Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 298

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 298 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 298); 298 Gesetzblatt Teil II Nr. 42 Ausgabetag: 14. April 1965 rate der Bezirke haben durch gründliche Anleitung und ausreichende .Kontrollmaßnahmen zu sichern, daß die Verwendung der Prämienmittel nach den Grundsätzen für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds unter Beachtung der Erfordernisse des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vorgenommen wird. Sie sind dafür verantwortlich, daß noch vorhandene Tendenzen der Gleichmacherei überwunden werden und daß die Prämien für die Wissenschaftler, Ingenieure und Arbeiter einen echten Anreiz bieten. Insbesondere sollte die in vielen Entwicklungsstellen noch übliche Zahlung von Prämien an alle Mitarbeiter ohne gründliche Einschätzung der echten Leistung überwunden werden. Betriebe, denen auf der Grundlage hoher Planziele, die sie sich mit der Ausarbeitung optimaler Pläne gestellt haben, und für deren Erfüllung auch ein hoher Prämienfonds zur Verfügung steht, können bereits Im Jahre 1965 damit beginnen, einen Teil des Prämienfonds für die Zahlung von Jahresendprämien zu verwenden. 5. Der Geltungsbereich der Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben der Industrie und des Bauwesens wird ab Januar 1965 schrittweise in Verbindung mit der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf die volkseigenen Projektierungs-betriebe erweitert. Nach der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den volkseigenen Projektierungsbetrieben wird zur Anwendung der Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in den volkseigenen Projektierungs-belrieben in Abweichung vom Abschnitt II Ziff. 9 der Grundsätze folgendes bestimmt: Die Zuführungen für Erfüllung und Übererfüllung der Hauptkennziffer bzw. für Erfüllung und Übererfüllung der überbotenen Orientierungsziffern dürfen das l,5fache des planmäßigen Prämienvolumens nicht übersteigen. 6. Der Minister für Bauwesen, die Minister bzw. Leiter der übrigen zentralen staatlichen Organe, denen volkseigene Projektierungsbetriebe unterstehen, sowie die Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates werden beauftragt, bis zum 30. April 1965 in Übereinstimmung mit den zuständigen Zentralvorständen der Industriegewerkschaft/ Gewerkschaft spezifizierte Anweisungen auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrates vom 30. Januar 1964 über die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben der Industrie und des Bauwesens und in den WB im Jahre 1964 - Ziff. 2 und in Übereinstimmung mit der Investitionsverordnung vom 25. September 1964 § 6 Abs. 5 (GBl. II S. 785) und der Projektierungsverordnung vom 20. November 1964 $ 9 (GBl. II S. 909) zu erlassen. Die Leiter der übergeordneten Organe haben zu sichern, daß die Prämienordnungen der volkseigenen Projektierungsbetriebe diesen Grundsätzen entsprechen. 7. Den Leitern der zentralen staatlichen Organe, denen volkseigene Projektierungsbetriebe unterstehen, wird empfohlen, als Übergangsregelung bis zur vollen Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung, ausgehend von der bisherigen Prämienordnung für die volkseigenen Projektierungsbetriebe (Anordnung vom 14. März 1959 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen Projektierungsbetrieben und Projektierungsabteilungen [Sonderdruck Nr. 299 des Gesetzblattes]), etwa ein Drittel des zu bildenden planmäßigen Prämienfonds auf der Grundlage der im Plan Neue Technik festgelegten Schwerpunktaufgaben leistungsabhängig zu gestalten. 8. Entscheidungen über Prämiierungen der Leiter der Betriebe, der Generaldirektoren der WB und der Hauptbuchhalter trifft in jedem Falle der zuständige übergeordnete Leiter, der audi die Höhe der zu zahlenden Prämie an diesen Personenkreis festlegt, unabhängig davon, ob die Prämie aus dem Prämienfonds, aus dem Verfügungsfonds des Generaldirektors oder aus Sonderfonds gezahlt wird. Die Prämiierung dieser Wirtschaftsfunktionäre durch andere Organe aus dafür zur Verfügung stehenden Fonds darf nur mit Zustimmung des zuständigen übergeordneten Leiters vorgenommen werden. 9. Ziff. 3 des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 15. März 1962 über die Ausarbeitung und Anwendung von Betriebsprämienordnungen in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. II S. 119) tritt für die örtlichgeleiteten Betriebe der Industrie und des Bauwesens mit dem 31. Dezember 1964 außer Kraft. 10. Für die volkseigenen Projektierungsbetriebe, die mit der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung die Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds vom 30. Januar 1964 anwenden, treten außer Kraft: Anordnung vom 14. März 1959 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen Projektierungsbetrieben und Projektierungsabteilungen (Sonderdruck Nr. 299 des Gesetzblattes), Anordnung vom 20. Oktober 1964 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den bautechnischen Projektierungsbetrieben (GBl. II S. 851). Bis zu diesem Zeitpunkt finden diese Bestimmungen insoweit keine Anwendung, als durch die Leiter der zentralen staatlichen Organe auf der Grundlage dieses Beschlusses anderweitige Regelungen getroffen werden. 11. Dieser Beschluß tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1965 in Kraft. Berlin, den 18. März 1965 Der Ministcrrat der Deutschen Demokratischen Republik Vorsitzender des Ministerrates S t o p h Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Dr. A p e 1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

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