Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 281

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 281 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 281); Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 26. August 1960 281 erteilt worden sind, sind diese verpflichtet, dem Investitionsträger die zu aktivierenden Beträge für das betreffende Vorhaben mitzuteilen. (2) Die noch nicht in das Anlagevermögen übernommenen Beträge für Vorplanungen und Investitionsprojekte sind von den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft auf dem Konto „nicht fertiggestellte Investitionen" auszuweisen. Haushaltsorganisationcn haben einen statistischen Nachweis zu führen und die aufgewendeten Beträge für Vorplanungen und Investitionsprojekte nach Fertigstellung der Investitionsvorhaben in der Anlagcnkartei zu erfassen. (3) Die für Vorplanungen und Investitionsprojekte genossenschaftlicher Wohnungsneubauvorhaben aufgewendeten Mittel werden in voller Höhe aktiviert. (4) Aufwendungen für Projektierungsleistungen nach § 12 Abs. 3 sind vom Projektanten dem Auftraggeber innerhalb von 6 Wochen nach Fertigstellung bekannl-zugeben. Die Genossenschaften haben diese vom Staatshaushalt finanzierten Kosten als Bestandteil der Baukosten nach Baudurchführung zu aktivieren. § 17 Kontrolle durch die Kreditinstitute (1) Die Kreditinstitute sind verpflichtet, bei der Finanzierung von Vorplanungen und Investitionsprojekten die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Vorbereitung und Durchführung von Investitionsvorhaben und der Investilionsprinzipien zu kontrollieren. (2) Die im Beschluß vom 6. Juni 1957 über das Statut der Deutschen Investitionsbank (GBl. I S. 320) festgelegten Grundsätze über Aufgaben und Rechte der Bank bei der Finanzierung und Kontrolle sind bei der Finanzierung von Vorplanungen und Investitionsprojekten sinngemäß auch von der Deutschen Bauernbank und den Sparkassen anzuwenden. § 13 Sanktionen % (1) Bei zweckwidriger Verwendung bzw. bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme von Mitteln für die Vorbereitung von Investitionsvorhaben (Vorplanungen und Investitionsprojektc) sind die Kreditinstitute berechtigt, von den Auftraggebern gemäß § 2 Abs. 1, § 7 Absätzen 1 und 2 und § 11 Abs. 1 unter Terminstellung entweder die Erstattung dieser Mittel oder die Bereinigung des Planverstoßes durch den Planträger zu verlangen. Die erstattungspflichtigcn Mittel werden a) bei Vorhaben des Planes der Erhaltung der Grundmittel an den Fonds zur Erhaltung der Grundmittel, b) bei Vorhaben des Planes der Erweiterung der Grundmittel an den Haushalt der Republik, wenn der Planverstoß im laufenden Planjahr fcstgestcllt wurde, c) bei aus Krediten finanzierten Projektierungskosten an den Kreditgeber zurückgeführt Erfolgte eine zweckwidrige Verwendung bzw. ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Mitteln für die Vorbereitung des Planes der Erweiterung der Grundmittel im vorangegangenen Planjahr, so ist keine Rückzahlung vorzunehmen. In diesen Fällen sind Strafzuschläge gemäß Abs. 2 vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme bis zum 31. Dezember des jeweiligen Planjahres zu zahlen, jedoch mindestens 5 °/o des Betrages ohne Rücksicht auf ein Verschulden. (2) Für den Zeitraum der zweckwidrigen Verwendung oder unrechtmäßigen Inanspruchnahme der Mittel bis zu deren Rückzahlung bzw. bis zur ordnungsgemäßen Planänderung haben die Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 1 und § 7 Absätzen 1 und 2 (außer Wohnungsbaugenossenschaften) Strafzuschläge in Höhe von 0.05 % pro Tag auf den zweckwidrig verwendeten bzw. unrechtmäßig in Anspruch genommenen Betrag zu zahlen. Die Verpflichtung hierzu besteht unabhängig von einem Verschulden. (3) Bei Nichteinhalten von gestellten Rückzahlungsfristen durch volkseigene Betriebe gemäß Abs. 1 kann das zuständige Kreditinstitut die entsprechenden Beträge sowie Strafzuschläge gemäß Abs. 2 nach der Anordnung vom 22. August 1955 über das Haushalts-vollstreckungsvcrfahron in der volkseigenen und kon-sumgcnosscnschaftlichcn Wirtschaft (GBl. II S. 313) cin-ziehen. (4) Gegen Maßnahmen der Kreditinstitute ist der Einspruch zulässig. Er hat keine aufschiebende Wirkung. Der Einspruch ist bei der zuständigen Bezirks-filialc bzw. Bezirksstellc des Kreditinstituts einzulegen, bei Sparkassen beim Rat des Bezirkes, Abteilung Finanzen, Referat Geldumlauf und Kredite. Geben diese dem Einspruch nicht statt, entscheiden a) bei zentralen Vorhaben die Zentralen der Kreditinstitute, bei Sparkassen das Ministerium der Finanzen, Abteilung Sparkassen und Wohnungswesen, Sektor Sparkassen; die Entscheidungen können auf Antrag des Planträgers vom Minister der Finanzen aufgehoben werden; b) bei örtlichen Vorhaben der Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes endgültig. § 19 Schlußbestimmungcn (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1961 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 17. Juni 1953 über die Finanzierung der Vorplanungs- und Pro-jekticrungsleistungen (GBl. II S. 119) sowie § 4 Abs. 5 der Anordnung Nr. 2 vom 14. Februar 1959 zur Vorbereitung und Durchführung des Investitionsplanes Plan zur Vorbereitung von Investitionsvorhaben (Sonderdruck Nr. 296 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 27. Juli 1960 Der Minister der Finanzen Rumpf Anordnung über die Rcchnungscrteilujig bei Lieferungen von Textil- und Kurzwaren. Vom 30. Juli 1960 Es wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften folgendes angeordnet: § 1 Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die Rcchnungscrtcilung durch Produktionsbetriebe unabhängig von der Eigentumsform , Außenhandelsunternehmen, das Versorgungskontor Industrietexlilien Importe und Handwerksbetriebe (nachstehend Lieferer genannt). Sie gelten für die Lieferung von;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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