Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 61

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 61 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 61); Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 19. Februar 1960 61 § 4 (1) Die Handelsorgane, die den Platzgroßhandel mit Kartoffeln an die VEAB übergeben, sind verpflichtet, den Planteil Kartoffeln bis zum 31. März 1960 aus ihrem Betriebsplan auszugliedern. Die VEAB haben diesen Planteil als Zusatzplan zum Betriebsplan zu übernehmen. (2) Die Planpositionen für die Ausgliederung von Planteilen und die Übernahme derselben durch die VEAB werden in der Überleitungsrichtlinie zu dieser Anordnung* festgelegt. (3) Umlaufmittel zur Durchführung des Platzgroßhandels mit Kartoffeln (z. B. Kartoffelsäcke) sind bis zum 31. März 1960 an die VEAB umzusetzen. Kartoffelbestände, die am 31. März 1960 nicht verwogen werden können, sind von den VEAB bei Auslagerung bzw. Aus-mietung zum tatsächlich festgestellten Gewicht zu übernehmen. (4) Über die Übergabe von Grundmitteln zur Durchführung des Platzgroßhandels mit Kartoffeln an die VEAB entscheidet der Rat des Bezirkes, Abteilung Handel und Versorgung. § 5 (1) Die von den konsumgenossenschaftlichen Organisationen übernommenen Grundmittel, Hilfsmaterialien und äus Kosten finanzierten Anschaffungen sind von den VEAB käuflich zu erwerben. Wenn die Konsumgenossenschaften Rechtsträger von Volkseigentum sind, erfolgt eine Umsetzung an die VEAB. (2) Die Übernahme von Grundmitteln durch die VEAB erfolgt zum Buchwert (Zeitwert). Grundmittel, die durch die VEAB übernommen werden, sind aus den Fonds für Investitionen zu bezahlen. Sofern eine Bezahlung der Grundmittel im Jahre 1960 aus den genannten Fonds nicht möglich ist, ist für die Bezahlung das Jahr 1961 vorzusehen und für das Jahr 1960 ein Mietvertrag über die Nutzung des Objektes abzuschließen. (3) Die Übernahme des Hilfsmaterials und der aus Kosten finanzierten Anschaffungen erfolgt zum Zeitwert, der gewissenhaft zu schätzen ist (Anschaffungswert minus Verschleiß). Die Umlaufmittel, die durch die VEAB übernommen werden,' werden sofort bezahlt. § 6 (1) Die Übernahme von Grund- und Umlaufmitteln sowie von Teilen des Betriebsplanes erfolgt im Einvernehmen der beteiligten Handelsorgane. Die Übernahme ist protokollarisch festzulegen. (2) Über Streitigkeiten entscheidet der Rat des Kreises, Abteilung Handel und Versorgung und Abteilung Erfassung und Aufkauf, unter Beachtung der Bestimmungen des § 4 Abs. 4. Diese Entscheidungen sind so rechtzeitig zu treffen, daß die Versorgung der Bevölkerung sowie der anderen Bedarfsträger mit Kartoffeln ab 1. April 1960 gesichert ist. § 7 Die VEAB übernehmen von den sozialistischen Handelsbetrieben die Verpflichtungen und die Rechte aus den Verträgen über die Lieferung von Kartoffeln, die am Tage der Übernahme des Platzgroßhandels mit Kartoffeln noch nicht erfüllt sind. Forderungen und * Wird den beteiligten Organen direkt zugestellt. Verbindlichkeiten, die infolge nichtgehöriger Erfüllung des Vertrages bis zum 31. März 1960 entstanden sind, gehen nicht auf die VEAB über. § 8 (1) Großverbraucher, sozialistische Betriebe, Verkaufsstellen des sozialistischen Einzelhandels und Kommissionshändler können Speisekartoffeln für das Werkküchenessen, für den Sammelbezug ihrer Belegschaften zur Einkellerung und für den Verkauf an die Bevölkerung unmittelbar aus landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und volkseigenen Gütern (VEG) beziehen. (2) Der unmittelbare Bezug von Speisekartoffeln in den genannten landwirtschaftlichen Betrieben ist mit den für diese Betriebe zuständigen VEAB abzustimmen. § 9 (1) Über den unmittelbaren Bezug von Speisekartoffeln haben die Betriebe bzw. Verkaufsstellen nach § 3 dem VEAB die Verkaufsstelle gleichzeitig dem HO-Betrieb bzw. der Konsumgenossenschaft eine von der LPG bzw. dem VEG gegengezeichnete schriftliche Mitteilung mit Angaben über Mengen und Qualitäten sowie Termine der bezogenen Speisekartoffeln zu machen. (2) Der VEAB'stellt auf Grund der schriftlichen Mitteilung a) der LPG bzw. dem VEG die Ablieferungsbescheinigung und b) dem Großverbraucher, dem sozialistischen Betrieb, dem für die Verkaufsstelle zuständigen Betrieb des sozialistischen Einzelhandels und dem Kommissionshändler die Rechnung aus. (3) Der VEAB nimmt die Bezahlung der Speisekartoffeln gegenüber den LPG nach den geltenden Er-fassungs- und Aufkaufpreisen und gegenüber den VEG nach den für sie geltenden Preisen vor. Die Großverbraucher, sozialistischen Betriebe, Betriebe des sozialistischen Einzelhandels und Kommissionshändler bezahlen den VEAB-Abgabepreis. / § 10 (1) Der Direktbezug von Speisekartoffeln zwischen Verbraucher und landwirtschaftlichem Betrieb regelt sich nach den Bestimmungen des § 9 der Preisanordnung Nr. 1002 vom 26. April 1958 Anordnung über die Festsetzung von Erfassungspreisen für Kartoffeln (Sonderdruck Nr. P 387 des Gesetzblattes). (2) Für den Abschluß von Direktverträgen zwischen Betrieben der Lebensmittelindustrie und landwirtschaftlichen Betrieben zum Bezug von Fabrikkartoffeln gelten die Bestimmungen der Anordnung vom 1. Februar 1957 über den Abschluß von Direktverträgen über die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Pflichtablieferung (GBl. II S. 85) weiter. § 11 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Januar 1960 Der Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Koch;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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