Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 42

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 42 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 42); 42 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 6. Februar 1959 3. Saisonrestbestände, die auf Grund besonderer Ursachen nicht in der Saison verkauft werden konnten, für die sie eingekauft wurden, in der nächsten Saison bei gleichem Gebrauchswert zu denselben Preisen zu verkaufen. Hierunter fallen nur einwandfreie verkaufsfähige Waren, die keinen modischen und sonstigen Einflüssen unter- . liegen. Die Handelsbetriebe haben darauf Ein- fluß zu nehmen, daß die vorhandenen Bestände bei der Bildung der Warenfonds berücksichtigt werden. Kredite für SaisonrestbeständeN können nur gewährt werden, wenn nach Abschluß der jeweiligen Saison eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem zuständigen Organ des Rates des Kreises bzw. Bezirkes und der Bank getroffen wird. Der Kredit ist bis zum Eingang der Bestände in die planmäßige Warenbereitstellung der nachfolgenden Saison zu befristen. § 3 e Sonderkredit für die Eröffnung eines Akkreditivs (1) Sonderkredit kann zur Eröffnung eines Akkreditivs gewährt werden. (2) Der Kredit ist unmittelbar zur Eröffnung des Akkreditivs zu verwenden. Als Kreditdeckung dienen das Guthaben aus dem noch nicht ausgenutzten Akkreditiv und nach Inanspruchnahme die unterwegs befindlichen Waren. (3) Die Kreditfrist ist übereinstimmend mit der Laufzeit des Akkreditivs zuzüglich der Verrechnungsfristen festzusetzen. Sie verkürzt sich entsprechend, wenn das Akkreditiv vorfristig in Anspruch genommen wird.“ § 4 Der § 10 Abs. 3 wird gestrichen. § 5 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kreditverträge sind im Einvernehmen zwischen der Bank und dem Betrieb im Laufe von 3 Monaten den neuen Bestimmungen anzugleichen. Berlin, den 14. Januar 1959 Der Präsident der Deutschen Notenbank Dr. M. Schmidt Anordnung über die Bildung des Instituts für die Gärungs- und Getränkeindustrie. Vom 20. Januar 1959 In Durchführung des Beschlusses vom 13. Februar 1958 über die Organisation und Leitung der zentralgeleiteten volkseigene# Betriebe der Lebensmittelindustrie (GBl. I S. 169) wird folgendes angeordnet: § 1 Das Zentrallaboratorium für die Gärungs- und Spirituosenindustrie, Berlin, und der VEB Zentrallaboratorium für die Brau- und Malzindustrie, Berlin, werden mit Wirkung vom 31. Dezember 1958 aufgelöst. § 2 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1959 wird das Institut für die Gärungs- und Getränkeindustrie errichtet. Es ist juristisdie Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. Sein Sitz ist Berlin. Es untersteht der Abteilung Versorgung der Bevölkerung der Staatlichen Plankommission. (2) Das Institut für die Gärungs- und Getränkeindustrie ist Rechtsnachfolger des Zentrallaboratoriums für die Gärungs- und Spirituosenindustrie und des VEB Zentrallaboratorium für die Brau- und Malzindustrie. § 3 Struktur, Aufgaben und Tätigkeit des Instituts für die Gärungs- und Getränkeindustrie werden durch das Statut (Anlage) festgelegt; § 4 Für die Entlohnung gelten die zwischen der Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuß und der Abteilung Versorgung der Bevölkerung der Staatlichen Plankommission abgeschlossenen Lohnvereinbarungen. § 5 Der Leiter der Abteilung Versorgung der Bevölkerung der Staatlichen Plankommission bestellt für das Institut für die Gärungs- und Getränkeindustrie einen Technisch-Wissenschaftlichen Rat. Zusammensetzung und Tätigkeit des Technisch-Wissenschaftlichen Rates sind durch das Statut geregelt. § 6 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 1958 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 14. September 1956 über das Ötatut des Zentrallaboratoriums für die Gärungs- und Spirituosenindustrie (GBl. II S. 329) außer Kraft. Berlin, den 20. Januar 1959 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Streit Mitglied der Staatlichen Plankommission Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Instituts für die Gärungs- und Getränkeindustrie § 1 Rechtsform und Sitz (1) Das Institut für die Gärungs- und Getränkeindustrie ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum. Sein Sitz ist Berlin. (2) Das Institut untersteht der Abteilung Versorgung der Bevölkerung der Staatlichen Plankommission. r;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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