 12) Ergänzung vom 17. September 1959 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 20/21) Ergänzung vom 12. Januar 1960 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 7; 2. Richtlinie vom 30. Dezember 1958 zur Übertragung der Kommissionshandelsverträge vom sozialistischen Großhandel auf den sozialistischen Einzelhandel (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 1/59); 3. Richtlinie vom 30. Dezember 1958 über die Einbeziehung privater Einzelhändler und Gastwirte als Kommissionshändler des sozialistischen Einzelhandels (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 1/59); hierzu: Ergänzung vom 3. März 1959 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 7) Berichtigung vom 10. März 1959 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 7) Ergänzung vom 24. April 1959 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 12) Ergänzung vom 17. September 1959 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 20 21) Ergänzung vom 12. Januar 1960 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 7) Ergänzung vom 15. März 1961 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 15) Änderung vom 2. Oktober 1961 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums lur Handel und Versorgung Heft 33) Ergänzung vom 25. Oktober 1961 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 33) c Ergänzung vom 22. März 1962 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 19); 4. Richtlinie vom 2. Februar 1960 über den Abschluß von Kommissionshandelsverträgen mit Handwerksbetrieben mit Einzelhandelstätigkeit (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 7); 5. Anweisung Nr. 47 '59 vom 4. September 1959 über die Finanzierung der Aufwendungen für die Einbeziehung der Kommissionshändler in das gesellschaftliche Leben des sozialistischen Einzelhandelsbetriebes (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 19); 6. Mitteilung vom 3. Juni 1960 über den Umfang der Schadenersatzpflicht der Kommissionshändler bei entstandenen Inventur-Fehlbeträgen (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Heft 21); 7. Mitteilung vom 12. Januar 1960 über Leistungskennziffern gemäß Anweisung 31/59 über die Vereinfachung der Warenrechnung im volkseigenen Einzel-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen letztlich erklärbar. Der Sozialismus wird nirgendwo und schon gar nicht in der durch eine chinesische Mauer vom Imperialismus absolut abqeschirmt.

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