Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 416

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 416 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 416); 416 Gesetzblatt Teil II Nr. 37 Ausgabetag: 9. November 1960 (2) Sofern der Antragsteller von den vergünstigten Kreditbedingungen nach Abschnitt III der Verordnung Gebrauch machen will, sind auch die Bescheinigungen gemäß § 8 Abs. 1 und § 9 dem Kreditantrag beizulegen. § 3 Eigenleistungen (1) Als Eigenleistungen im Sinne des § 2 der Verordnung werden anerkannt: a) Arbeitsleistungen, b) vorhandene und bezahlte Baumaterialien, c) finanzielle Mittel (Eigenmittel) des Bauauftraggebers. (2) Erfüllte Arbeitsleistungen sowie der erfolgte Einsatz von Baumaterialien müssen durch den bauausführenden Betrieb während der Bauzeit dem Kreditinstitut nach Art und Höhe bestätigt werden. (3) Die Eigenmittel sind durch den Bauauftraggeber auf das bei der Sparkasse bzw. bei der Krcisstelle der Deutschen Bauernbank für den Kreditnehmer einzurichtende Baufinanzierungskonto einzuzahlen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Bauauftraggeber von den finanziellen Vergünstigungen gemäß Abschnitt III der Verordnung Gebrauch machen will, jedoch zur Finanzierung der Baumaßnahme einen langfristigen Kredit nicht benötigt. § 4 Kreditausreichung (1) Die Ausreichung der Kreditmittel (einschließlich der Eigenmittel) erfolgt durch die Kreditinstitute durch Bezahlung der vom Bauauftraggeber vorgelegten und von ihm als sachlich richtig bestätigten Rechnungen unmittelbar an den Rechnungsaussteller. (2) Aus Kreditmitteln dürfen den Bauauftragnehmern nur ausgeführte Bauleistungen bezahlt werden. Eine Finanzierung von Baustoffen und Einbauteilen vor erfolgtem Einbau ist nicht statthaft. Zu II t § 5 Kredite ohne grundbuchlichc Sicherung (1) Langfristige Kredite ohne grundbuchlichc Sicherung gemäß § 7 Abs. 4 der Verordnung dürfen gewährt werden, wenn a) das Kreditverhältnis gerechnet vom 1. Tage der Rückzahlung an nicht länger als 5 Jahre bestehen soll und b) der beantragte Kredit nicht mehr als 3000 DM beträgt. (2) Langfristige Kredite ohne grundbuchlichc Sicherung sind auch dann bereitzustellen, wenn es sich um Baumaßnahmen an Wohngebäuden auf Bodenreformland handelt oder soweit auf Grund gesetzlicher Bestimmungen eine grundbuchliche Sicherung des Kredites nicht möglich ist. § 6 Aufbaugrundschuld (1) Soweit nach Zahlung der für die Aufbaugrundschuld zu entrichtenden Leistungen und der sonstigen mit dem Grundstück in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Grundstücksausgaben (§ 8 Abs. 1 der Verordnung) Grundstücksüberschüsse für die im Rang zurücktretenden Gläubiger zur Verfügung stehen, sind zuerst die Zinsforderungen nach der Rangfolge zu bedienen. Dasselbe gilt für dinglich nicht gesicherte Forderungen. (2) Eigcntümergrundschulden sind bei der Verteilung eines Grundstücksüberschusses nicht zu berücksichtigen. Zu III § 7 Baumaßnahmen aus eigener Initiative (1) Eine Baumaßnahme gilt in eigener Initiative durchgeführt, wenn die Baumaßnahme bisher noch nicht durch das örtlich zuständige Bauorgan oder durch das für die Wohnraumlenkung örtlich zuständige Organ angeordnet worden ist. (2) Eine Baumaßnahme gilt auch dann in eigener Initiative durchgeführt, wenn zwar die Baumaßnahme angeordnet wurde, der private Hauseigentümer jedoch die Notwendigkeit der Durchführung der Baumaßnahme dem zuständigen Organ zuvor bereits mitgeteilt hatte. § 8 Bestätigung und Prüfung von Baumaßnahmcu (1) Die örtlichen Bauorgane sind auf Antrag eines privaten Hauseigentümers verpflichtet, diesem schriftlich zu bescheinigen, in welchem Umfange auf eigene Initiative beabsichtigte Baumaßnahmen den im § 9 Abs. 1 der Verordnung genannten Zwecken dienen. (2) Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen ist in den Fällen, in denen gemäß Abs. 1 eine Bescheinigung ausgestellt wurde, auf der Endabrechnung durch das Bauamt zu bescheinigen, in welcher Höhe die aufgewendeten Baukosten tatsächlich auf Baumaßnahmen im Sinne des § 9 der Verordnung entfallen sind. Die Endabrechnung ist dem zuständigen Kreditinstitut und dem Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, zuzuslellen. § 9 Bestätigung durch die örtlichen Organe der Wohnraumlenkung Die örtlichen Organe der Wohnraumlenkung sind auf Antrag eines privaten Hauseigentümers verpflichtet, diesem schriftlich zu bescheinigen, daß über den aus ‘ eigener Initiative neu geschaffenen Wohnraum durch Zu- bzw. Einweisung verfügt wird. § 10 Schulderlaß (1) Ein Schulderlaß gemäß § 11 der Verordnung wird auf Antrag des Bauauftraggebers gewährt, sobald die Prüfung der Endabrechnung gemäß § 8 Abs. 2 erfolgt ist. Der Antrag muß spätestens innerhalb von 3 Mona-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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