Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 375

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 375 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 375); Gesetzblatt Teil II Nr. 31 Ausgabetag: 8. Oktober 1960 e) Organisierung der Absatz- und Versorgungsbeziehungen auf der Grundlage von speziellen Anordnungen über die Verteilung, Lieferung und den Bezug von Nahrungsgütern, die durch den Leiter der Abteilung Versorgung der Bevölkerung der Staatlichen Plankommission erlassen werden, f) Aufstellung, Durchführung und Kontrolle von Liefer- und Empfangsplänen mit dem Ziel der Sicherung zweckmäßigster Lieferbeziehungen, insbesondere von Direktbeziehungen. Bestehende langfristige Lieferbeziehungen dürfen nur in Übereinstimmung mit den beteiligten Betrieben auf der Grundlage staatlicher Aufgaben unterbrochen werden. Soweit Liefer- und Empfangspläne für Nahrungsgüter ausgearbeitet werden, sind sie die verbindliche Grundlage für den Vertragsabschluß, g) Ausarbeitung und Kontrolle der Einhaltung allgemeiner Liefer- und Leistungsbedingungen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, h) Durchführung der lieferseitigen Abrechnung nach den Weisungen der Staatlichen Zcntralver-waltung für Statistik und Gewährleistung einer ständigen operativen Übersicht über die Versorgung und Bestandshaltung bei den Verbrauchern, i) Durchsetzung einer planmäßigen Bestandshaltung bei Nahrungsgütern, k) Organisation des Abschlusses von Globalverträ-gen und -Vereinbarungen zwischen den Wirtschaftsbereichen. 2 Staatliche Lenkungsorgane auf dem Gebiet der Nahrungsgüterwirtschaft sind: a) das Ministerium für Handel und Versorgung, b) das Ministerium für Gesundheitswesen, c) das Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, d) die WB öl- und Margarineindustrie, Magdeburg, e) die WB Süß- und Dauerbackwarenindustrie, Halle, f) die WB Zucker- und Stärkeindustrie, Halle, g) die WB Hochseefischerei, Rostock-Marienehe, h) die WB Tabakindustrie, Berlin, . i) die WB Kühl- und Lagerwirtschaft, Berlin, k) das Staatliche Kontor für pflanzliche Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie, Berlin, l) das Staatliche Getränkekontor, Berlin. Die Festlegung, für welche Nahrungsgüter die einzelnen Lenkungsorgane die Verantwortung gemäß dieser Ordnung tragen, erfolgt durch gesonderte Verfügung der Staatlichen Plankommission. 3. Für alle mit der Durchführung der Nahrungsgüterbilanzen zusammenhängenden Fragen sind die staatlichen Lenkungsorgane gemäß Ziff. 2 Buchstaben a bis c an die Weisung des Leiters der Abteilung Versorgung der Bevölkerung der Staatlichen Plankommission, gemäß Ziff. 2 Buchstaben d bis 1 an die Weisung des Leiters der Lebensmittelindustrie gebunden. Anordnung über die Abgabe und Verteilung gebrauchter Werkzeugmaschinen. Vom 9. September 1960 Um eine bessere Ausstattung der Betriebe der örtlichen Wirtschaft und anderer Betriebe mit Werkzeugmaschinen zu sichern, wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Werkzeugmaschinen im Sinne dieser Anordnung sind solche Maschinen, die den Planpositionen 21 21 000 Spanabhebende Werkzeugmaschinen 21 22 000 Maschinen für spanlose Formung nach der Schlüsselliste zum Volkswirtschaftsplan zugeordnet sind. (2) Diese Anordnung gilt nicht für gebrauchte Werkzeugmaschinen ab Altersklasse 35 Jahre und ab Güteklasse 4. Ausnahmen können durch das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialrescr-ven in Abstimmung mit den Vereinigungen volkseigener Betriebe der abgebenden Betriebe und den übergeordneten Organen der abnehmenden Betriebe festgelegt werden. § 2 (1) Zur Abgabe gebrauchter Werkzeugmaschinen sind die zentral geleiteten volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe des Maschinenbaues, die den Vereinigungen volkseigener Betriebe des Bereiches Maschinenbau unterstellt sind, verpflichtet. (2) Zur Übernahme gebrauchter Werkzeugmaschinen sind folgende Betriebe berechtigt: a) bezirks- und örtlich geleitete volkseigene und ihnen gleichgestellte sowie halbstaatliche Betriebe; b) sozialistische Produktionsgenossenschaften; c) zentral geleitete volkseigene und ihnen gleichgestellte Reparaturbetriebe und Werkstätten; d) zentral geleitete volkseigene und ihnen gleichgestellte Gießereibetriebe der WB Gießereien. § 3 (1) Die unter § 2 Abs. 1 genannten Betriebe haben im laufenden Planjahr gebrauchte Werkzeugmaschinen im Zeitwert von mindestens 5% der im vorhergehenden Planjahr erhaltenen Zuteilung an neuen Werkzeugmaschinen abzugeben, soweit es sich nicht um die Inbetriebnahme von neuen Betrieben bzw. Betriebsteilen handelt. (2) Der Verkaufspreis der abzugebenden gebrauchten Werkzeugmaschinen wird durch amtliche Schätzung des Zeitwertes entsprechend der Anordnung vom 19. Februar 1959 über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vermittlungskontors für Maschinen- und Materialreserven (GBl. I S. 151) bestimmt. § 4 Ist ein unter §2 Abs. 1 genannter Betrieb nicht in der Lage, die im §3 Abs. 1 festgelegte Abgabe zu erfüllen, so ist die übergeordnete Vereinigung volkseigener Betriebe verpflichtet, einen entsprechenden Ausgleich herbeizuführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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