Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 428

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 428 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 428); 428 Gesetzblatt Teil II Nr. 39 Ausgabetag: 19. November 1960 des Handels; durch sie werden wesentliche Voraussetzungen für die Durchsetzung neuer Normen und Methoden des Einkaufs, für die Entwicklung des Direktbezuges des Einzelhandels von der Produktion und die volle Wirksamkeit des Vertragssystems geschaffen. § 5 (1) Die in dieser Ordnung festgelegten Grundsätze haben im Rahmen der Konsumgüterwirtschaft für den Binnenhandel, die Industrie, das Handwerk, die Landwirtschaft und den Außenhandel Gültigkeit. In Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 17. Januar 1957 über die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl. I S. 65) und dem Gesetz vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 117) sind die zuständigen zentralen und örtlichen staatlichen Organe für die Ausarbeitung und Durchsetzung der Forderungsprogrammc des Handels gemäß der in dieser Ordnung festgelcglen Aufgabenbegrenzung voll verantwortlich. Sie haben dazu die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen dem Binnenhandel, der Industrie, der Landwirtschaft und dem Außenhandel umfassend zu entwickeln und zu fördern. (2) Die Ausarbeitung und Durchsetzung der Forde-rungsprogramme hat unter breitester Einbeziehung der Werktätigen zu erfolgen. Insbesondere ist die Mitarbeit 1. der Ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Aktivs, 2. der HO-Beiräte und Konsumverkaufsstellenausschüsse, 3. der Handelsökonomischen Räte der Großhandels-gesclischaften, 4 der Fach- und Einkaufskollektive des Handels und 5. der Gewerkschaften und anderen Massenorganisationen zu sichern. Ausarbeitung der örtlichen Forderungsprogramme § 6 Zeitraum und Gliederung der Ausarbeitung (1) Forderungsprogramme sind für jedes Planjahr auszuarbeiten. Sie sind nach Warenpositionen des dezentralisierten Fonds auf der Grundlage der Arbeitsnomenklatur für die örtliche Bilanzierung der 1000 kleinen Dinge des täglichen Bedarfs, für Positionen dos zentral verteilten Warenfonds und zentral bilanzierte Waren gegliedert nach der Arbeitsnomenklatur für den Warenfonds auszuarbeiten. (2) Für Konsumgüter, die infolge ihrer technischen Beschaffenheit oder anderer Bedingungen eine längere Entwicklungszeit bzw. Produktionsvorbcreilung benötigen. sind nach Abstimmung mit den zuständigen Organen der Produktion Forderungsprogramme für einen längeren Zeitraum auszuarbeiten. § 7 Grundlagen für die Ausarbeitung (1) Grundlagen für die Ausarbeitung der Forderungsprogramme sind: 1. die Ergebnisse der Bedarfsforschung unter Berücksichtigung der Sortimcntslislcn des Einzelhandels und der darauf aufgebaulen Handelsprogramme des Großhandels, 2. die Vorschläge und Anregungen der HO-Beiräte, der Verkaufsstellenausschüsse, der Ständigen Kommissionen für Handel und Versorgung, 3. die Ergebnisse aus der Arbeit der Gütekontrolle, der Hygieneinspektion, der Einkaufs- und Fachkol-lektive, 4. die Erfahrungskennziffern der Verkaufsstatistik und der Handelsanalysen und 5. die Erfordernisse für eine Bedarfslenkung. (2) Für die quantitativen Forderungen sind die Kennziffern der perspektivischen Entwicklung der Warenfonds im Sieben jahrplan verbindlich. Die mengen- bzw. wertmäßigen Größen der Bedarfsermittlung sind nach der entsprechenden Sortimentsgliederung mit den Plankennziffern in Übereinstimmung zu bringen. § 8 Inhalt der Forderungsprogramme Die Forderungsprogramme müssen umfassen: 1. den mengenmäßigen Gesamtbedarf, der den Kennziffern des Perspektivplanes zur Entwicklung der Warenfonds gegenüberzustellen ist. Daraus muß die mit den Kennziffern in Übereinstimmung gebrachte Forderung und die noch nicht erreichte Bedarfsdeckung hervorgehen. Für einzelne Warenpositionen (insbesondere Sammelpositionen für sonstige Erzeugnisse), bei denen die Mengenangabe zu einer unvertretbaren Zersplitterung führen würde, kann die Forderung im Wertvolumen ausgewiesen werden; 2. die qualitativen Forderungen, die den ständig wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Sic müssen insbesondere beinhalten: a) die Neuentwicklung bisher noch nicht produzierter Konsumgüter, b) die Weiterentwicklung bisher produzierter, aber nicht dem Weltstand entsprechender Konsum-guter, c) die notwendigen Veränderungen in der Sorti-mcntsstrukt'ur bei bestimmten ArUkelgruppen, d) die Qualitätsforderungen zur Verbesserung der technischen Funktionsfähigkeit, der gestalterischen und modischeri Entwicklung, der Haltbarkeit und Garantieleistung, der Ausstattung und Ausrüstung, e) die Erweiterung der standardisierten und typisierten Erzeugnisse, die sowohl der rationellen Produktion als auch einem rationellen Handelsablauf dienen, f) Verpackungsforderungen zur Entwicklung einer rationellen Einhejtsvcrpackung, der Kleinabpackungen für die Entwicklung der Selbstbedienung. Großabpackung für das rationelle Paletlcnsystem im Großhandel, der verbesserten werbenden Gestaltung der Verpackung und g) die preisliche Entwicklung der Sortimente zur Erhaltung des Preisniveaus und einer der Nachfrage entsprechenden Preisstruklur; 3. Hinweise für die Produktion und den Außenhandel. von welchem Zeitpunkt an bestimmte Erzeugnisse vom Binnenhandel nicht mehr abgenommen werden. § 9 Abgrenzung der örtlichen Forderungsprogrammc (1) Die Ausarbeitung der Forderungsprogrammc erfolgt im Verantwortungsbereich der örtlichen staatlichen Organe jeweils für ein abgegrenztes territoriales Versorgungsgcbiet (Kreis und Bezirk).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten belehrt. Die Hausordnung der Anstalt wird ihnen zur Kenntnis gegeben. Es sollte jedoch künftig generell, um Provokationen in westlichen Massenmedien, Beschwerden der Ständigen Vertretung der und der argentinischen Botschaft in der hochwertige Konsumgüter, wie Fernsehgeräte und Videorecorder sowie Schmuck zum spekulativen Weiterverkauf in die DDR.

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