Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 93

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 93 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 93); 93 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II io 1958 Berlin, den 24. Mai 1958 Nr. 10 Tag Inhalt Seite 28. 4. 58 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Anwendung der §§ 268 ff. StPO. Richtlinie Nr. 11 RP1. 1/58 93 24.4.58 Anordnung über die Ermittlung der Ernteerträge 1958 99 25.4.58 Anordnung über die Errichtung der DHZ Gummi, Asbest und Kunststoffe Importlager Halle 100 28. 4. 58 Anordnung über die Kennzeichnung von Kraftdroschken 100 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Anwendung der §§ 268 ff. StPO. Richtlinie Nr. 11 RP1. 1/58 * Vom 28. April 1958 Bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche im Strafverfahren werden die Bestimmungen der §§ 268 ff. StPO von den Gerichten nicht immer einheitlich und dem Zwecke dieses Verfahrens entsprechend angewendet. Diese Uneinheitlichkeit wirkt sich dahin aus, daß häufig in Fällen, die zur Erledigung im zivilrechtlichen Anschlußverfahren geeignet sind, vom Verletzten kein Antrag gemäß §§ 268 ff. StPO gestellt, sondern der Anspruch später in einem selbständigen Zivilprozeß geltend gemacht wird. Obwohl das Ministerium des Innern schon durch einen Runderlaß im Februar 1953 alle Ministerien, Staatssekretariate und andere Regierungsstellen, denen VEB oder Haushaltsorganisationen unterstehen,.verpflichtet hat, weitgehend von der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Anschlußverfahren gemäß § 268 StPO Gebrauch zu machen, geschieht dies noch immer nicht in allen geeigneten Fällen. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung der Verletzten, Schadensersatzanträge zu stellen, liegt darin, daß die Strafgerichte häufig nur Grundentschefdungen treffen und wegen der Höhe des Anspruchs die Sache an das Zivilgericht verweisen. Hierzu werden sie oft durch ungenügende Arbeit im Ermittlungsverfahren veranlaßt. Im Ergebnis ist festzustellen, daß die dem Verletzten durch die §§ 268 ff. StPO eröffneten Möglichkeiten, seine zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren durchzusetzen, nicht genügend genutzt werden. Das hat zur Folge, daß der Anspruch in einem besonderen Zivilprozeß geltend gemacht werden muß, der in der Regel länger als das Strafverfahren dauert, die Zwangsvollstreckung des ge- Richtlinie Nf, 10 (GBl* H 1957 S; 239) richtlich zuerkannten Anspruchs erschwert bzw. unmöglich gemacht wird und dem Volkseigentum nicht selten weitere Unkosten aus dem gerichtlichen Verfahren als Kostenzweitschuldner erwachsen. Es ist deshalb notwendig, eine einheitliche Anwendung der §§ 268 ff. StPO zu gewährleisten. Das Oberste Gericht erläßt daher gemäß § 58 GVG folgende Richtlinie: I. Charakter des Anschlußverfahrens Das in den §§ 268 bis 273 StPO geordnete Verfahren zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren (Anschlußverfahren), das dem Interesse des Verletzten, insbesondere dem Volkseigentum und dem genossenschaftlichen Eigentum, dienen soll, in einfach liegenden Fällen für den ihm durch ein Verbrechen entstandenen Schaden schnell und ohne einen besonderen Zivilprozeß Ersatz zu verlangen, ist ein Bestandteil des Strafverfahrensrechts und daher nur möglich, wenn und solange dieses Verfahren durchgeführt wird; Es ist dem Strafverfahren gegenüber unselbständig. Da das Strafgericht alle Fragen, die mit den zur Anklage stehenden Verbrechen im Zusammenhang stehen, konkret und klar beantworten muß, kann bei Geltendmachung des aus der Straftat erwachsenen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs in aller Regel der Sachverhalt auf Grund der einheitlichen, unmittelbar in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme seiner ganzen gesellschaftlichen Tragweite nach schnell und erschöpfend erfaßt und über ihn in allen seinen rechtlichen Konsequenzen durch Urteil entschieden werden. Die gleichzeitige Entscheidung aller sich aus dem zur Anklage gestellten Verhalten des Angeklagten ergebenden straf- und zivilrechtlichen Fragen in einem Urteil dient nicht nur der zeitlichen und sachlichen Konzentration des Verfahrens und den Interessen des Verletzten an einer beschleunigten Realisierung seiner Ersatzansprüche. Das Anschlußverfahren;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und feindlichen Kontaktpolitik Kon-takttätigkeit gegen Angehörige Staatssicherheit im allgemeinen und gegen Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges des Ministeriums Staatssicherheit im besonderen sei ten Personen rSinhaftier- BeauftragiigdrivÄge Muren mit dem Ziel, die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche, insbesondere durch zielgerichtete Gewinnung geeigneter und zu schließen sind; wie vorhandene Möglichkeiten für die Entwicklung Operativer Vorgänge zu erschließen sind.

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