Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 182

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 182 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 182); 182 Gesetzblatt Teil II Nr. 30 Ausgabetag: 2. Juni 1961 II. Aufgaben des Hauptplanträgers 1. Der Hauptplanträger hat, ausgenommen die unter I. Ziff. 4 festgelegten Aufgaben, in allen Phasen der Investitionsvorbereitung und Durchführung die gesetzlich festgelegten Aufgaben des fachlich zuständigen Planträgers wahrzunehmen und durch eine ständige enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachorganen, der Aufbauleitung und dem Hauptprojektanten die planmäßige Vorbereitung und Durchführung aller Aufbaumaßnahmen zu koordinieren. 2. Die zuständigen Fachorgane sind für die Ausarbeitung der Aufgaben verantwortlich und haben diese Dokumentation rechtzeitig dem Hauptplanträger zu übergeben. 3. Auf der Grundlage der bestätigten Aufgabenstellung und des bestätigten Planes zur Vorbereitung der Investitionen erteilt der Hauptplanträger die Aufträge zur Erarbeitung der Vorplanung einschließlich der ökonomischen Teile. Der Hauptplanträger sichert, daß die Vorplanung komplex erfolgt. Er hat die Vollständigkeit und die Einhaltung der festgelegten Kontrollziffern zu prüfen und die vorgeschriebenen Bestätigungen und Begutachtungen bei der Staatlichen Plankommission bzw. der Gutachtergruppe einzuholen. 4. Die abgeschlossene Vorplanung ist von dem zuständigen Fachorgan und dem Hauptplanträger zu prüfen und anschließend vom Hauptplan träger der Gutachtergruppe einzureichen. Nach der Begut-achtungsVerhandlung bestätigt der Hauptplanträger die Vorplanung im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachorgan und übergibt sie der Aufbauleitung zur Vorbereitung der Baudurchführung. 5. Im Rahmen des bestätigten Planes zur Vorbereitung der Investitionen schließt der Hauptplanträger die Verträge über die Ausarbeitung der Grundprojekte und Ausführungsunlerlagen auf der Grundlage der bestätigten Vorplanung mit dem Hauptprojektanten ab. 6. Das Grundprojekt ist vom Hauptplanträger zusammen mit dem zuständigen Fachorgan zu bestätigen und an die Aufbauleitung zu übergeben. 7. Änderungen der Vorplanungs- oder Projektierungsunterlagen kann der Hauptplanträger nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachorgan bestätigen, sofern sich daraus Veränderungen der Kapazitäten ergeben. 8. Der Hauptplanträger ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und den planmäßigen Ablauf bei der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen zum Aufbau der Stadtzentren verantwortlich. Er hat zur Erfüllung dieser Aufgaben gegenüber den zuständigen, am Aufbau beteiligten Fachorganen, dem Hauptprojektanten und der Aufbauleitung Kontrollbefugnis. Der Hauptplanträger ist verpflichtet, im Zusammenwirken mit den Leitern der zuständigen, am Aufbau beteiligten Fachorgane die zur Plandurchführung notwendigen Maßnahmen zu sichern. 9. Um eine allseitig koordinierte Vorbereitung und Durchführung des Aufbaues der Stadtzentren zu gewährleisten, hat der Hauptplanträger ein beratendes Organ, bestehend aus Vertretern der beteiligten Fachplanträger, der Aufbauleitung, des Hauptprojektanten und der wichtigsten am Aufbau beteiligten Baubetriebe, des Bauamtes und der Stadtplanung, zu bilden. Dieses Organ tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch einmal monatlich. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Rahmenordnung für die Tätigkeit der Gutachtergruppen bei den Plankommissionen der Städte (in Berlin beim Wirtschaftsrat) I. Grundsätzliches Die Gutachtergruppen sind Organe der Räte der Städte. Sie werden den Plankommissionen (in Berlin dem Wirtschaftsrat beim Magistrat von Groß-Berlin) unterstellt. Die Plankommissionen nehmen auf die Tätigkeit dieser Gruppen zur ständigen Kontrolle der Projektierung Einfluß. II. Aufgaben der Gutachtergruppen 1. Die Gutachtergruppen haben die Aufgabe, auf die Projektierungsarbeiten vom Beginn bis zur Fertigstellung Einfluß zu nehmen, damit die Projektierung unter Berücksichtigung der politischen Bedeutung der Stadtzentren, der zu erwartenden Verkehrsentwicklung und der Entwicklung der Kommunalwirtschaft, der zweckmäßigsten äußeren und inneren Gestaltung der einzelnen Objekte erfolgt und daß unter rationellster und sparsamster Verwendung von Baumaterial und techni--schen Ausrüstungen projektiert wird. Sie begutachten außerdem die Projektierungsunterlagen vor ihrer Bestätigung durch den Rat der Stadt nach ökonomischen, bau- und verkehrstechnischen sowie städtebaulichen Gesichtspunkten. Sie haben weiterhin zu prüfen, ob die Auswirkung der Investitionen auf die Entwicklung des Zweiges und die Verflechtungsbeziehungen zu anderen Wirtschaftszweigen auf dem Territorium des gesamten Stadtgebietes im Standortgenehmigungsverfahren untersucht wurden und im ökonomischen Teil der Vorplanung berücksichtigt sind.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 182 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 182) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 182 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 182)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X