Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 434

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 434 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 434); 434 Gesetzblatt Teil II Nr. 39 Ausgabetag: 19. November 1960 § 13 (1) Ergibt sich vor der Erfüllung der nach dieser Ordnung abgeschlossenen Verträge (vorbereitender und Liefervertrag) eine wesentliche Änderung in der Einschätzung der Bedarfslage, die eine Vertragsänderung oder -aufhebung erfordert, so hat der Handelsbetrieb die Vertragsaufhebung oder -Änderung beim Produktionsbetrieb zu beantragen. Die veränderte Bedarfseinschätzung ist zu begründen und bedarf der Bestätigung des übergeordneten Organs des Handelsbetriebes. (2) Im Vertrag, für sozialistische Vertragspartner auch in Globalvcreinbarungen der übergeordneten Organe oder in Allgemeinen Lieferbedingungen, können Fristen festgclcgt werden, innerhalb derer die Handelsbetriebe von den Produktionsbetrieben Umstellungen im Produktionssortiment im Zusammenhang mit Vertragsänderungen fordern können. (3) Der Produktionsbetrieb ist zur Vertragsänderung oder -aufhebung auf Antrag des Handelsbetriebes verpflichtet, wenn die veränderte Bedarfseinschätzung vom übergeordneten Organ des Handelsbetriebes bestätigt wurde. Der Besteller trägt alle bereits entstandenen Kasten, die bereits produzierte Ware geht in sein Eigentum über. (4) Der Produktionsbetrieb ist zu Umstellungen im Produktionssortiment nicht verpflichtet, wenn er dem Handelsbetrieb einen anderen Produktionsbetrieb nachweist, der an seiner Stelle die vom Handelsbetrieb geforderten Sortimente an diesen liefert. Eine Ablehnung des Antrages auf Vertragsänderung ist ausgeschlossen, wenn die Vertragsänderung innerhalb der gemäß Abs. 2 vereinbarten festgeleglen Umstellungsfrist gefordert wird. (5) Die bis zum Ablauf der vereinbarten oder fesl-gelcgten Umstellungsfrist hergestellten oder noch im Herstellungsprozeß befindlichen Erzeugnisse hat der Besteller entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abzunehmen und zu bezahlen. Der Handelsbetrieb hat dem Produktionsbetrieb die in Vorbereitung der Vertragserfüllung entstandenen notwendigen Aufwendungen zu ersetzen, bei einem vorbereitenden Vertrag jedoch nicht mehr als 6 6/o des Vertragswertes. Anlage 3 zu § 1 Ziff. 3 vorstehender Anordnung Ordnung über die Fachkollcktive Grundsätze der Arbeit der Fachkollcktive § 1 (1) Die Fachkollcktive arbeiten Vorschläge für die Forderungsprogrammc des Handels aus. wobei auf der Grundlage des zunehmenden Produktionsvolumens und der gleichfalls ständig wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung die Weiterentwicklung der Sortimente in technischer, modischer, kultureller, material-, qualitäts-und mengenmäßiger Hinsicht besondere Beachtung finden muß. (2) Die Lösury dieser Aufgaben setzt voraus: a) eine enge Zusammenarbeit der Bezirksfachkollektive mit den Barthel- und Einkaufskollcktivcn und der zentralen Fachkollcktive mit den Bezirksfachkollektiven, b) eine ständige Auswertung der Fachpresse des In-und Auslands sowie die Auswertung der Auslandsmessen in Zusammenarbeit mit dem Außenhandel durch die zentralen Fachkollcktive. § 2 (1) Die Betriebe des sozialistischen Groß- und Einzelhandels sind verpflichtet, den zuständigen Fachkollektiven Anregungen und Hinweise für die Beeinflussung der Produktionssortimente zu geben. Diese sowie Anregungen des privaten Einzelhandels und der Bevölkerung sind von den Fach kollektiven zu beachten und sorgfältig auszuwerten. (2) Die für die Ausarbeitung der Forderungsprogramme zuständigen Handelsbetriebe bzw. deren übergeordnete Organe haben die Vorschläge der Fachkollektive in ihre Forderungen einzuarbeiten. § 3 (1) Den Fach kollektiven sind von den Produktionsbetrieben bzw. deren Fachleitstcllen und Entwicklungsstellen alle Neu- und Weiterentwicklungen sowie Veränderungen im Sortiment rechtzeitig vor der Produktionsaufnahme mit Muster vorzulcgen (den Bezirksfachkollektiven alle Waren, die nur für die Versorgung des Bezirkes bestimmt sind, und den zentralen Fachkollektiven alle Waren, die für die Republikversorgung Bedeutung haben). Die Leiter der Fachkollektive haben zu sichern, daß die Begutachtung der vorgelegten Muster die Produktionsaufnahme beschleunigt. (2) Bei der sortimentsmäßigen Spezifikation der geplanten Importe sind die z.entfttlen Fachkollcktive von. den für sie zuständigen Organen hinzuzuziehen. Die zentralen Fachkollektive arbeiten nach Abstimmung mit den Bezirksfachkollektiven die Vorschläge für Importe auf der Grundlage der Plankennziffcrn aus. § 4 (1) Die Fachkollcktive wirken bei der Standardisierung und Typisierung der Konsumgüter mit. Sie begutachten die Vorschläge, die von der Produktion bzw. vom Amt für Standardisierung herausgegeben werden, und erarbeiten selbst Vorschläge für Standards und Typen. Sie wirken darauf ein, daß die Spezialisierung der Produktion zu einer ständigen Verbesserung der Versorgung führt. (2) Die Fachkollektive arbeiten Vorschläge über die Katalogisierung von Konsumgütern aus. wobei sie besonders auf den Inhalt der Kataloge Einfluß nehmen. Sie müssen durch ihre Einwirkung auf die Produktionsorgane sichern, daß in umfassendem Maße die Produktionskataloge zum Zweck der schriftlichen Bestellung durch die Handelsbetriebe genutzt werden können. § 5 (1) Die Einflußnahme auf die Produktion durch die Fachkollcktive erfolgt durch Beratungen mit den Werktätigen in den Produktionsbetrieben anläßlich der Vorbereitung von Einkaufshandlungen und anderen Veranstaltungen, die mit Mustervorlagcn verbunden sind, wie Leipziger Messe, Bezirksmessen usw. (2) Durch die Einflußnahme der Fachkollcktive auf die Produktionsbetriebe muß erreicht werden, daß zu den jeweiligen Kauf Perioden ein umfassendes, den Plankennziffern und den Forderungen des Handels entsprechendes Angebot von den Produktionsbetrieben vorgelegt wird. Dadurch muß die Einkaufsdauer, unabhängig von der Methode des Einkaufs (zentrale Kaufhandlung, Bezirksangebot oder schriftliche Bestellung auf Grund von Katalogen bzw. Standardwarenlisten), wesentlich verkürzt werden. § 6 Eine weitere Präzisierung der Aufgaben der Fach-kollektive ergibt sich aus der Ordnung über die Forderungsprogramme (Anlage 1 zur Anordnung).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 434 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 434) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 434 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 434)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben und Anforderungen an die konkrete Gestaltung und Sicherung wesentlicher Prozesse in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und bei spezifischen sich ständig wiederholenden Vollzugsmaßnahmen unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X