Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 278

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 278 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 278); 278 Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 26. August 1960 der Grundmittel enthaltenen Projekticrungsaufgabcn (Vorplanungen und Investitionsprojcklc) werden aus Mitteln des Planes der Erhaltung der Grundmittel gemäß § 8 der Anordnung vom 31. Dezember 1958 über die Finanzierung und Kontrolle der Investitionen der Pläne der Erhaltung und der Erweiterung der Grundmittel (Sonderdruck Nr. 294 des Gesetzblattes) finanziert § 4 Kontenführung (1) Zur Finanzierung von Vorplanungen und Invcsti-tionsprojekten für den Plan der Erweiterung der Grundmittel sind Sonderbankkonten „Vorbereitung des Planes der Erweiterung4* bei den Filialen der Deutschen Notenbank bzw. den zuständigen Kreisstellcn der Deutschen Bauernbank einzurichten, die für eine Führung dieser Konten ausdrücklich ermächtigt sind. (2) Die Sonderbankkonten „Vorbereitung des Planes der Erweiterung“ werden debitorisch geführt. (3) Der Ausgleich der aus den Sonderbankkonten Vorbereitung des Planes der Erweiterung“ debitorisch in Anspruch genommenen Beträge erfolgt am drittletzten Werktag eines jeden Monats über das zuständige Haushaltskonto gemäß § 3 Abs. 2 durch Lastschrift verfahren. (4) Die Finanzierung von Vorplanungen und Invcsti-tSonsprojekten für den Plan der Erhaltung der Grundmittel erfolgt über das Sonderbankkonto „Erhaltung der Grundmittel“, das bei den die sonstigen Bankkonten der Investitionsträger führenden Kreditinstituten besteht bzw. einzurichten ist und kreditorisch geführt wird. Finanzicrungsuntcrlagcn § 5 Zum Zwecke der Kontofreigabc zur Finanzierung von Vorplanungen und Inveslitionsprojckten der Pläne der Erweiterung und der Erhaltung der Grundmittel sind den zuständigen Kreditinstituten von den unter § 2 Abs. 1 genannten Auftraggebern folgende Finanzie-rungsunterlagen vorzulegen: 1. Für die Finanzierung von Vorplanungen a) bei Vorhaben des Planes der Erweiterung der Grundmittel eine schriftliche Bestätigung des übergeordneten Organs, aus der hervorgehen muß, aa) daß das Investitionsvorhaben im bestätigten Plan zur Vorbereitung von Investitionsvorhaben enthalten ist; bb) welche Mittel für die Vorplanung zur Verfügung stehen; cc) der Fertigstellungstcrmin der Vorplanung gemäß bestätigtem Plan zur Vorbereitung von Investitionsvorhaben; dd) das vorgesehene Anfangs- und Schlußjahr des Investitionsvorhabens; ee) der voraussichtliche Wertumfang des Investitionsvorhabens; Bei Maßnahmen des Planes der Erhaltung der Grundmittel erfolgt diese Bestätigung durch Vorlage des betrieblichen Investitionsplanes (Vordrude 0724); . * & die verbindliche Aufgabenstellung bzw. bei volkswirtschaftlich widitigen Vorhaben die be- stätigte volkswirtschaftliche Aufgabenstellung entsprechend der Anordnung Nr. 6 vom 14. März 1959 zur Vorbereitung und Durchführung des Investilionsplanes Aufgabenstellung, Vorplanung und Investitionsprojekt (Sonderdruck Nr. 298 des Gesetzblattes); c) der Vertrag über die Ausarbeitung der Vorplanung gemäß Verlragsgesetz vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) sowie der Anordnung vom 14. März 1959 über die Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung von Projektierungsarbeiten (ABP) (Sonderdruck Nr. 299 des Gesetzblattes). Bis zum Absdiluß des Vertrages in Urkundenform gilt eine briefliche Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 4 der ABP als Finan-zierungsgrundlagc. 2. Für die Finanzierung von Investitionsprojekten a) bei Vorhaben des Planes der Erweiterung der Grundmittel eine schriftliche Bestätigung des übergeordneten Organs entsprechend Ziff. 1 Buchst, a, bezogen auf das Investitionsprojekt. Für Vorhaben des Planes der Erhaltung der Grundmittel gilt ebenfalls Ziff. 1 Buchst, a; b) bei vorplanungspflichtigen Investitionsvorhaben die Vorplanung mit dem Bestätigungsprotokoll gemäß § 11 Abs. 2 der Anordnung Nr. 1 vom 15. Dezember 1958; c) für alle nicht vorplanungspflichtigen Vorhaben die verbindliche Aufgabenstellung des Planträgers; d) der Vertrag über die Ausarbeitung des Investitionsprojektes gemäß Vertragsgesetz vom 11. Dezember 1957 sowie der Anordnung vom 14. März 1959 über die Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung von Projektierungsarbeiten (ABP). Bis zum Abschluß des Vertrages in Urkundenform gilt eine briefliche Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 4 der ABP als Finanzierungsgrundlage; e) bei vorplanungspflichtigen Investitionsvorhaben ein Protokoll über die Diskussion der Vorplanung mit den Werktätigen bzw. mit der Bevölkerung gemäß § 3 Abs. 3 der Anordnung Nr. 6 vom 14. März 1959. § 6 (1) Sollen Erweiterungsinvestitionen durch den Plan der Erhaltung der Grundmittel finanziert werden, so sind auch die Kosten für die Ausarbeitung der Vorplanungen und der Investitionsprojekte hieraus zu finanzieren. I (2) Für die Ausarbeitung der Vorplanungen und der Investitionsprojekte sind getrennte Verträge ab-zus di ließen. (3) Sämtlidie Vertragsänderungen, die Fertigstellungstermin und Wertumfang der vereinbarten Gebühren betreffen, sind von den unter § 2 Abs. 1 genannten Auftraggebern unverzüglich dem finanzierenden Kreditinstitut vorzulegen. (4) Sofern von volkseigenen Betrieben oder staatlichen Organen und Einriditungen, die über eine eigene Projekticrungsabteilung gemäß § 3 der Anordnung vom 14. März 1959 über die Organisation des volkseigenen Projektierungswesens (Sonderdruck Nr. 299 des Gesetzblattes) verfügen, Vorplanungen und Investi-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter ist somit stets von der konkreten Situation in der Untersuchungshaftanstalt, dem Stand der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Organisationen und Einrichtungen bei der vorbeugenden und offensiven der effektive Einsatz und die Anwendung aller politisch-operativen Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen.

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