Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 44

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 44 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 44); 44 Gesetzblatt Teil II Nr. 10 - Ausgabetag: 9. Februar 1961 5 3 Der § 19 erhält folgende Fassung: „Ist ein Wasserversorgungsnetz vorhanden, so genügt ein am Hydranten angeschlossener, unter Druck stehender und nach dem Druschplatz verlegter C-Druckschlauch. Der Ausgangsdruck am Strahlrohr muß mindestens 2 atü betragen.“ § 4 Der § 25 erhält folgende Fassung: „Alle elektrischen Antriebsmaschinen einschließlich aller an den Maschinen vorhandenen elektrischen Anlagen sind durch den Betriebsleiter bzw. LPG-Vor-sltzenden je nach Beanspruchung, jedoch mindestens einmal innerhalb von 6 Monaten, von hierfür berechtigten Fachkräften auf ihre Betriebssicherheit, insbesondere die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, überprüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten.“ § S Der § 66 erhält folgende Fassung: „Das Verbrennen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Rückstände usw. sowie das Abbrennen Von Wiesen darf nur mit Zustimmung des örtlich zuständigen Brandschutzorgans erfolgen.“ § 6 Der § 73 erhält folgende Fassung: „Auf Antrag können in begründeten Einzelfällen in arbeitsschutzmäßiger Hinsicht die Abteilung Arbeitsschutz beim Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (Bezirksvorstand) und in brandschutztechnischer Hinsicht die zuständigen Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei, Abteilung Feuerwehr, im gegenseitigen Einvernehmen von den Bestimmungen dieser Anordnung abweichende Regelungen treffen. Die Entscheidung ist in Verbindung mit dem Rat des Bezirkes, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, bzw. der WB Saatzucht- und Handelsbetriebe zu treffen. Werden durch die abweichende Regelung die Belange der Deutschen Reichsbahn oder anderer Einrichtungen berührt, so ist die Regelung im Einvernehmen mit den zuständigen Institutionen festzulegen.“ § 7 Nach § 74 wird folgender § 74a eingefügt: „Für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der §§ 7, 14, 19 bis 23, 26, 27, 59 bis 61 und 63 bis 72 sind die Brandschutzorgane zuständig.“ § 8 Diese Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. Januar 1961 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft Reichelt Anordnung Nr. 4* Uber die Gewährung und Verwendung des Devisenbonus. Vom 20. Januar 1961 Im Einvernehmen mit der Deutschen Notenbank wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe, halbstaatliche Betriebe, private Industriebetriebe, Produktionsgenossenschaften des Handwerks und Handwerksbetriebe erhalten für die Vergabe von Lizenzen im Sinne der Anordnung vom 3. Januar 1961 über Lizenzverträge (GBl. II S. 18) einen Devisenbonus in Form eines Anrechtes auf Valuta. (2) Der Devisenbonus beträgt 20 °/o des erzielten Devisenerlöses. § 2 (1) Die Anmeldepflicht gemäß § 2 Abs. 2 der Anordnung vom 1. März 1957 über die Gewährung und Verwendung des Devisenbonus (GBl. II S. 149) besteht nicht für den Devisenbonus bei der Vergabe von Lizenzen nach § 1 dieser Anordnung. (2) Die Gutschrift des Devisenbonus erfolgt nach Eingang der Zahlung des ausländischen Vertragspartners. § 3 Volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe sowie halbstaatliche Betriebe können den Devisenbonus gemäß § 1 neben den Maßnahmen gemäß § 4 der Anordnung vom 1. März 1957 über die Gewährung und Verwendung des Devisenbonus auch für Maßnahmen verwenden, die der Realisierung des Planes der neuen Technik dienen. § 4 Im übrigen finden die Bestimmungen der Anordnung vom 1. März 1957 über die Gewährung und Verwendung des Devisenbonus sinngemäß Anwendung. § 5 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung finden auf alle nach Inkrafttreten dieser Anordnung erfolgenden Lizenzvergaben Anwendung. Berlin, den 20. Januar 1961 Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel Rau Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung Nr. 3 (GBl. n 1958 S. 215) Berichtigung Das Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft weist darauf hin, daß die Anordnung Nr. 3 vom 21. September 1960 über die Ausformung, Messung und Sortenbildung des inländischen Rohholzes und der inländischen Rinden (Holzmeßanweisung HOMA) (GBl. II S. 379) wie folgt zu berichtigen ist: Im § 4 Abs. 2 muß es bei der Stapelhöhe für Faserplattenholz und Spanplattenholz für Mittelschichten (Plattenholz 2) E statt 1,04 richtig heißen 0,80. Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2. Klosterstraße 47, Telefon: 22 07 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen AG 134/61/DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 DM, Teil H 1,80 DM und Teil III 1,80 DM Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten #,15 DM, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM Je Exemplar, je weitere 16 Selten 0,15 DM mehr Bestellungen beim Buchhandel und beim Zentral-Versand Erfurt. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf ein mögliches Vorkommnis mit einer relativ großen Anzahl von Zuführungen Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Darlegungen zur einsatz- und aktionsbezogenen Vorbereitung der Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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