Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 74

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 74 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 74); 74 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 # m a i (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 10. Oktober 1956 zur Bildung einer Zentralabteilung Fachschul fern- und -abend-studium im Bereich des Ministeriums für Schwermaschinenbau (GBl. II S. 379); die Anordnung vom 1. April 1957 zur Bildung einer Zentralstelle für Fernstudium an den Ingenieurschulen der Ministerien für Berg- und Hüttenwesen, für Kohle und Energie und für Chemische Industrie (GBl. II S. 151) und §§ 21 bis 23 der Anordnung vom 21. Juli 1956 über die Einrichtung, Organisation und Durchführung des Fachschulfernstudiums für Werktätige (GBl. I S. 609). Berlin, den 10. Februar 1960 Der Staatssekretär . für das Hoch- und Fachschulwesen I. V.: Dahlem Stellvertreter des Staatssekretärs + ■ ■ ■ ■ ■ .1 . .i ln nimmmma** Anordnung Uber die Gründung des Zentralamtes für Fernleitungsanlagen. Vom 23. Februar 1960 Im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1960 wird das Zentralamt für Fcrnlcitungsanlagen als Sonderamt der Deutschen Post gegründet. Es führt die Bezeichnung „Deutsche Post, Zentralamt für Fernleitungsanlagen“ (nachstehend Zentralamt genannt). Im Zentralamt werden das bisherige Amt für Fernnctzc, der VEB Fern-meldekabel-Anlagenbau und das Aufgabengebiet Fernmelde-Weitverkehr des Projektierungsbüros der Deut* sehen Post zusammengefaßt. (2) Das Zentralamt untersteht dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. Sein Sitz ist Berlin. § 2 Zu den Aufgaben des Zentralamtes gehören insbesondere: a) die Planung der Fernleilungsanlagen der Deutschen Post, b) die Projektierung und der Bau von Fernkabelanlagen und deren übertragungstechnische Einrichtungen für die Deutsche Post, c) die Projektierung und der Bau von Fernkabelanlagen für andere Bedarfsträger, d) die Koordinierung der geplanten Kabelbauvorhaben anderer Bedarfsträger mit denen der Deutschen Post im Rahmen der vom Minister für Post-und Fernmeldewesen festgelegten oder vereinbarten Bedingungen gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S. 365), e) die Festlegung der Grundsätze für den Betrieb der Fernleitungsanlagen der Deutschen Post. § 3 (1) Für die Leitung und Struktur des Zentralamtes gilt das vom Minister für Post- und Feinmeldewesen zu erlassende Statut der Deutschen Post. (2) Der Leiter des Zentralamtes wird vom Minister für Post- und Fernmelde wesen ernannt und abberufen. *- Ausgabetag: 16. März 1960 ■ - - - - ------ - - ----1 ------ § 4 Das Zentralamt wird im Rechtsverkehr durch seinen Leiter vertreten. § 5 Für das Zentralamt sind die Bestimmungen der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) anzuwenden. § 6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Februar 1960 Der Minister für Post- und Fcrnmeldewesen I. V.: Se r i n e k Staatssekretär - ------------- -------------------- ---------- Anordnung über Gutachter, Wäger und Probenehmer für Frischobst, Frischgemüse und Kartoffeln. Vom 24. Februar 1960 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuß und dem Vorstand des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Gutachter, Wäger und Probenehmer für Frischobst, Süd- und Trockenfrüchte. Frischgemüse, Nüsse, Wildfrüchto, Schalenobst, Pilze, Kartoffeln, Wei nt rauben, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Beziehungen von Produktions- und Handelsbetrieben der Deutschen Demokratischen Republik tätig werden, müssen von der intercontrol GmbH, Deutsche Warenkontroll-gesellschaft, Berlin (nachstehend intercontrol genannt', bestätigt sein. (2) Personen, die entsprechend den Bestimmungen dieser Anordnung bestätigt sind, dürfen die Bezeichnung „von der intercontrol bestätigter Gutachter (Wäger, Probenehmer) für 4i führen. § 2 Als Gutachter, Wäger, Probenehmer darf nur bestätigt werden, wer a) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ist; b) seiner Person nach die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion sorgfältig und zuverlässig ausüben wird; c) über die erforderlichen Sachkenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet verfügt und eine ausreichende Berufspraxis nach weisen kann. § 3 (1) Bei den Räten der Bezirke, Abteilung Handel und Versorgung, ist ein Ausschuß zu bilden, dessen Aufgabe cs ist, die von den Räten der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, für die Tätigkeit als Gutachter, Wäger, Probenehmer vorgeschlagenen Personen i auf die im § 2 genannten VoraussctzuNgen zu prüfen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Rechtspflegeorganen Entwicklung der Bearbeitung von Unter- suchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer geheimzuhaltende Nachrichten und Gegenstände zur Verwendung für weitergehende, vielfältige subversive Machenschaften, aber auch für anderweitige, beispielsweise ökonomische Interessen der Konzerne sammeln, verraten oder ausliefern.

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