Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 448

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 448 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 448); 448 Gesetzblatt Teil II Nr. 42 Ausgabetag: 30. November 1960 kung und Entwicklung des Gesundheitsschutzes, der sozialen Betreuung der Bevölkerung und der medizinischen Wissenschaft, insbesondere über die sich aus dem Volkswirtschaftsplan, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und dem Arbeitsplan für das Ministerium ergebenden Aufgaben, sofern sich die Volkskammer, der Staatsrat oder der Ministerrat die Entscheidung nicht selbst Vorbehalten hat. Der Minister ist für die Aufstellung des Arbeitsplanes des Ministeriums verantwortlich. (3) Der Minister ist für die Kaderpolitik im Ministerium verantwortlich. Er ernennt die in der Nomenklatur enthaltenen leitenden Mitarbeiter des Ministeriums sowie die Leiter und leitenden Mitarbeiter der dem Ministerium unmittelbar unterstellten Institute und Einrichtungen und beruft sie ab, soweit nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen eine andere Regelung getroffen ist. Der Minister kann die Befugnis zur Ernennung und Abberufung auf seine Stellvertreter übertragen. Die Einstellung und Entlassung der weiteren Mitarbeiter erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Arbeitsrechts und den Kaderrichtlinien des Ministeriums des Innern. § 6 (1) Der Staatssekretär ist der Erste Stellvertreter des Ministers und dessen ständiger Vertreter. (2) Vertritt der Staatssekretär den Minister bei dessen Verhinderung, so hat er für diese Zeit die Befugnisse und Pflichten des Ministers. Sind der Minister und der Staatssekretär gleichzeitig verhindert, so wird der Minister durch einen anderen von ihm bestimmten Stellvertreter vertreten. (3) Jeder Stellvertreter des Ministers vertritt den Minister in seinem Aufgabenbereich in allen Angelegenheiten, für die sich der Minister nicht seine eigene Entscheidung Vorbehalten hat. (4) Die Stellvertreter des Ministers sind für die Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit innerhalb der ihnen unterstellten Aufgabenbereiche gegenüber dem Minister verantwortlich. § 7 Die Leiter der Abteilungen und selbständigen Sektoren des Ministeriums entscheiden in ihrem Aufgabenbereich in allen Angelegenheiten, für die sich nicht die ihnen übergeordneten Leiter die Entscheidung Vorbehalten haben. Sie sind gegenüber den übergeordneten Leitern für die Durchführung ihrer Aufgaben verantwortlich und rechenschaftspflichtig. § 8 Das Kollegium des Ministeriums (1) Das Kollegium ist ein beratendes Organ des Ministers. Es arbeitet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und stellt für seine Tätigkeit einen Arbeitsplan auf. (2) Der Minister beruft die Mitglieder des Kollegiums. (3) Das Kollegium berät den Minister in allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere über a) die Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, von Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates sowie von Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates und seines Präsidiums und anderer gesetzlicher Bestimmungen, b) die Aufstellung und Durchführung des das Ministerium betreffenden Teils des Volkswirtschaftsplanes und Haushaltsplanes, c) die Aufstellung und Durchführung von Entwick-lungs- und Perspektivplänen, d) neue Grundsätze und Methoden des Gesundheitsschutzes, der sozialen Betreuung und der wissenschaftlichen Arbeit und die Verallgemeinerung von Beispielen und Neuerermethoden, e) die Koordinierung der Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, der sozialen Betreuung und der medizinisch-wissenschaftlichen Arbeit und Forschung sowie die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes, der Förderung der Gesundheit und der Erfordernisse des Sozialwesens in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, f) Grundsätze der Kaderpolitik und Qualifizierung der Kader, g) die internationalen Angelegenheiten, h) die Aufstellung der Arbeitspläne des Ministeriums. § 9 Wissenschaftliche Beratung des Ministeriums (1) Zur Lösung der Aufgaben des Ministeriums auf dem Gebiet der medizinischen Wissenschaft und der Organisation des Gesundheitsschutzes bedient sich das Ministerium des Rates hervorragender Experten der wichtigsten Zweige der medizinischen Wissenschaft und Praxis. ä (2) Die Organisation und Aufgabenstellung in der Beratung des Ministeriums regelt der Minister im Einvernehmen mit der Klasse Medizin der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen und anderen zentralen staatlichen Organen, denen Einrichtungen des Gesundheitswesens unterstellt sind. § 10 Struktur des Ministeriums Für die Struktur des Ministeriums gilt der vom Ministerrat bestätigte Slrukturplan. Der Stellenplan des Ministeriums ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen § 11 Vertretung des Ministeriums im Rechtsverkehr (1) Das Ministerium wird im Rechtsverkehr durch den Minister vertreten. Die Vertretungsbefugnis der Stellvertreter des Ministers im Rechtsverkehr regelt sich nach § 6.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Organisierung der Arbeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , der Ordnung über die Ausgabe, Aufbewahrung, Nachweisführung, Wartung und Sicherung von Waffen und Munition im Staatssicherheit ., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Verpflegung. Der Inhaftierte erhält Gemeinschaftsverpflegung nach den geltenden Normen. Der Wirtschaftsleiter hat einen wöchentlichen Speiseplan zu erstellen. Der Speiseplan ist durch den Leiter zu hestätigen.

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