Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 267

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 267 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 267); Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 15. August 1980 267 § 31 Die Großhandelsgesellschaften haben den Einzelhan-delsorganeh gemäß § 1 Abs. 1 keine Abhut2ungsbeträge. für die Leihverpackung zu berechnen. § 32 (1) Soweit der Lieferer die Verkaufsstellen des Bestellers im Rahmen von Tourenplänen beliefert, gelten für die Rückführung der Leihverpackung an den Lieferer hachstehende Bestimmungen: 1. Der Rücktransport ist vom Lieferer durchzuführen. 2. Der Lieferer trägt die Kosten und Gefahr des Rücktransportes. 3. Der Verkaufsstellenleiter hat die Leihverpackung bei der nächsten Warenanlieferung dem Lieferer zurückzugeben. Die Vertragspartner können etwas anderes vereinbaren. Läuft die festgesetzte Rückgabefrist vor der nächsten Warenanlieferung ab, so ist auf Verlangen des Lieferers zu vereinbaren, daß die Bereitstellung der Leihverpackung für die Rücklieferung entsprechend früher zu erfolgen hat. 4. Der Lieferer hat den Rücktransport der Leihverpackung bis Zum Ablauf der Rüdegabefrist durchzuführen. (2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten auch dann, wenn einzelne Lieferungen außerhalb eines bestehenden Tourenplanes erfolgen. § 33 Soweit der Lieferer die Verkaufsstellen des Bestellers ausschließlich im Rahmen von Versandplänen beliefert, ist der Besteller für den fristgemäßen Rücktransport der LeihVerpackung verantwortlich. Der Besteller trägt die Kosten und Gefahr des Rücktransportes. § 34 Im übrigen gelten für die Rückgabe und Berechnung von Leihverpackung die gesetzlichen Bestimmungen über die Leihverpackung. VII. Abschnitt Vertragsstrafenbestimmungen § 35 Verantwortlichkeit des Bestellers bei Vefkaufsstellenvcrträgen (1) Der Besteller hat eine Vertragsstrafe zu zahlen: a) ln Höhe von 50 DM, wenn ein Verkaufsstellenleiter den Abschluß eines Verkaufsstellenvertrages über Erzeugnisse einer Sorte der Sortimentsliste unterläßt, obgleich Erzeugnisse dieser Sorte in der Verkaufsstelle nicht mehr vorrätig sind; b) in Höhe von 50 DM, wenn die Erzeugnisse einer Sorte der Sortimentsliste auf Grund einer unzureichenden Bestellung durch einen Verkaufsstellenleiter im Angebot einer Verkaufsstelle aus-gehen; c) in Höhe von 50 DM, wenn ein Verkaufsstellenleiter ein bestelltes Erzeugnis pflichtwidrig nicht abnimmt; d) in Höhe von 25 DM, wenn ein Verkaufsstellenleiter ein bestelltes Erzeugnis nicht termingemäß abnimmt (2) Die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Abs. 1 Buchst b entfällt: ) Wenn das Fehlen der Erzeugnisse ln der Verkaufsstelle offensichtlich auf eine unvorhergesehene Bedarfsschwankung zurückzuführen ist; b) weiin es 6ich um Erzeugnisse der staatlichen Materialbllanzierung oder staatlich qüotierte Erzeugnisse handelt und der Einzelhandel die zugewiesOne Menge kontinuierlich oder vertragsgemäß vom Großhandel abzieht. § 36 Verantwortlichkeit des Lieferers bei Verkaufsstcllcnverträgen feste Vertragsstrafen (1) Der Lieferer hat eine Vertragsstrafe zu zahlen: a) in Höhe von 50 DM, wenn er den Abschluß eines Verkaufsstellenvertrages über die von einem Verkaufsstellenleiter geforderten Erzeugnisse einer Sorte der Sortimentsliste einer Verkaufsstelle ablehnt; b) in Höhe von 50 DM, wenn er den Abschluß eines Verkaufsstellen Vertrages über die von einem Verkaufsstellenleiter geforderte Gesamtmenge über Erzeugnisse einer Sorte der Sortimentsliste einer Verkaufsstelle ablehnt; b) in Höhe von 50 DM, wenn er nach Annahme einer Bestellung die bestellten Erzeugnisse nicht oder nicht vollständig liefert oder der Besteller wegen Lieferverzuges vom Vertrag zurücktritt; d) in Höhe von 25 DM, wenn er nach Annahme einer Bestellung das Erzeugnis nicht termingemäß liefert. (2) Die Verpflichtung des Lieferers zur Zahlung von Vertragsstrafe gemäß Abs. I Buchst, b entfällt: a) wenn die vom Verkaufsstellenleiter geforderte Menge auch unter Berücksichtigung saisonbedingter Steigerungen offensichtlich in keinem Verhältnis zu den Mengen steht, die bei vorangegangenen Vertragsabschlüssen gefordert wurden; b) wenn die vom Verkaufsstellenleiter geforderte Menge den Anteil übersteigt, der ihm vom Einzelhandelsbetrieb an Erzeugnissen der staatlichen Materialbilanzierung oder staatlich quotierten Erzeugnissen zugewiesen wurde; c) wenn die Erzeugnisse der staatlichen Materialbilanzierung unterliegen oder staatlich quotiert sind und der Lieferer die ihm durch den Plan oder die Quote für den Besteller zugewiesenen Mengen planmäßig und entsprechend den Vereinbarungen gemäß § 7 Abs. I Buchst, c an den Einzelhandel liefert. § 37 Verantwortlichkeit # des Lieferers bei Verkaufsstcllcnverträgen prozentuale Vertragsstrafen (1) Ist eine Sorte der Sortimentsliste einer Verkaufsstelle mit „5 %“ gekennzeichnet, so finden an Stelle der Bestimmungen des § 36 Abs. 1 Buchstaben a bis c und Abs. 2 die nachstehenden Bestimmungen Anwendung. (2) Der Lieferer hat an den Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 °/o des Durchschnittswertes der bis zum Ende des Liefermonats oder der bis zum Ende eines anderen vereinbarten Lieferzeitraumes nicht gelieferten Erzeugnisse zu zahlen.’ (3) Die Verpflichtung gemäß Abs. 2 besteht nur, wenn sie durch vertragliche Vereinbarung übernommen oder durch die übergeordneten Organe der Vertragspartner angewiesen wurde. (4) Die Verpflichtung gemäß Abs 2 bezieht sich nach Vereinbarung der Vertragspartner oder nach Weisung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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