Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 146

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 146 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 146); 146 Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 1. März 1966 §6 Die Verleihung des Ordens erfolgt auf Empfehlung des Ministerrates durch den Vorsitzenden des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik oder in seinem Namen. §7 Zum Orden gehören eine Urkunde und eine Prämie von 5000 MDN. ® §8 Die Verleihung des Ordens erfolgt in der Regel am 1. März, dem Tag der Nationalen Volksarmee. §9 (1) Der Orden hat die Form eines fünfzackigen Sternes mit gekreuzten, erhaben geprägten Dolchen der Nationalen Volksarmee aus Silber vergoldet. Sein größter Durchmesser beträgt 44 mm. Der Stern ist strahlenförmig ausgearbeitet. Das Medaillon hat eine blaue Grundfläche aus Emaille, ist geschliffen und mit einem 1 mm breiten weißen Rand aus Emaille umgeben. Das Porträt von Scharnhorst ist in Silber vergoldet aufgesetzt. Die Rückseite des Ordens ist glatt. (2) Der Orden wird an einer großen fünfeckigen Spange, die mit einem blauen Band bezogen ist, an dessen Seiten ein 2 mm breiter goldener Streifen eingewebt ist, getragen. Die Breite des Bandes beträgt 26 mm. (3) Die Interimsspange ist rechteckig 26 X 13 mm und mit dem gleichen Band wie die Ordensspange bezogen. Auf der Interimsspange ist das Medaillon des Ordens aufgesetzt. § 10 (1) Das Tragen der Interimsspange an der Uniform der Nationalen Volksarmee ist obligatorisch. (2) Das Tragen des Ordens an der Uniform der Nationalen Volksarmee zu besonderen Anlässen erfolgt auf Anweisung. (3) Der Orden bzw. die Interimsspange wird an der linken oberen Brustseite der Uniform getragen. §11 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Anlage 2 zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung des Kampfordens „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ § 1 (1) Der Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger des Kampfordens für Verdienste um Volk und Vaterland in Gold, Silber oder Bronze“, §2 Der Orden kann verliehen werden für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen. §3 Der Orden wird verliehen an a) Soldaten, Matrosen, Flieger, Unteroffiziersschüler, Unteroffiziere, Maate, Offiziersschüler, Offiziere, Generale und Admirale der Nationalen Volksarmee, b) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht Angehörige der Nationalen Volksarmee sind, c) Bürger sozialistischer Staaten und Angehörige sozialistischer Bruderarmeen, d) Kollektive innerhalb und außerhalb der Nationalen Volksarmee. §4 Der Orden wird entsprechend den Verdiensten in Gold, Silber und Bronze verliehen. §5 (1) Vorschlagsberechtigt sind: a) die Mitglieder des Staatsrates, b) die Mitglieder des Ministerrates, c) die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates. (2) Die Vorschläge sind beim Büro des Ministerrates einzureichen. (3) Der zentrale Auszeichnungsausschuß beim Ministerrat überprüft die Vorschläge und legt sie dem Ministerrat zur Beschlußfassung vor. §6 Die Vorschläge müssen enthalten: a) eine Begründung, b) eine Kurzbiographie. §7 Die Verleihung des Ordens erfolgt durch den Minister für Nationale Verteidigung. §8 Zum Orden gehört eine Urkunde.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 146 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 146) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 146 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 146)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X