Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 77

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 77 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 77); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 16. März 1960 77 § 4 Änderung der Verträge (1) Bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres kann für das folgende Jahr eine Ergänzung oder Änderung der abgeschlossenen Vorträge gefordert werden, sofern nicht Festlegungen durch den Plan entgegenstehen: 1. vom Besteller, wenn die vertraglichen Festlegungen nicht mehr dem Bedarf entsprechen, und 2. vom Lieferer, soweit die Erfüllung des Vertrages nicht durch entsprechende Verträge mit den Produzenten bzw. sonstigen Vorlieferanten und von den sozialistischen Landwirtschafts- bzw. Garten-baubetrieben durch den Anbau gesichert werden kann. (2) Derjenige Vertragspartner, auf dessen Forderung eine Änderung des Vertrages gemäß Abs. 1 erfoigt. hat dem anderen Vertragspartner die in Vorbereitung der Vertragserfüllung entstandenen notwendigen Aufwendungen zu ersetzen, jedoch nicht mehr als 6 °/o des Wertes des Vertragsgegenstandes. Werden bei der Änderung des Vertrages Forderungen beider Vertragspartner berücksichtigt, so erfolgt kein Ersatz der Aufwendungen. § 5 Sonstige Vertragsabschlüsse Nach dem 31. Oktober des laufenden Jahres können für das kommende Jahr zusätzlich zur Planauflage Verträge abgeschlossen werden. § 6 Verfahren beim Vertragsabschluß Für das Verfahron beim Vertragsabschluß gemäß §§ 2 und 5 gilt folgendes: 1. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer ein Vertragsangebot zu unterbreiten oder, wenn ihm dies nicht möglich ist, den Lieferer zur Abgabe eines Vertragsangebotes aufzufordern. Dies hat bei Verträgen gemäß § 2 Abs. 1 spätestens 2 Wochen vor dem Vertragsabschlußtermin zu erfolgen. Der Lieferer kann innerhalb der gleichen Frist von sich aus dem Besteller ein Vertragsangebot unterbreiten; 2. Geht einem sozialistischen Betrieb ein Angebot gemäß Ziff. 1 zu, so ist er verpflichtet, die Annahme des Angebotes zu erklären oder unter Ablehnung des Angebotes ein neues Angebot zu unterbreiten oder den Vertragsabschluß unter Begründung zu verweigern. Dies hat innerhalb von 2 Wochen nach Unterbreitung des Angebotes bei Verträgen gemäß § 2 Abs. 1 spätestens bis zum Vertragsabschlußtermin zu erfolgen. §7 Lieferzeiträume (1) Als Lieferzeiträume sind beim Abschluß von Verträgen mindestens Dekaden zu vereinbaren. (2) Ist der Lieferer ein landwirtschaftlicher bzw. gartenbaulicher Betrieb, sind halbmonatliche Lieferzeiträume festzulegcn. § 8 Versanddisposition und -anzcige (1) Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer spätestens 2 Tage vor Beginn der Lieferfrist die Versanddispositionen bekanntzugeben. Gehen dem Lieferer die Versanddispositionen des Bestellers nicht oder nicht rechtzeitig zu, so ist der Lieferer berechtigt, die Lieferung an die ihm bekannte Empfangsanschrift vorzunehmen. (2) Wird zwischen den Vertragspartnern vereinbart, daß die Lieferung nur nach Abruf durch den Besteller erfolgen darf, ohne daß die Form des Abrufes festgelegt wird, so kann der Abruf mündlich oder schriftlich erfolgen, (3) Wird zwischen den Vertragspartnern nichts anderes vereinbart, so ist die Lieferung dem Besteller 2 Stunden vor Abfertigung fernmündlich oder telegrafisch (fernschriftlich) anzuzeigen. Land wirtschaf ts-bzw. Gartenbaubetriebe haben die Lieferung 48 Stunden vorher arten- und mengenmäßig dem Besteller mitzuteilen. § 9 Lieferung (1) Erkennt der Lieferer, ausgenommen Landwirtschafts- bzw, Gartenbaubetriebe, daß er trotz aller Anstrengungen seinen ‘Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.* so ist er verpflichtet, dem Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 15 Tage vor Beginn des Lieferzcitraumes. hiervon Mitteilung zu machen. Der Lieferer ist verpflichtet, die Gründe unter Angabe der eingeleiteten Maßnahmen dem Besteller milzuteilen. Handelt es sich um eine nicht rechtzeitige Lieferung, so sind gleichzeitig die neuen Liefertermine mitzuteilen, zu denen die Lieferung möglich ist. Bei vegetationsbedingten Gründen sind die vom Lieferer genannten neuen Liefertermine vom Besteller anzuerkennen. (2) Ist der Lieforer ein Landwirtschafts- bzw. Gartenbaubetrieb, so ist der Besteller verpflichtet, einen begründeten Antrag auf Änderung oder Ergänzung der im Vertrag festgelegtcn Ablieferungszeiträume und Mengen anzuerkennen, soweit dieser spätestens 3 Wochen vor dem Beginn der Ernte bzw. der Lieferung, bei Lagerware 10 Tage vor dem Beginn des Lieferzeitraumes, erfolgt. Ein Antrag ist begründet, wenn die Umstande, die zu ihm führten, vom Lieferer nicht abgewendet werdon konnten. Bei Lieferung sind 10*/* Mengenabweichung pro Warenart und Lieferzeit raum zulässig. § 10 Verpackung (1) Für die Verpackung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (2) Das Gewicht der Verpackung, einschließlich der für den Frostschutz verwendeten Verpackung, ist vom Lieferer auf den Frachtpapieren bzw. Lieferscheinen anzugeben. § 11 Leihverpackung und Wagcnausstaflung (1) Die Rückgabefristen. für Leihverpackung betragen: 1. für außerkreisliche Lieferbeziehungen 18 Tage und 2. für innerkreisliche Lieferbeziehungen 14 Tage. (2) Die Wagenausstattung ist innerhalb 10 Tagen an den Lieferer zurückzusenden. Maßgebend für die Rücklieferung ist das Datum der Aufgabe. (3) Bei Nichteinhaltung der Rückgabefristen durch den Besteller ist der Lioferer berechtigt, die auf Grund dos Vertrages vorzunehmenden folgenden Lieferungen um die Zeit der erfolgten Verspätung der Rückgabe der Leihverpackung zu verlängern. § 12 Verladung und Transport (l) Die Auswahl der Transportmittel sowie die Durchführung der Verladung und des Transportes hat;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Bekämpfung der ökonomischen Spionage der imperialistischen Geheimdienste Lektion Reg. Hempel, Die Wirksamkeit moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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