Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 338

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 338 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 338); 33 Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 30. September 1960 (2) Die übergeordneten Organe sind berechtigt, über die Abwertungsvorschläge eine Entscheidung herbeizuführen, sofern der entstehende Verlust aus der Abwertung durch Überplangewinne anderer Betriebe ihres Bereiches gedeckt wird. Reicht die Summe der erzielten Überplangewinne der unterstellten Betriebe nicht zur Deckung der entstehenden Verluste aus, so sind die Abwertungsvorschläge dem zuständigen übergeordneten Organ der staatlichen Verwaltung zur Herbeiführung einer Entscheidung vorzulegen. § 3 (1) Die Ausarbeitung von Abwertungsvorschlägen hat von den in den Betrieben des staatlichen Produktionsmittelgroßhandels für die Warenbewegung und Lagerhaltung verantwortlichen Personen (wie Handelsleiter, Lagerleiter) zu erfolgen. Für die durch die Betriebe des staatlichen Produktionsmittelgroßhandels eigenverantwortlich durchzuführenden Preisherabsetzungen bzw. für die an die übergeordneten Organe einzureichenden Abwertungsvorschläge sind die Direktoren der Großhandelsbetriebe verantwortlich. Die Preisherabsetzungen haben so zu erfolgen, daß mit dem geringsten Preisnachlaß die volkswirtschaftlich richtige Verwendung der Erzeugnisse gesichert ist. (2) Über die Preisherabsetzungen bzw. Preisvorschläge sind Abwcrtungsprotokolle zu fertigen, die neben der Angabe von Menge, Herstcllungs- bzw. Bezugszeitpunkt, bisherigem und vorgcschlagenem neuen Preis (einzeln und insgesamt) und Wertminderung insgesamt, eine eingehende Begründung für die Abwertung enthalten müssen. Die Protokolle sind von den vorschlagenden Personen zu unterzeidmen. vom Direktor des Großhandelsbetriebes zu bestätigen und vom Hauptbuchhalter gegenzuzeichnen. Die Direktoren der Großhandelsbetriebe haben Protokolle über ergebniswirksam gewordene Abwertungen monatlich an die übergeordneten Organe mit dem Finanzbericht einzureichen. Die übergeordneten Organe haben diese Protokolle mit ihrer Stellungnahme bis zum 20. des nachfolgenden Monats der zuständigen Fachabteilung der Staatlichen Plankommission zur Kenntnisnahme und Auswertung vorzulegen. (3) Zur Vermeidung weiterer Verluste bei Erzeugnissen, die gemäß § 1 Abs. 2 Buchstaben a und b abgewertet werden, ist zu sichern, daß die Industrie deren Produktion einstcllt bzw. qualitativ hochwertige Waren Moduzicrt (4) Zur Vermeidung weiterer Abwertungsverluste durch Beschädigung haben die -Großhandelsbetriebe wirksame Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Gebrauchswertminderungen zu ergreifen. Die übergeordneten Organe sind über die cingcleitcten Maßnahmen zu informieren. § 4 (1) Vor Bestätigung von Abwertungsvorsch lägen haben sich die Direktoren der Großhandelsbetriebe Klarheit darüber zu schaffen, ob in den anderen Großhandelsbetrieben des jeweiligen Bereiches für die zur Abwertung vorgcschlagcncn Erzeugnisse Absatzmöglichkeiten zum alten bzw. zu einem höheren Preis als 0 im Abwertungsvorschlag vorgesehenen Preis vorhanden sind. Die Direktoren der Großhandelsbetriebe haben hierzu über das zuständige Staatliche Kontor bzw. die WB den brancheglcidien Großhandelsbetrieben ein Angebot über die zur Abwertung vorgeschlagene Handelsware (außer beschädigter Handelsware) mit den im § 3 Abs. 2 genannten Angaben zu unterbreiten. (2) Die Abwertung darf nur bestätigt werden, wenn der Nachweis erbracht ist. daß die Großhandelsbetriebe entsprechende Angebote begründet abgelehnt haben und die zur Abwertung vorgeschlagenen Erzeugnisse dem Staatlichen Vermittlungskontor für Maschincn-und Materialreserven gemäß § 4 Abs. 1 der Anordnung vom 19. Februar 1959 über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vermittlungskontors für Maschinen- und Materialreserven (GBl. I S. 151) ange-boten wurden. (3) Werden von Großhandelsbetrieben Erzeugnisse zur Abwertung vorgcschlagen, von denen sich auch in anderen brancheglcidien Großhandelsbetrieben Bestände befinden, haben die zuständigen Staatlichen Kontore bzw. WB eine einheitliche Behandlung die- scr Erzeugnisse zu sichern. * § 5 Bei Ablehnung des Angebots durch das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven ist nach den im § 8 der Anordnung vom 5. November 1959 zur Gewährleistung einer planmäßigen und wirtschaftlich begründeten Vorratswirtschaft (GBl. I S. 839) feslgelegten Bestimmungen zu verfahren. (1) Die sich aus der Abwertung ergebenden Beträge sind zu Lasten des Kontos 716 Preisminderung aus Umbewertung zu buchen. (2) Die durch die Abgabe von total abgewerteten Beständen erzielten Erlöse sind zugunsten des Kontos 769 Sonstige übrige Erlöse zu buchen. (3) In Fällen, in denen der Betrieb sdrjlölos an dem Entstehen von Beständen ist (z. B. moralische Wertminderungen), die abgewertet werden müssen, kann auf Grund einer Befürwortung durch das übergeordnete Organ und mit Genehmigung des zuständigen übergeordneten Organs der staatlichen Verwaltung der aus der Abwertung bzw. Verschrottung entstehende Verlust bei Bemessung zur Zuführung zum Betriebsprämienfonds eliminiert werden. § 7 Die Revisionsorganc und Filialen der Deutschen Notenbank sind verpflichtet, die Durchführung vorstehender Anordnung in ihre Prüfungen einzubeziehen und. falls der Betrieb die ihm hierzu erteilten Auflagen innerhalb einer bestimmten Frist nicht erfüllt, das zuständige übergeordnete Organ der staatlichen Verwaltung einschließlich Staatliches Kontor bzw. WB dar-, über zu informieren. § 8 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. September 19G0 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Selbmann Stellvertreter des Vorsitzen*’;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Besonderheiten des Vorgangsanfalls im Jahre Entwicklung der Qualität der Vorgangsbearbeitung Entwicklung der Vernehmungstätigkeit Entwicklung der Beweisführung und Überprüfung Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auf der Grundlage der in den vergangen Jahren geschaffenen guten Voraussetzungen und Bedingungen, insbesondere der abgeschlossenen vorbereiteten.

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