Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 518

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 518 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 518); 518 Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 30. Dezember 1960 I. Durchführung von Disziplinarverfahren § 1 (1) Wird beim Disziplinarausschuß des Bezirksgerichts bzw. beim Disziplinarausschuß des Obersten Gerichts ein Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Richter gestellt, so wird dem Vorsitzenden des Rates des Kreises bzw. Bezirkes, für den der Richter gewählt wurde, eine Durchschrift des Antrages und des Eröffnungsbeschlusses übersandt. Gleichzeitig ist der Termin der Verhandlung über das Disziplinarvergehen mitzuteilen. (2) Der Vorsitzende des Rates des Kreises bzw. Bezirkes oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Rates ist berechtigt, an der Verhandlung teilzunehmen. § 2 (1) Der Disziplinarausschuß hat dem Vorsitzenden des Rates des Kreises bzw. Bezirkes nach Abschluß des Disziplinarverfahrens eine Ausfertigung seiner Entscheidung zu übersenden. (2) Wurde gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses Beschwerde eingelegt, so ist dem Vorsitzenden des Rates auch die Beschwerdeentscheidung zu übersenden. II. Einleitung eines Abbcrufungsverfalircns § 3 (1) Liegen bei einem Richter eines Kreis- oder Bezirksgerichts Gründe vor, die seine Abberufung nach § 25 Gerichtsverfassungsgesetz erforderlich machen, regt der Minister der Justiz beim Vorsitzenden des Rates des Kreises bzw. Bezirkes die Stellung eines Antrages auf Abberufung an. (2) Der Antrag auf Abberufung eines Richters eines Kreis- bzw. eines Bezirksgerichts wird auf Grund eines Beschlusses des Rates des Kreises bzw. Bezirkes durch seinen Vorsitzenden bei der Volksvertretung gestellt. (3) Erlangt der Vorsitzende des Rates des Kreises bzw. Bezirkes zuerst Kenntnis über das Vorliegen von Gründen, die eine Abberufung eines Richters erforderlich machen, so holt er vor Beschlußfassung das Einvernehmen des Ministers der Justiz ein. § 4 (1) Reicht nach Auffassung des Disziplinarausschusses der Ausspruch einer Disziplinarstrafe nicht aus (§ 7 Disziplinarordnung für Richter vom 19. März 1953 (GBl. S. 467J), so teilt er seine Bedenken dem Minister der Justiz und dem Vorsitzenden des Rates des Kreises bzw. Bezirkes mit. (2) Kommt der Minister der Justiz oder der Vorsitzende des Rates des Kreises bzw. Bezirkes zu der Auffassung, daß ein Abberufungsverfahren durchzuführen ist. so regelt sich die Einleitung des Verfahrens nach § 3. § 5 (1) Der Leiter der Justizverwaltungsstelle oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter der Justizverwallungs-stelle ist verpflichtet, auf Einladung des Rates an der Ratssitzung teilzunehmen, in der über die Stellung eines Antrages auf Abberufung eines Richters beraten wird. Das gleiche gilt auch für die Sitzung der Volksvertretung, in der über die Abberufung entschieden wird. (2) Der Vorsitzende des Rates des Kreises bzw. Bezirkes teilt dem Minister der Justiz die entsprechenden Sitzungstermine mit. § 6 (1) Stellt sich bei der Prüfung des Antrages auf Abberufung im Rat heraus, daß die Voraussetzungen für die Abberufung des Richters nicht gegeben sind, so teilt der Vorsitzende des Rates des Kreises bzw. Bezirkes dies dem Minister der Justiz mit. Das gleiche gilt, wenn die Volksvertretung einem Antrag auf Abberufung nicht entspricht. (2) Unbeschadet der Ablehnung des Antrages auf Abberufung des Richters kann der Minister der Justiz die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragen. III. Inkrafttreten § ? Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Dezember 1960 Der Minister der Justiz Dr. Benjamin Anordnung über die Sollanrechnung und den Verkauf von Fischen aus Übersollmengen. Vom 28. November 1960 § 1 Die Produktionsgenossenschaften werktätiger Scc-und Küstenfischer erhalten das Recht, nach Erfüllung ihrer Sortiments- und wertmäßigen Quarlalspläne Übersoll mengen an Frischfischen frei zu verkaufen. Voraussetzung hierfür ist, daß auch die bis zu diesem Zeitpunkt fällige Sortiments- und wertmäßige Jahresfangauflage erfüllt ist. Das gilt auch für die übrigen Fischer der Scc- und Küstenfischcrei nach Erfüllung ihres Sortiments- und wertmäßigen Jahresfangsolls. (1) Der Ankauf der Übersollmengen von Frischfischen erfolgt durch die volkseigenen Fischerei-Fahrzeug- und Gerätestationen auf Grund von Vereinbarungen zwischen diesen oder ihrer Beauftragten und den Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer sowie den übrigen Fischern der Sec- und Küstenfischerei. Für den Ankauf gelten die in dem Verzeichnis ($. Anlagen) festgesetzten Höchstpreise für Übersollmengen. (2) Die Fischer der See- und Küstenfischerei haben außerdem das Recht, Übersollmengen von Frischfischen auch auf Bauern- und Fischmärkten zu frei sich bildenden Preisen zu verkaufen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen operativen Aufgaben; die Schaffung der notwendigen und möglichen Bedingungen für die inoffizielle Zusammenarbeit und der Ausbau dieser nach Maßgabe der Kräfte; Sorge dafür zu tragen, daß die Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit.

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