Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 431

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 431 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 431); Gesetzblatt Teil II Nr. 39 Ausgabetag: 19. November 1960 431 men zur Sicherung des Produktionsaufkommens unter Einbeziehung der Konsumgüterleitstellen einzuleitcn. Danach noch verbleibende Differenzen sind in gemeinsam verfaßten Protokollen fcstzuhalten und der Staatlichen Plankommission zu übergeben. (3) Das Ministerium für Handel und Versorgung oder seine hiermit beauftragten Organe sichern bei solchen Waren, deren Gesamtaufkommen den Bedarf noch nicht vollständig deckt, eine gleichmäßige Versorgung aller Bezirke unter Beachtung der versorgungspolitischen Bedingungen. § 17 Zentral verteilter Warenfonds und zentral bilanzierte Positionen (1) Die Forderungsprogramme der Bezirke für die Waren des zentral verteilten Fonds und der zentral bilanzierten Positionen werden durch das Ministerium für Handel und Versorgung zusammengefaßt. Dabei haben die zuständigen Organe des Ministeriums für Handel und Versorgung zu gewährleisten, daß der Inhalt der Forderungsprogramme mit den Kennziffern des Sicbenjahrplanes übereinstimmt und daß die qualitative Seite der Forderungen die Einholung und Mitbestimmung des Weltstandes garantiert. Die Forderungsprogramme sind daraufhin mit der Staatlichen Plankommission abzustimmen. (2) Die Staatliche Plankommission bzw. deren bilanzierende Organe haben zu veranlassen, daß die Ausarbeitung der PI an Vorschläge bei den Wirtschaftsräten und WB auch im Sortiment und in den qualitativen Forderungen entsprechend den Forderungsprogrammen erfolgt. Die Ausarbeitung der Liefcr- und Bezugspläne hat in gemeinsamer Arbeit der bilanzierenden Organe der Staatlichen Plankommission und der Organe des Ministeriums für Handel und Versorgung zu erfolgen. Die auf der Grundlage des Forderungsprogramms abgeschlossenen vorbereitenden Verträge sind bei der Ausarbeitung der Liefer- und Bezugspläne zu berücksichtigen. Das Ministerium für Handel und Versorgung hat dafür Sorge zu tragen, daß bei der Ausarbeitung und Durchsetzung der zentralen Forderungsprogramme die zentralen Fachkollektive als beratende Organe hinzugezogen werden. (3) Für die Waren des zentral verteilten Fonds und der zentral bilanzierten Positionen, einschließlich der Positionen, für die gemäß § 10 Abs. 3 ein überbezirklicher Ausgleich erforderlich ist, erfolgen die Produktionseinweisungen durch das Ministerium für Handel und Versorgung oder seine hiermit beauftragten Organe auf der Grundlage der mit der Staatlichen Plankommission oder ihren hiermit beauftragten Organen abgeslimmten Liefer- und Bezugspläne. (4) Die Liefer- und Bezugspläne und die Produktionseinweisungen müssen eine plangerechtc Versorgung aller Bezirke und Kreise gewährleisten. Sie sind für alle Produktions- und Handelsbetriebe verbindlich. § 18 Dlffercnzprotokollc Die nach den vorgenommenen Bezirksausgleichen und der Ausarbeitung der Liefer- und Bezugspläne noch verbleibenden Fehlmengen und nicht qualitativ . zu erfüllenden Forderungen sind in einem Differenzprotokoll festzuhalten, welches von dem Ministerium für Handel und Versorgung und der Staatlichen Plankommission oder ihren hiermit beauftragten Organen gemeinsam auszuarbeiten ist. Das Differcnzprotokoll bildet die Grundlage für die gemeinsamen Beratungen der staatlichen Organe und die Festlegung solcher Maßnahmen, die zur vollen Verwirklichung der Forderungen des Handels führen. § 19 Importfordcrungcn Die Importforderungen sind grundsätzlich im Rahmen der bestätigten Plankennziffcrn für Importe auszuarbeiten. Soweit Länderpläne vorliegen, sind sie zu berücksichtigen. Für die Ausarbeitung hat das Ministerium für Handel und Versorgung die zentralen Fachkollektive hinzuzuziehen, wobei auf jeden Fall die Mitarbeit eines Vertreters des jeweils für die Warenbranche zuständigen Außenhandelsorgans zu gewährleisten ist. Eine wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung des Importforderungsprogramms stellen die Differenzen aus der Aulkommensabstimmung dar. Die daraus hervorgehenden Fehlmengen in wichtigen Warenpositionen sind weitgehendst durch Importe zu decken. Das durch das Ministerium für Handel und Versorgung mit dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel abgestimmte Importforderungsprogramm ist die verbindliche Grundlage für die Ein-fuhrbestellungcn, die die Binnenhandclsorganc den Außenhandelsorganen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übergeben haben. § 20 Schlußbestimmungen (1) Die örtlichen Räte sind für die Ausarbeitung der Kreis- und Bezirksforderungsprogramme verantwortlich. Sie stützen sich hierbei auf die Abteilungen Handel und Versorgung. (2) Die zuständigen Stellvertreter des Ministers für Handel und Versorgung sind für die Ausarbeitung der zentralen Forderungsprogramme verantwortlich. (3) Die Verantwortlichen gemäß Absätzen 1 und 2 haben durch Anleitung und Kontrolle bei der Ausarbeitung der Forderungsprogramme zu sichern, daß Lauf der Grundlage der Plankennziffern die maximal mögliche Verbesserung des Warenangebotes für die Versorgung der Bevölkerung gefordert wird. 2. durch die Einbeziehung der Fach- und Einkaufskollektive bei der Ausarbeitung und Durchsetzung der Forderungsprogramme eine breite Gemeinschaftsarbeit zwischen den Handels- und Produktionsorganen entwickelt wird. (4) Verantwortlich für die Durchsetzung der mit den Organen der Staatlichen Plankommission abgestimmten und bestätigten Forderungsprogramme sind die Räte der Kreise und Bezirke sowie die verantwortlichen Leiter der Produktionsabteilungen in der Plankommission. Sie haben zu sichern, daß die Planausarbeitung in den ihnen unterstellten Produktionsbetrieben und deren Lenkungsorganen innerhalb der Plankennziffern auf der Grundlage der Forderungsprogramme des Handels erfolgt, die Produktionsvorberei-lungen rechtzeitig getroffen und alle Forderungen des Handels konsequent sowie termingerecht erfüllt werden. § 21 Ausnahmcrcgclungcn Der Minister für Handel und Versorgung kann im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe Regelungen treffen, die von den Bestimmungen dieser Ordnung abwichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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