Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 374

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 374 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 374); 374 Gesetzblatt Teil II Nr. 31 Ausgabetag: 8. Oktober 1960 die Vorbereitung von Entscheidungen der Staatlichen Plankommission über die Nahrungsgütcr-bilanzen, die ständige Kontrolle und Analyse der in den Nahrungsgüterbilanzen festgelegten Proportionen, die Unterstützung der Aufdeckung und Ausnutzung von materiellen Reserven für Produktion und Versorgung bei Nahrungsgütern, die Anleitung der Räte der Bezirke bei der Ausarbeitung und Durchführung von bezirklichen Nahrungsgütcrbilanzen und Bestätigung der von den Räten der Bezirke ausgearbeiteten Bilanzvorschläge. 2. Die Abteilungen der Staatlichen Plankommission sind verantwortlich für die m Planung des Bedarfs ihrer Wirtschafts- und Industriezweige an Nahrungsgütern und deren sparsamste Verwendung. Ausarbeitung und Durchsetzung technisch und ökonomisch begründeter Materialverbrauchsund Vorratsnormen, ständige Analyse der Versorgungslage und Zusammenfassung der Materialabrechnungen in ihrem Bereich, Weiterleitung der bereitgestellten Materialfonds an Nahrungsgütern (für die örtliche Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bezirke). III. Aufgaben der Räte der Bezirke 1. Die örtlichen Organe der Staatsmacht sind für die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsgütern ihres Gebietes in Verbindung mit der Erfüllung der Planaufgaben der Landwirtschaft voll verantwortlich. Durch die Räte der Bezirke sind Nahrungsgütcr-bilanzcn für wichtige Erzeugnisse auszuarbeiten, und ihre Durchführung ist von den zuständigen Abteilungen anzuleiten und zu kontrollieren. Die Ausarbeitung und Durchführung von Nahrungsgüterbilanzen der Bezirke erfolgt auf der Grundlage der Verfügung der Staatlichen Plankommission vom 27. Mai 1960 über „Maßnahmen zur Entwicklung der Bilanzierung von Nahrungsgütern in den Bezirken“ bzw. der zu dieser Verfügung erlassenen methodischen Richtlinien.* 2. Den Abteilungen material technische Versorgung der Wirtschaftsrätc bei den Räten der Bezirke obliegen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen auf dem Gebiet der Nahrungsgüterwirtschaft folgende Aufgaben: a) Festlegung der Methoden der Planung der Materialwirtschaft auf der Grundlage der zentralen Bestimmungen unter Berücksichtigung der speziellen Besonderheiten der Nahrungsgüterwirt-schaft des Bezirkes, b) Planung und Versorgung der Lebensmittelindustrie mit Materialien und Ausrüstungen aller Positionen, die nicht zum Anwendungsbereich lt. Abschnitt I dieser Ordnung gehören, Verfügungen lind Mitteilungen der Staatlichen Plankommission* Jahrgang 10C0 Nr. 10 S. 113 c) Anleitung bei der Ausarbeitung von Materialverbrauchsnormen, Vorratsnormen und tech-nisch-wirtschaftlich'en Kennziffern sowie in allen Fragen der Mobilisierung und Verwendung innerer und örtlicher Reserven* d) Kontrolle und Anleitung in grundsätzlichen Fragen der Materialabrechnung. Die Abteilungen materialtechnische Versorgung sind ferner verantwortlich für die Versorgung der bezirksgelciteten und örtlichen Wirtschaft mit einigen wichtigen Nahrungsgütern, die als Hilfsmaterialien in anderen Industrie- und Wirtschaftszweigen (außer Lebensmittelindustrie, Landwirtschaft und Handel) benötigt werden. IV. Aufgaben der Räte der Kreise # 1. Die Räte der Kreise sind für die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsgütern in ihrem Gebiet in Verbindung mit der Erfüllung des staatlichen Aufkommens aus der Landwirtschaft voll verantwortlich. Für die komplexe Sicherung der Verantwortung der Räte der Kreise für die Versorgung sind mit Beginn der Planausarbeitung 1962 Kreisbilanzen für Nahrungsgüter auszuarbeiten. Die Ausarbeitung und Durchführung erfolgt auf der Grundlage gesonderter methodischer Richtlinien der Staatlichen Plankommission. 2. Das für die Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiet der Nahrungsgüterwirtschaft verantwortliche Organ innerhalb der Plankommission beim Rat des Kreises ist vom Rat des Kreises festzu-lcgen. 3. Im Rat des Kreises sind die Aufgaben der Organe für die Nahrungsgüterwirtschaft und für die mate-rialtechnische Versorgung analog der in den Räten der Bezirke getroffenen Regelung abzugrenzen. V. * Aufgaben, Pflichten und Befugnisse der staatlichen Lenkungsorgane für die Versorgung mit Nahrungsgütern 1. Die staatlichen Lenkungsorgane sind auf dem Gebiet der Bilanzierung und Versorgung mit Nahrungsgütern verantwortlich für die a) Durchführung der staatlichen Nahrungsgüter-bilanzcn und Verteilungspläne und der damit verbundenen operativen Aufgaben zur Sicherung einer kontinuierlichen Versorgung und Produktion, b) Ausarbeitung und Durchführung von Nahrungsgüterbilanzen für bestimmte Erzeugnisse, vor allem für Sortimente, auf der Grundlage von Verfügungen der Staatlichen Plankommission, m c) Zusammenfassung der Vorschläge der Bezirke für die Nahrungsgüterbilanzen, deren Abstimmung und Vorlage an die Staatliche Plankommission zur Bestätigung. Kontrolle der Durchführung der Bezirksbilanzen. Dabei haben sie eine enge Zusammenarbeit mit den Abteilungen Plankoordinierung der Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke zu sichern, d) Aufdeckung von Nahrungsgüterreserven,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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