Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 531

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 531 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 531); Gesetzblatt Teil II Nr. 82 Ausgabetag: 22. Dezember 1961 531 nung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 683) mit der Maßgabe anzuwenden, daß dabei nicht das Kalkulationsschema des § 2 Abs. 1 dieser Anordnung, sondern das für Betriebe mit staatlicher Beteiligung gültige Abrechnungsschema anzuwenden ist. Die Betriebe sind berechtigt, die Umsatzsteuer als Kosten-bestandteil zu betrachten und außer den angefallenen Kosten einen Gewinn bis zu 6 % zu berechnen. (4) Der Gegenwert der aktiven Vorleistungen ist mit Ausnahme der Umsatzsteuer und des Gewinnes als Verbindlichkeit gegenüber dem Haushalt auszuweisen. Soweit aktivierte Vorleistungen auf die künftigen Produktionskosten nicht verrechnet werden können, entscheidet die zuständige WB bzw. der Rat des Bezirkes über die Höhe der Ausbuchungen zu Lasten der passivierten Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt. (5) Für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die im Aufträge volkseigener Betriebe oder anderer Institutionen im Rahmen der Vertragsforschung und -entwick-lung durchgeführt werden, erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch den Auftraggeber. Die Kalkulation und die Berechnung der für die Arbeit angefallenen Kosten hat entsprechend Abs. 3 zu erfolgen. § 3 Übernahme von Ergebnissen abgeschlossener Forschungs- und Entwicklungsarbeiten von volkseigenen Betrieben oder Instituten durch Betriebe mit staatlicher Beteiligung (1) Die Betriebe mit staatlicher Beteiligung können von volkseigenen Betrieben oder Institutionen mit deren Einverständnis Ergebnisse aus abgeschlossenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten übernehmen, um sie in die Produktion/Praxis einzuführen. Die für die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten entstandenen Kosten sind von ihnen in der Höhe zu übernehmen, in der sie auf die künftige Produktion verrechnet werden können. Wird über die Höhe der zu übernehmenden Kosten keine Einigung erzielt, entscheidet die übergeordnete Dienststelle des Betriebes, der das Ergebnis einem Betrieb mit staatlicher Beteiligung übergibt. (2) Die Übernahme der aktivierten Kosten erfolgt entweder: a) durch Buchung des zu erstattenden Betrages zu Lasten der Herstellungskosten. Der Gegenwert ist innerhalb von 14 Tagen über den volkseigenen Betrieb bzw. das Institut an den Haushalt (Kap. 612 bzw. 611) abzuführen; oder b) durch Aktivierung und Passivierung der zu übernehmenden Vorleistungen. Die Abdeckung der Vorleistungen erfolgt entsprechend den verrechnet en Beträgen über den volkseigenen Betrieb bzw. das Institut an den Staatshaushalt (Kap. 612 bzw. 611). § 4 Zahlung von Prämien Soweit die Betriebe Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen der Pläne für Forschung und Entwicklung ausführen, ist für diese Betriebe die Anordnung vom 31. März 1959 über die Zahlung von Prämien in Forschungs- und Entwicklungsstellen sowie selbständigen Konstruktionsbüros (GBl. II S. 81) anzuwenden. § 5 Schlußbestimmungen Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. Berlin, den 4. Dezember 1961 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik N e u m a n n Minister Anordnung Nr. 5* über die Vergünstigungen bei der Pflichtablieferung und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 12. Dezember 1961 Zur Äftffbrung der Anordnung Nr. 2 vom 17. März 1959 über die Vergünstigungen bei der Pflichtablieferung und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I S. 257) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Vorsitzenden des Volkswii*tschaftsrates folgendes angeordnet: § 1 Der § 24 der Anordnung Nr. 2 vom 17. März 1959 erhält folgende Fassung: „(1) Der Erzeuger, der Milch an die Molkerei liefert oder verkauft, hat gegenüber der Molkerei einen Anspruch auf Rücklieferung von Magermilch in Höhe von 40 % von der mit natürlichem Fettgehalt abgelieferten oder verkauften Milchmenge. Darüber hinaus wird an Stelle des bisherigen Anspruches von 50 % Rücklieferung für die Differenz in Höhe von 10 % eine Bezugsberechtigung über 1 kg Fischmehl für 15 kg Magermilch ausgegeben. (2) Die an den Erzeuger gelieferte Magermilch muß entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über Viehseuchen erhitzt und von einwandfreier Beschaffenheit sein. An Stelle von Magermilch kann Buttermilch zurückgegeben werden.“ § 2 Der § 47 der Anordnung Nr. 2 in der Fassung der Anordnung Nr. 4 vom 4. Januar 1961 (GBl. II S. 20) erhält folgende Fassung: „(1) Die Vergünstigungen dieser Anordnung gelten für VEG soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist nur hinsichtlich der Bestimmungen der §§ 8, 9, 10, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 24, 31, 32 und 33 (2) Sonstige landwirtschaftliche Betriebe, die zur Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf Grund einer Produktionsberechnung veranlagt werden, erhalten alle Vergünstigungen, mit Ausnahme der nach den §§ 3, 5, 6 Abs. 1, § 11.“ Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1962 in Kraft Berlin, den 12. Dezember 1961 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft R ei c h e 11 9 Anordnung Nr. 4 (GBl. II Nr. 5 S. 20);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert einheitliche Maßstäbe in der Anwend ung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts bei der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren.

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