Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 440

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 440 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 440); 440 Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 23. November 1960 I bezogenen Eier nach den geltenden Erfassungs- und Aufkaufpreisen. Den Direktbeziehern stellt der VEAB die Eier zum VEAB-Abgabepreis in Rechnung. § 4 (1) Die Teilung der Großhandelsspanne ist in der nach § 2 abzuschließenden Vereinbarung zwischen den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben und den Direktbezichern im Verhältnis der tatsächlich entstehenden Kosten festzulegen. (2) Die Belieferung der Direktbezieher erfolgt durch die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe frei Verkaufsstelle oder Lager des Einzelhandels, Kommissionshandels oder Großverbrauchers, soweit nichts anderes vereinbart ist. . ' § 5 Die Verrechnung der Großhandelsspanne nadi § 4 erfolgt über den VEAB. Die zu verrechnenden Beträge sind in die Empfangsbescheinigung nach § 3 einzu-trageny § 6 (1) Der VEAB hat die Erlöse an die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe innerhalb der gesetzlichen Frist zu überweisen und die Direktlieferungen in die Plan- und Preisstützungsabrechnung zu übernehmen. (2) Die direkt bezogenen Hühnereier sind vom Einzelhandel zu den geltenden Einzelhandelsverkaufspreisen zu verkaufen. Bezug vo VEAB (1) Ist ein Direktbezug von Hühnereiern nach § 1 nicht zweckmäßig, so haben die VEAB a) unsortierte Eier von sozialistischen Landwirtschafts-betrieben und Ortseiererfassungsstellen unter Einhaltung der veterinärgesetzlichen Bestimmungen an Großverbraucher, Verkaufsstellen und Gaststätten des sozialistischen Einzelhandels und Verkaufsstellen und Gaststätten des Kommissionshandels, b) nach Gewichtsklassen sortierte Eier von den „Kreiserfassungsstellen für Eier, Geflügel und Honig“ an alle Bedarfsträger unmittelbar auszuliefern* (2) Die Lieferungen von Hühnereiern nach Abs. 1 sind von den Räten der Kreise, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft und Abteilung Handel und Versorgung, im Einvernehmen mit den VEAB und den Großhandelsgesellschaften festzulegen. (3) Für die Lieferungen nach Abs. 1 berechnet der VEAB den Großhandelsabgabepreis. § 8 Schlußbestimmung (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten nicht für den Handel mit Trinkeiem. Berlin, den 22. Oktober 1960 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft Reichelt Brandschutzanordnung Nr. 5*. Lagerung von Pflanzcnslroh in der Industrie und den volkseigenen Erfassungs- und Aufkauf- betricbcn Vom 3. November 1960 Zur Sicherung der Lagerplätze leicht brennbarer Ernlecrzeugnissc vor Bränden wird auf Grund des § 12 des Brandschutzgesetzes vom 18. Januar 1956 (GBl. I S. 110) im Einvernehmen mit dem Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Vorsitzenden des Komitees für Arbeit und Löhne sowie nach Anhören des Bundesvorstandes des FDGB folgendes angeördnet: § 1 Geltungsbereich Die Brandschutzanordnung gilt für alle Industriebetriebe und volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB), in denen Stroh (Getreide-, Reis-, Raps-, Rübsen-, Senf-, Mais- und Fenchelstroh), Faser-. pflanzenstroh (Faserlein-, Ölfaserlein-, Hanf- und Ölleinstroh), Heu und andere leicht entzündliche Ernteerzeugnisse (Schilf, See- sowie Waldgras, Kartoffelkraut, Ginster u. ä.) gelagert werden. § 2 Begriffsbestimmungen . (1) Als Lagerplatz im Sinne dieser Anordnung gilt ein in Lagerstätten unterteiltes Gelände zur Lagerung der im § 1 angegebenen Erzeugnisse. (2) Ein Schutzstreifen im Sinne dieser Anordnung ist eine Fläche in der jeweils angegebenen Breite rund um ein gegen Brandgefahr besonders zu sicherndes Objekt, die ständig von jeglichen brennbaren Stoffen und anderen Gegenständen frei zu halten ist. Eine kurzgeschnittene, von allen brennbaren Stoffen gereinigte Grasnarbe ist zulässig. § 3 Art und Größe von Lagerplätzen und Lagerstätten (1) Die Lagerung auf dem Lagerplatz kann erfolgen: a) in offenen Lagerstätten (Mieten, Diemen, Feimen, Stapeln u. ä.); b) in halboffenen Lagerstätten (nicht allseitig geschlossene Bauwerke); c) in geschlossenen Lagerstätten (allseitig geschlossene Gebäude, wie Scheunen u. dgl.). (2) Ein Lagerplatz darf nicht mehr als 6 Lagerstätten umfassen. (3) Die Grundfläche einer offenen Lagerstätte darf 1000 m2 nicht überschreiten. (4) Bei halboffcnen und geschlossenen Lagerstätten richtet sich die Grundfläche sowie die Unterteilung in Brandabschnitte nach dem § 241 der Deutschen Bauordnung vom 2. Oktober 1958 (Sonderdruck Nr. 287 des Gesetzblattes). §4 Abstände der Lagerplätze und Lagerstätten (1) Die Abstände der Lagerplätze und Lagerstätten zueinander und zu anderen Objekten werden von der unmittelbar gegenüberliegenden Außenbegrenzung der Objekte gerechnet. (2) Die Mindestabstände .betragen a) zwischen Lagerplätzen 100 m b) zwischen Lagerstätten 30 m randschutzanordnung Nr. i (CBI. I S. 43$);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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