Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 227

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 227 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 227); der Deutschen Demokratischen Republik Teil II I960 I Berlin, den 14. Juli 1960 J Nr. 21 Tag Inhalt Seite 21.6.60 Anordnung über das Institut für Verkehrsforschung 227 20.6.60 Anordnung Nr. 83 über Standards der Deutschen Demokratischen Republik 220 24. 6. 60 Anordnung Nr. 84 über Standards der Deutschen Demokratischen Republik 230 Anordnung über das Institut für Verkehrsforschung. Vom 21. Juni 1960 § 1 Bildung Mit Wirkung vom 1. Januar I960 wird das Institut für Verkehrsforschung gebildet. § 2 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Das Institut für Verkehrsforschung (nachstehend Institut genannt) ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum. Es untersteht dem Ministe- . rium für Verkehrswesen. komplexen Betrachtung der akuten volkswirtschaftlichen Aufgaben des Verkehrswesens, aus der technischökonomischen Organisation und Durchführung der Tran Sport prozesse und aus der Entwicklungsperspektive des Verkehrswesens ergeben. (3) Die Arbeitsergebnisse werden in Forschungs- und Studienberichten, Studienentwürfen und Gutachten sowie in geeigneten Fällen in entsprechenden wissenschaftlichen Publikationen niedergelegt. (4) Das Institut arbeitet auf der Grundlage der bestätigten Pläne für Verkehrsökonomik sowie für Forschung und Technik des Ministeriums für Verkehrswesen. (2) Sitz des Instituts ist Berlin. § 3 Aufgaben (1) Das Institut hat die Aufgabe, die komplexe Entwicklung des Verkehrswesens auf der Grundlage des technisch-ökonomischen Fortschritts in allen Bereichen des Verkehrs zu fördern. Durch Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze sowie ihrer Vermittlung an die leitenden Organe des Verkehrswesens sollen diese in die Lage versetzt werden, durch richtige Ausnutzung und Anwendung der in ihren Bereichen wirksamen ökonomischen Gesetze eine klare verkehrspolitische Perspektive in technischer, ökonomischer und organisatorischer Hinsicht festzulegen, zu verwirklichen und den volkswirtschaftlich angestrebten Nutzeffekt zu erreichen. Das erfordert insbesondere: a) die Bearbeitung methodischer Probleme der Anwendung der marxistischen Theorie auf dem Gebiet der Transportökonomik; b) die Arbeit an verkehrspolitischen Grundsätzen der Entwicklungsperspektive und Investitionstätigkeit auf dem Gebiet des Transportwesens unter Berücksichtigung technisch-ökonomischer Grundfragen der Neuerungen in der Transporttechnik; c) die Arbeit an den Fragen der Aufgabenteilung und Kooperation innerhalb des Verkehrswesens sowie zwischen den Verkehrscinrichtungen und den Versendern, Empfängern und Reisenden. (2) Das Institut erfüllt seine Aufgaben durch wissenschaftliche Untersuchung von Fragen, die sich aus der (5) Die Hauplmethode der wissenschaftlichen Tätigkeit des Instituts ist die sozialistische Gemeinschaftsarbeit. Das bedeutet insbesondere, daß a) die dem Institut gestellten Aufgaben in der Regel von Forschungskollektivs, bestehend aus Mitarbeitern des Instituts, der Hochschule für Verkehrswesen, anderer wissenschaftlicher Institutionen, der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Unternehmen und Betriebe des Verkehrswesens gelöst werden; b) das Institut die internationale Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit den entsprechenden Institutionen der sozialistischen Länder anstrebt. § 4 Leitung ■ (1) Die Leitung des Instituts erfolgt nach dem Prin-; zip der persönlichen Verantwortung und nach dem : Grundsatz der Einzelleitung bei aktiver Mitwirkung aller Beschäftigten an der Entwicklung des Instituts. (2) Das Institut wird durch den Direktor geleitet. (3) Der Direktor wird im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Direktor vertreten. (4) Der Direktor ist dem Leiter der zentralen Abteilung * Forschung und Entwicklung des Ministeriums für Verkehrswesen für die gesamte Tätigkeit des Instituts verantwortlich. Er handelt im Namen des Instituts auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und ist dabei an die bestätigten Pläne und an die Weisungen Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil I für die Zeit April Mai Juni 1960;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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