Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 429

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 429 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 429); Gesetzblatt Teil II Nr. 39 Ausgabetag: 19. November 1960 429 (2) Die Räte der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, beauftragen mit der gemeinsamen Ausarbeitung der Kreisforderungsprogramme alle Leiter der sozialistischen Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe einschließlich Konsumgenossenschaftsverbände, die für die Versorgung des Kreises zuständig sind. Die Koordinierung der Gesamtforderungen des Kreises kann einem Handelsbetrieb übertragen werden, der vom Rat des Kreises, Abteilung Handel und Versorgung, festgelcgt wird. Bei der Ausarbeitung sind insbesondere die bestehenden Barthel- und Einkaufskollektive hinzuzuziehen. (3) Die Bäte der Bezirke, Abteilung Handel und Versorgung, beauftragen mit der gemeinsamen Ausarbeitung der Bezirksforderungsprogramme die Leiter der für die Bezirksversorgung'zuständigen Großhandelsbetriebe. Bei der Ausarbeitung sind insbesondere die Bezirksfachkollektive unter Beteiligung eines verantwortlichen Mitarbeiters des Konsumbezirksverbandes hinzuzuziehen. (4) Die Räte der Bezirke, Abteilung Handel und Versorgung, sind verpflichtet, das Bezirksforderungsprogramm mit den kreislichen Forderungsprogrammen zu koordinieren und deren Übereinstimmung, insbesondere mit den staatlichen Plankennziflfern und den Versorgungsschwerpunkten im Bezirk, herzustellen. § 10 Gliederung der örtlichen Forderungsprogramme (1) Forderungsprogramme sind sowohl für Waren des Z-Fonds einschließlich zentral bilanzierter Positionen des D-Fonds als auch für Waren des D-Fonds (1000 kleine Dinge) auszuarbeiten.' (2) Sofern für Waren des D-Fonds auf Grund der vorhandenen volkswirtschaftlichen Notwendigkeit ein überbezirklicher Ausgleich durch das Ministerium für Handel und Versorgung bzw. seine beauftragten Organe (Zentrale Warenkontore) erforderlich ist, sind diese Positionen in das Forderungsprogramm der zentral bilanzierten Positionen aufzunehmen und dementsprechend zu behandeln. Das Ministerium für Handel und Versorgung hat den örtlichen Räten eine Nomenklatur der Waren gegebenenfalls untergliedert auf Betriebe zu übergeben, die dafür in Frage kommen. Die Nomenklatur ist von der Staatlichen Plankommission zu bestätigen. Durchsetzung der örtlichen Forderungsprogramme § 11 Dezentralisierter Warenfonds (1) Das nach der Nomenklatur für die örtliche Bilanzierung der 1000 Dinge des täglichen Bedarfs unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 2 ausgearbeitete Forderungsprogramm des Kreises ist nach Bestätigung durch den Leiter der Abteilung Handel und Versorgung mit der Kreisplankommission abzustimmen. Unter Einbeziehung der Konsumgüterleitstellen sind alle Möglichkeiten der örtlichen Produktion, aus welcher die Forderungen des Handels gedeckt werden können, auszuschöpfen. Die Räte der Kreise erteilen erforderlichenfalls durch ihre hierfür zuständigen Fachorgane Produktionsauflagen für die in ihrem Kreisgcbict befindlichen sozialistischen Produktionsbetriebe oder Betriebsteile. Unterstehen sozialistische Produktionsbetriebe nicht dem Rat des Kreises, so wird die Produktionsauflage dem Produktionsbetrieb über das für ihn zuständige Organ zugeleitet. Gleichzeitig ist in Abstimmung mit der zuständigen Groß- handelsgcscllschaft demjenigen Handelsbetrieb, welcher die Erzeugnisse entsprechend seinen im Forderungsprogramm enthaltenen Forderungen abzunehmen hat, eine Produktionseinweisung als Grundlage für den Vertragsabschluß zu übergeben. Die Erfüllung der an die private Industrie und das Handwerk gestellten Forderungen wird durch die Räte der Kreise über die Materialzuweisungen geregelt. Können die Forderungen nicht aus den im Kreis befindlichen Produktionsmöglichkeiten gedeckt werden oder werden diese Produktionsmöglichkeiten zur Versorgung der Bevölkerung im Kreis nicht benötigt, so ist hierüber ein Differenzprotokoll anzufertigen. Dieses muß neben den quantitativ nicht erfüllten Forderungen gleichfalls die qualitativ nicht erfüllten Forderungen aus-weisen. Zu nicht ausgeschöpften Produktionsmöglichkeiten sind außerdem die betreffenden Produktionsbetriebe anzugeben. Das Differenzprotokoll ist zusammen mit dem Kreisforderungsprogramm an den zuständigen Rat des Bezirkes zu übergeben. # (2) Das nach der Koordinierung mit den Kreisforderungsprogrammen durch den Leiter der Abteilung Handel und Versorgung des Rates des Bezirkes bestätigte Bezirksforderungsprogramm ist mit dem Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes abzustimmen. Unter Mitwirkung der Konsumgüterleitstellen sind die sich aus den Differenzprotokollen der Kreise ergebenden Fehlmengen aus dem Mehraufkommen auszugleichen und alle Produktionsreserven des Bezirkes zu mobilisieren. Entsprechend den Bestimmungen des Abs. 1 werden von den Räten der Bezirke im Rahmen des Bezirkes Produktionsauflagen, Produktionseinweisungen und Materialzuweisungen erteilt sowie Difierenzproto-kolle angefertigt. Dabei berücksichtigen sie die bereits von den Räten der Kreise erteilten Produktionsauflagen und -einWeisungen. Das Differenzprotokoll ist zusammen mit dem Bezirksforderungsprogramm an das Ministerium für Handel und Versorgung zu übergeben. § 12 Zentral verteilter Warenfonds und zentral bilanzierte Warenpositionen Das nach der Arbeitsnomenklatur für den Warenfonds ausgearbeitetc Forderungsprogramm des Kreises ist in der Untergliederung nach dem Gesamtbedarf und dem mit den Kennziffern des Perspektivplanes abgestimmten Bedarf nach Bestätigung durch den Leiter der Abteilung Handel und Versorgung des Rates des Kreises an den Rat des Bezirkes zu übergeben. Das Bezirksforderungsprogramm für die Z- und die zentral bilanzierten Positionen ist mit den Kreisforderungsprogrammen zu koordinieren und mit den für den Bezirk verbindlichen Kennziffern des Perspektivplanes abzustimmen. Das durch den Leiter der Abteilung Handel und Versorgung des Rates des Bezirkes bestätigte Forderungsprogramm ist an das Ministerium für Kandel und Versorgung zu übergeben. Vorbereitende Verträge § 13 (1) Von den Handelsbetrieben sind vorbereitende Verträge mit den Produktionsbetrieben abzuschließen. Für Waren des Z-Fonds, zentral bilanzierte Positionen des D-Fonds sowie Waren, für die ein überbezirklicher Ausgleich gemäß § 10 Abs. 2 erforderlich ist, dürfen vorbereitende Verträge nur auf der Grundlage von Zuweisungen von Produktions- und Importaufkommen durch das Ministerium für Handel und Versorgung bzw. seine beauftragten Organe (Zentrale Warenkontore) abgeschlossen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung zur Verfügung gestellten Lektionen auf Grund politisch-operativer ünerfah-renheit, Schlußfolgerungen für die Arbeit und das Verhalten der abgeleitet werden müssen, nur so können die Angehörigen befähigt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben lösen; ausreichende und konkrete Kenntnisse über das Feindbild sowie über wesentliche Anforderungen an die zu klärenden Straftatbestände haben, mit den Grundregeln der Konspiration zur Bekämpfung des Feindes und zur Durchkreuzung seiner Pläne sowie zur Ausschaltung sonstiger Störungen und Hemmnisse bei der Verwirklichung der Politik der Partei am wirksamsten beigetragen werden kann. Deshalb kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind.

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