Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 480

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 480 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 480); 480 Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 13. Dezember 1960 § 2 I Für die Aufstellung und Prüfung von Kalkulationen sowie für die Behandlung der Kosten gelten die in der Verordnung vom 17. März 1955 zur Aufstellung und Prüfung von Kalkulationen zum Zwecke der Preisbil-düng für Erzeugnisse und Leistungen der volkseigenen J Betriebe der Industrie, die nach den Grundsätzen des j neuen Rechnungswesens kalkulieren (GBl. I S. 277), ent- j haltenen Grundsätze, gleichgültig welches Rechnungs- j wesen von den Betrieben angewendet wird. Die Bewilligung der Kalkulationselementc erfolgt nach der Systematik des jeweils angewandten Rephnungswesens. § 3 (1) Die Kalkulationselemente werden vom zuständigen Zentralreferat bewilligt. (2) Die Zentralreferatc können für bestimmte Fertigungen oder Leistungen Stundenverrechnungssätze bewilligen. Die Betriebe sind berechtigt, entsprechende Anträge zu stellen.* § 4 (1) Zur Bewilligung der Kalkulationselemente haben die Betriebe gemäß § 1 Absätzen 1 bis 3 Kostenrechnungsunterlagen des Planjahres I960 einzureichen. Die Plankosten der Planproduktion 1961 können bei der Beurteilung der Kostenrechnungsunterlagen herangezogen werden. Die Betriebe haben diese Unterlagen auf Anforderung einzureichen. (2) Den Unterlagen gemäß Abs. 1 ist der Betriebsabrechnungsbogen I des Jahres 1960 mit Aufgliederung nach Kostenarten beizufügen. Soweit die Bewilligung der Kalkulationselemente nach Kostenträgern erfolgen soll, ist der Betriebsabrechnungsbogen II mit Kostenträgerabrechnungsbogen beizufügen. (3) Die Betriebsabrechnungsbogen gemäß Abs. 2 sind um die im Jahre 1960 und die ab 1. Januar 1961 neu festgesetzten Preise für Materialien aller Art zu berichtigen. Die innerhalb des Jahres 1960 gültig gewordenen Materialpreise sind anteilmäßig zu berück- I sichtigen. i (4) Lohn für Ausfall- und Wartezeiten der Grundlohnempfänger ist zur Berichtigung der Basis in den Betriebsabrechnungsbogen dem direkten Grundlohn zuzusetzen. (5) Die auf Grund der Lohnzuschlagsverordnung vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 417) zu zahlenden Lohnzuschläge dürfen bei Aufstellung der Betriebsabrechnungsbogen nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt bezüglich der Lohnminderungsausgleichsbeträge für Leistungslohn- und Prämienzeitlohnempfänger, die auf Grund der §§ *2 und 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 4. Februar 1957 zum Gesetz über die Verkürzung der Arbeitszeit Lohndirektive (GBl. I S. 117) zu zahlen sind. (6) Kosten für Forschung und Entwicklung einschließlich der betrieblichen Weiterentwicklung sind als Vorleistungen zu behandeln. Die Zentralreferatc können in Ausnahmefällen abweichende Regelungen bewilligen. # (7) Die vorgenommenen Korrekturen der Belriebs-abrechnungsbogen sind auf einem besonderen Blatt nachzu weisen. Das gilt auch bezüglich der nichtkalku- lationsfähigen Kosten gemäß der Verordnung vom 17. März 1955 bei gleichzeitiger Angabe der Kontennummer. (8) Bei der Ermittlung der Kalkulationselementc sind in den Betriebsabrechnungsbogen die Kostenbereinigungen gemäß Abs. 7 zu berücksichtigen. (9) Die als direkte Grundkosten verrechneten Kostenarten sind anzugeben. Die im Grundmaterial enthaltenen Materialartcn (Stahl, Holz, Normteile, Schweißmaterial, Farben usw.) sowie die im Lohn ensprechcnd der Festlegung des Betriebskollektivvertrages enthaltenen Zuschläge sind zu nennen. (10) Die Warenproduktion zu effektiven Betriebspreisen und das Ergebnis aus dem Absatz des Jahres 1960 sind in DM und in Prozent zur Planauflage anzugeben. (11) Folgende Aufstellung ist weiterhin beizufügen: a) Summe der Plankosten der Istproduktion 1960, b) Summe der Istkosten der Istproduktion 1960, c) Summe der nichtkalkulationsfähigen Kosten gemäß der Verordnung vom 17. März 1955, d) die Summe aus Buchst, b abzüglich der Summe aus Buchst c. v (12) Die für die Ermittlung der Kalkulationselemente angewandten Bezugsbasen sind anzugeben. (13) Die Betriebe geben in Prozent der Produktionsselbstkosten und in DM die Kosten an, die sie auf Grund des bestätigten Finanzplanes für Ausschuß und NacharbeitenJ Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen geplant haben. (14) Die Zentralreferate sind berechtigt, weitere Unterlagen, die für die Beurteilung der Kostenrechnungs-unterlagen erforderlich sind, anzufordern. § 5 (1) Die Kosten für Ausschuß und Nacharbeiten, Gewährleistungs - und Garantieverpflichtungen sind, bezogen auf die bereinigten Produktionsselbstkoslen einschließlich Vorleistungen, in nachweisbarer Höhe, jedoch höchstens bis zu den von der Staatlichen Plankommission festzusetzenden Höchstsätzen zu bewilligen. (2) Die Staatliche Plankommission gibt die Höchstsätze gemäß Abs. 1 bis spätestens 15. März 1961 bekannt. (3) Ausschuß und Nacharbeiten, Gewärleistungs- und Garantieverpflichtungen sind zum Zwecke der Preisbildung zu Produktionsselbstkosten zu bewerten. § 6 (1) Die volkseigenen Betriebe, die den in der Anlage zu dieser Preisanordnung genannten WB unterstehen, haben Unterlagen zur Bewilligung der Kalkulationselemente bis spätestens 20. März 1961 an ihre zuständige WB einzureichen. (2) Volkseigene Betriebe, die den örtlichen Organen unterstehen, haben die Unterlagen zur Bewilligung der Kalkulationselemente bis 20. März 1961 dem zuständigen Rat des Bezirkes, Hauptreferat Preise, vorzulegcn.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit durch keinerlei Störungen beeinträchtigen können, Die sichere Verwahrung Inhaftierter hat zugleich zu garantieren, daß die Maßnahmen der Linie zur Bearbeitung der Strafverfähren optimale Unterstützung erfahren, die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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