Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 823

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 823 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 823); Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 21. Oktober 1964 823 der Gewinne ist im verstärkten Maße der Rationalisierungskredit auszunutzen. Hierdurch sind insbesondere die Einsparung von Material, die Steigerung des Exports zu unterstützen. Die Rückzahlung der Kredite hat differenziert nach dem vorgesehenen Nutzeffekt aus den erwirtschafteten Gewinnen zu erfolgen. Entsprechend der Länge der Laufzeit der Kredite sind steigende Zinssätze für die einzelnen Jahre festzulegen. Ferner ist durch Kreditgewährung die Umverteilung nicht genutzter Grundmittel zu fördern. Zur Stimulierung einer frist- und qualitätsgerechten Fertigstellung von Investitionen sind den bei der Deutschen Notenbank kontoführenden Betrieben des Anlagenbaus, die als Generaloder Hauptauftragnehmer bzw. als Ausführungsund Lieferbetriebe von Investitionen auftreten, bis zur Bezahlung der Lieferungen und Leistungen zur Ergänzung ihrer eigenen Umlaufmittel Kredite bereitzustellen. Die Laufzeit der Kredite ist an den Termin der Übergabe der Investitionen an den Auftraggeber zu binden. 3. Die Deutsche Notenbank hat die Wirksamkeit des Kredits durch die Festlegung ökonomisch begründeter Kreditbedingungen zu erhöhen. Sie hat die Kreditbedingungen zu differenzieren nach den ökonomischen Besonderheiten der Wirtschaftsbereiche und -zweige sowie der ökonomischen Bedeutung der Betriebe. Von den Direktoren der Industriebankfilialen sind nach Abstimmung mit den Generaldirektoren der WB entsprechend den Erfordernissen zweigbedingte Kreditmethoden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen einzuführen. Für ökonomische Vorgänge, die für den gesamten Industriezweig oder für die Leitungstätigkeit des Generaldirektors von Bedeutung sind, werden von den Industriebankfilialen Kredite an die WB gewährt; nach den ökonomischen Ursachen des Kreditbedarfs, der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Kreditzweckes und des Kreditobjektes sowie der Kreditdisziplin. 4. Zur Erhöhung der ökonomischen Wirkung des Kredits und der Verantwortung der Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe sind zwischen der Deutschen Notenbank und den Kreditnehmern Kreditverträge abzuschließen. Auf der Grundlage der Kreditverträge kontrolliert die Deutsche Notenbank die zweckentsprechende Verwendung, die ordnungsgemäße Deckung und die termingerechte Rückzahlung der Kredite. Sie hat das Recht, entsprechende Hinweise über die Verwendung der Kredite und ihre materielle Sicherung zu verlangen und hiervon die Kreditgewährung abhängig zu machen. Sie kontrolliert die Einhaltung der spezifischen Kreditbedingungen und welcher Nutzeffekt durch die Kreditgewährung erreicht wurde. Ergeben sich Zweifel hinsichtlich -der Ordnungsmäßigkeit der Nachweise und Unterlagen der Kreditnehmer, so ist der Einsatz der Finanzrevision zu fordern. Werden in den Kreditverträgen festgelegte wesentliche Bedingungen nicht eingehalten, ist der Kredit fällig. Er kann gestundet werden. Die Deutsche Notenbank ist berechtigt, Sanktionen anzuwenden, wie Berechnung höherer Zinsen, Kürzung der Kredite, Verweigerung weiterer Kredite, Abdeckung der fälligen Kredite aus den Geldeinnahmen ohne Auftrag des Kreditnehmers. 5. Gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen und dem Volkswirtschaftsrat prüft die Deutsche Notenbank, wie die fristgemäße Rückzahlung der Kredite durch die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe' durch ein zweckentsprechendes System der finanziellen Haftung gesichert werden kann und führt entsprechende Experimente durdi. II. Die Aufgaben der Deutschen Notenbank bei der Berechnung von Zinsen 1. Die Bankkredite sind zu verzinsen. Der Zins muß im Zusammenhang mit dem Gesamtsystem ökonomischer Hebel, insbesondere der Produktionsfondsabgabe auf die rationelle Ausnutzung der Fonds orientieren. Die Zinsen für Bankkredite und die Zinsen für überfällige Zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten, dem Staatshaushalt und anderen Organen müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß die Betriebe zur Inanspruchnahme von Bankkrediten und zur Vermeidung überfälliger Zahlungsverpflichtungen angeregt werden. 2. Die Zinsen für Bankkredite sind auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der ökonomischen Ursachen des Kreditbedarfs, der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Kreditzwecks und des Kreditobjekts sowie der Einhaltung der Kreditdisziplin in den Kreditverträgen differenziert festzulegen, um die Betriebe, die mittels des Kredits einen zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen herbeiführen, zu begünstigen, auf die Betriebe, die den Kredit im Zusammenhang mit Mängeln in ihrer Wirtschaftsführung benötigen, einen ökonomischen Druck zur Beseitigung der Mängel auszuüben. 3. Die Deutsche Notenbank kontrolliert mit der Anwendung der Zinsen die Auswirkungen auf die materielle Interessiertheit der Betriebe und WB und verbindet hiermit eine Einschätzung über die Auswirkung der Produktionsfondsabgabe. Bei Verletzung der Kreditbedingungen kann sie höhere Zinsen berechnen. Als materieller Anreiz zur Beseitigung von Planwidrigkeiten kann eine Rückerstattung von erhöhten Zinsen im Kreditvertrag vereinbart werden. 4. Die Deutsche Notenbank hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen zu prüfen, inwieweit die gegenwärtige Festlegung der Zinsen für Kredite den unterschiedlichen Bedingungen der Zweige gerecht wird. III. Die Aufgaben der Deutschen Notenbank bei der Durchführung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik 1. Die gegenwärtige Form des Bankeninkassos ist durch Zahlungsverfähren zu ersetzen, die die Ware-Geld-Beziehungen zwischen den Betrieben und die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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