Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 36

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 36 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 36); 36 Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 16. Januar 1665 § 12 Anforderung ausländischer Experten (1) Fachexperten aus der Sowjetunion oder anderen sozialistischen Staaten können zur Mitarbeit in Exper-tengruppen angefordert werden. Die Kosten für den Aufenthalt und die Betreuung des Experten trägt die anfordernde Stelle. (2) Das Verfahren für die Anforderung des Experten tm Ausland richtet sich nach den geltenden Bestimmungen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. § 13 Durchführung der Begutachtung (1) Die Begutachtung ist parallel zur Ausarbeitung der Unterlagen der Investitionsvorbereitung durchzuführen. Der Einsatz der Experten bzw. Expertengruppen muß zeitlich so erfolgen, daß die aus der Begutachtung der jeweils vorliegenden Teilergebnisse der laufende Vorbereitung einen Investition gewonnenen Erkenntnisse unverzüglich in der weiteren Vorbereitung berücksichtigt werden können. (2) Für die Arbeit der Expertengruppen gelten folgende Grundsätze: a) Die Arbeit der Expertengruppe wird von einem Vorsitzenden geleitet. Ein in der Expertengruppe als Sachverständiger mitarbeitender Angehöriger der zuständigen Gutachterstelle ist gleichzeitig Sekretär der Expertengruppe und Vertreter des Vorsitzenden. b) Die Mitglieder der Expertengruppe haben die Ergebnisse der von ihnen überprüften Teile der Unterlagen zur Vorbereitung von Investitionen schriftlich vorzulegen. c) Jeder selbständige Teil einer Begutachtung erfordert die kollektive Beratung und Abfassung der Empfehlungen der Expertengruppe. Abweichende Meinungen einzelner Experten sind mit Begründung protokollarisch festzuhalten. d) Zu wichtigen Beratungen der Expertengruppe, insbesondere der Abschlußbesprechung, sind die an der Vorbereitung und Durchführung der Investition beteiligten Institutionen hinzuzuziehen. Das für die Investitionsfinanzierung zuständige Kreditinstitut ist vom Termin der Abschlußbesprechung unter gleichzeitiger Übersendung des Beratungsmaterials rechtzeitig zu informieren und hat das Recht, daran teilzunehmen. § 14 Ergebnisse der Begutachtung (1) Die in den jeweiligen Abschnitten der Begutachtung gewonnenen Erkenntnisse sind schriftlich in Gut-, achten, Protokollen und anderen Unterlagen zu fixieren. Darin müssen Urteile zu den einzelnen Fragenkomplexen enthalten sein, die mit Vergleichen, Gegenrechnungen oder anderen Fakten und Daten zu begründen sind. In den abschließenden Gutachten zur Technisch-ökonomischen Zielstellung und zur Aufgabenstellung müssen darüber hinaus die Schlußfolgerungen für die Bestätigung enthalten sein. (2) Die Aussagen in den Gutachten sind Empfehlungen, die die zuständigen Stellen in die Lage versetzen, die zur weiteren gründlichen und schnellen Vorbereitung der Investition notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. §15 Information über die Ergebnisse der Begutachtung (1) Die in den einzelnen Phasen der Begutachtung auszuarbeitenden Teilgutachten usw. sind von der Gutachterstelle den für die Vorbereitung der Investition Verantwortlichen, der zuständigen Filiale der Deutschen Investitionsbank und soweit erforderlich anderen Staats- und Wirtschaftsorganen zu übermitteln: (2) Die Gutachten zur Technisch-ökonomischen Zielstellung und zur Aufgabenstellung sind Teile der zur Bestätigung vorzulegenden Unterlagen. Sie sind dem für die Vorbereitung der Investition Verantwortlichen zu übergeben. Abschnitt IV Mitwirkung bei der Bestätigung von Unterlagen der Investitionsvorbereitung § 16 (1) Zur Bestätigung der Technisch-ökonomischen Zielstellung und der Aufgabenstellung gemäß § 15 der Investitionsverordnung sind Vertreter der Gutachterstelle (gegebenenfalls auch Experten) hinzuzuziehen, die die zu bestätigenden Unterlagen begutachtet haben (2) Vertreter von Gutachterstellen sind berechtigt, an der Bestätigung auch solcher Unterlagen der Investitionsvorbereitung in ihrem Zuständigkeitsbereich teilzunehmen, die von ihnen nicht begutachtet wurden. (3) Die Gutachterstellen der übergeordneten Staatsund Wirtschaftsorgane haben gemäß § 15 Abs. 7 der Investitionsverordnung das Recht, gegen die Bestätigung begründet Einspruch mit aufschiebender Wirkung einzulegen. Das Einspruchsrecht SBBI ist im einzelnen im Statut des SBBI geregelt. (4) Die erforderlich werdende Einspruchsverhandlung ist vom Leiter des Organs zu führen, dessen Gutachterstelle den Einspruch eingelegt hat. Er hat zu sichern, daß alle Institutionen, die zur Klärung beitragen können, gehört werden; er entscheidet endgültig. Abschnitt V Schlußbestimmung §17 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. Berlin, den 24. Dezember 1964 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Dr, A p e 1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geeignet ist oder die Person, deren Rechte im Rahmen der Wahrnehmung der Befugnis eingeschränkt wurde, keinen Beitrag mehr zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Hauptstadt der und die angrenzenden Bezirke - ergeben sich zum Beispiel hinsichtlich - der Aktivierung der volkspolizeilichen Streifentätigkeit in Schwer- und Brennpunkten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Formung und Ausprägung von Einstellungen, wie es bereits insbesondere im Abschnitt beschrieben wurde, gesellschaftliche Seite der Vorbeugung, weil wir keinen Menschen zurücklassen können.

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