Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 95

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 95 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 95); 95 Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 9. April 1960 ~ - - „ ---------------------------- - ~ § 9 (1) Für langfristig geplante Investitionsvorhaben sowie für den Export kompletter Industrieanlagen sind auf Grund der gemäß § 7 abgeschlossenen Globalver-cinbarungen bzw. Global vertrage für den gesamten Lieferzeitraum über die Enderzeugnisse endgültige Verträge abzuschließen. Sofern der Hauptauftragnehmer keine Eigenleistungen zu erbringen hat, gilt diese Vertragsabschlußpflicht für das Verhältnis zwischen ihm und seinen Auftragnehmern (Leitbetrieben) über die Lieferung von Anlagen bzw. Teilanlagen.1 (2) Die notwendigen Zulieferungen für die im Abs. 1 genannten Erzeugnisse sind gemäß § 8 vertraglich zu binden. # § 10 (1) Sofern die Bedarfsträger bei Klein- und Sofortbedarf nachweisen, daß die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 3 und § 8 Absätzen 1 und 2 nicht gegeben waren, kann die Vertragsbindung mit den zuständigen Betrieben des Produktionsmittel-Großhandels noch zu nach-stehenden Terminen erfolgen: für das I. Quartal bis spätestens 15. November des vorhergehenden Jahres, für das II. Quartal bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres, . für das III. Quartal bis spätestens 15. Mai des laufenden Jahres, für das IV. Quartal bis spätestens 15. August des laufenden Jahres. (2) Die Betriebe des Produktionsmittel-Großhandels sind unabhängig von den im Abs. 1 genannten Terminen auch dann zur kurzfristigen Entgegennahme von Bestellungen verpflichtet, sofern eine Liefermöglichkeit hierfür gegeben ist. § 11 Sofern im Rahmen planmäßiger Forschungs- und Entwicklungsaufgaben für die Herstellung von Funktionsmustern und Nullserien die Einhaltung der in den §§ 8 und 10 festgelegten Termine durch die Bedarfsträger nicht möglich ist, sind die Lieferer auch außerhalb die-' ser Termine zum Vertragsabschluß verpflichtet. § 12 (1) Alle Angebote zum Abschluß von Verträgen gemäß §§ 8 und 9 sind je vorgesehenes Lieferwerk schriftlich abzugeben und müssen folgende Angaben enthalten: a) Kontingentträger-Nummer des Bedarfsträgers, b) Nummer und Bezeichnung der Planposition, c) Bezeichnung des Erzeugnisses, d) Mengeneinheit, e) Bedarfsmenge, f) gewünschte Liefertermine, g) ökonomischer Verwendungszweck, getrennt nach Produktionsverbrauch und Eigeninvestitionen, h) falls bei Hauptauftragnehmern oder Leitbetrieben Buchst g nicht zutrifft die Kontingentträger-Nummer des Investitionsträgers. (2) Darüber hinaus sollen in den Angeboten insbesondere auf geführt werden: a) weitergehende Sortiments- und Qualitätsangaben, gegebenenfalls nach den Sortimentslisten der Lieferwerke, b) Einzel- bzw. Gesamtpreis je Position und Wert des gesamten Vertrages. (3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß für den Abschluß der Verträge gemäß §§ 10 und 11. § 13 (1) Für Erzeugnisse mit langfristiger Fertigung haben die Bedarfsträger im Vertragsangebot auf die gemäß § 7 abgeschlossene Globalvereinbarung bzw. den Globalvertrag Bezug zu nehmen. (2) Für alle vorgesehenen Investitionsmaßnahmen des Planes der Erweiterung der Grundmittel, des Planes der Erhaltung der Grundmittel der amortisationspflichtigen Wirtschaft, des Planes der Erhaltung der Grundmittel der Haushaltsorganisationen und des Planes der Investitionen aus eigenen Mitteln und Krediten (einschließlich der Rationalisierungskredite) ist von den Bedarfsträgern in den Vertragsangeboten durch rechtsverbindliche Unterschrift folgende Erklärung abzugeben : „Die aufgeführten Ausrüstungen entsprechen zeitlich und inhaltlich den vorgesehenen Investitionsmaßnahmen und sind Bestandteil der bestätigten Orientierungsziffern bzw. staatlichen Aufgaben für Investitionen. Die Anschaffung wird aus (hier sind die Finanzierungsquellen anzugeben) finanziert.“ (3) Falls den Bedarfsträgern Orientierungsziffern gemäß § 6 erteilt wurden, haben diese im Vertragsangebot zu versichern, daß die Bedarfsmengen innerhalb der Orientierungsziffern liegen. § 14 Für die in planmethodischen Bestimmungen festgelegten Positionen haben die Bedarfsträger für Erzeugnisse der metallverarbeitenden Industrie ihren gemäß §§ 8 und 9 vertraglich gebundenen Bedarf für das kommende Jahr ihren übergeordneten Organen zu übergeben. Ein durch Verträge noch nicht gebundener bzw. darüber hinausgehender Bedarf ist dabei gesondert auszuweisen. Eine Einreichung dieser Unterlagen an das Staatliche Maschinen-Kontor sowie an die bilanzierenden Vereinigungen volkseigener Betriebe und Betriebe entfällt. Abschnitt III Außenhandel und Konsumgüter-Großhandel § 15 (1) In den gemäß § 7 abzuschließenden Globalvereinbarungen bzw. Globalverträgen über den Export kompletter Industrieanlagen ist festzulegen, bis zu welchen Terminen die Außenhandelsunternehmen mit den Generalprojektanten und -lieferanten bzw. Hauptprojektanten und -lieferanten endgültige Lieferverträge für das übernächste bzw. die folgenden Jahre direkt abzuschließen haben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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