Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 60

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 60 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 60); 60 Gesetzblatt Teil II Nr. 8 Ausgabetag: 13. Mai 1958 Toleranzen ± 5 / einzuhalten. Bei Einspeisung im Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz hat der Einspeiser seine Anlagen so zu betreiben, daß sie der Einhaltung der Nennfrequenz und Nennspannung des öffentlichen Netzes dienen und diese nicht verschlechtern. (4) Bei Änderung der Eigenerzeugungsleistung des Einspeisers, insbesondere bei Verbesserung oder Erweiterung der Eigenerzeugungsanlage, sind über die Erhöhung der Einspeiseleistung, der Einspeisemengen oder die Änderung des Leistungsfaktors Zusatzvereinbarungen zu treffen. (5) Der EVB ist verpflichtet, Elektroenergie in vereinbartem Umfang und entsprechend den Weisungen der Lastverteilung abzunehmen. Eine Verrechnung der aus dem öffentlichen Versorgungsnetz gelieferten Elektroenergie mit der eingespeisten Elektroenergie ist sowohl hinsichtlich der Leistung als auch der Menge nicht zulässig. § 20 Unterbrechung oder Einschränkung der Einspeisung (1) Der Einspeiser darf im Interesse der Sicherung der öffentlichen Energieversorgung die Einspeisung nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem EVB insbesondere zur planmäßigen Überholung seiner Eigenerzeugungsanlage unterbrechen oder einschränken. (2) Zur Vermeidung von Schäden größeren Ausmaßes und Unfällen sowie bei Störungen im Produktionsablauf seines Hauptbetriebes kann der Einspeiser die Einspeisung ohne vorherige Verständigung des EVB unterbrechen oder einschränken, wenn Gefahr im Verzüge ist. Er ist jedoch verpflichtet, den EVB unverzüglich über Art und Dauer der Unterbrechung oder Einschränkung zu unterrichten. Die Unterbrechung oder Einschränkung ist so durchzuführen, daß die wirtschaftlichen Folgen den Umständen nach gering bleiben. § 21 Ubergabestelle, Unterhaltung der Anlage und Messung (1) Der im Vertrag festgelegte Endpunkt der Anschlußanlage des EVB gilt als Übergabestelle für die eingespeiste Elektroenergie. (2) Einspeiser und EVB haben die Unterhaltung und den Betrieb ihrer Anlagen auf ihre Kosten durchzuführen. Die Anlagen sind mit Rücksicht auf die öffentliche Energieversorgung so einzurichten und zu betreiben, daß Störungen und Behinderungen sowohl in den Anlagen des Einspeisers als auch in den Anlagen des EVB, seiner Einspeiser oder der Abnehmer des EVB ausgeschlossen sind. (3) Der Einspeiser hat im Interesse der öffentlichen Energieversorgung a) Überholungsarbeiten an seiner Eigenerzeugungsanlage nach einem mit dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes bzw. der zuständigen Lastverteilung aufzustellenden Reparaturplan und b) Arbeiten zur Verbesserung seiner Eigenerzeugungsanlage nach einem mit dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes aufzustellenden Plan durchzuführen, c) seine Eigenerzeugungsanlage auf Weisung der zuständigen Lastverteilung bis zur höchstmöglichen Leistungsfähigkeit auszufahren oder bis zur technisch möglichen Mindestleistung zurückzufahren, soweit der betriebsbedingte Ablauf des technologischen Prozesses nicht entgegensteht, d) der Lastverteilung auf Anforderung Angaben über technische Daten der Eigenerzeugungsanlage oder über Erzeugungswerte zu machen. (4) Der Einspeiser oder EVB hat dafür zu sorgen, daß die Meßgenauigkeit der in seiner Rechtsträgerschaft befindlichen Verrechnungsmeßeinrichtungen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. § 22 Rechnungserteilung und Bezahlung (1) Der Einspeiser hat die Meßeinrichtungen am letzten Tag jeden Monats, 24 Uhr, abzulesen. Der EVB ist berechtigt, an den Ablesungen teilzunehmen. Im Einvernehmen mit dem EVB kann die gemeinsame Ablesung auf einen Tag am Anfang oder Ende jeden Monats verlegt werden. Der Einspeiser hat dem EVB seine ordnungsgemäße Stromrechnung spätestens bis zum 3. des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats zweifach einzureichen. (2) Der EVB ist verpflichtet, die ihm erteilten Rechnungen unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen fristgemäß zu begleichen. (3) Der Einspeiser ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu erteilen oder Zwischenzahlung in folgenden Zeitabständen zu fordern: bei einem monatlichen Rechnungsbetrag bis 1000 DM in einem Zeitabstand von 1 Monat, von 1000 DM bis 1500 DM in einem Zeitabstand von 15 Tagen, von 1500 DM bis 3000 DM in einem Zeitabstand von 10 Tagen, von 3000 DM bis 20 000 DM in einem Zeitabstand von 5 Tagen und über 20 000 DM täglich. (4) Hinsichtlich von Einwänden gegen die Richtigkeit der Rechnung gilt § 13 Abs. 4 entsprechend. § 23 Vertragsstrafe bei Vertragsverletzungen (1) Der Einspeiser ist verpflichtet, Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er a) seine Einspeiseverpflichtung nicht in dem vereinbarten Umfang erfüllt, insbesondere die durch Weisung der Lastverteilung für die Spitzenzeiten festgelegten Mindestleistungen nicht erbringt, b) die im Reparaturplan festgelegten Reparaturzeiten überschreitet, c) seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Unterhaltung und Verbesserung sowie zum ordnungsgemäßen Betrieb seiner Anlagen verletzt und dadurch Störungen und Behinderungen in den Anlagen des EVB oder dessen Abnehmern verursacht, d) den Leistungsfaktor gemäß § 19 Abs. 3 nicht einhält. (2) Der EVB ist verpflichtet, Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er a) seine Anlagen nicht ordnungsgemäß unterhält oder betreibt und dadurch die Einspeisung in das öffentliche Netz behindert oder Störungen und Behinderungen in den Anlagen des Einspeisers verursacht, b) Elektroenergie nicht in dem vereinbarten Umfang abnimmt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland dar. In den Abteilungen kommt es in Zukunft verstärkt darauf an, diesen Schwerpunkten durch Spezialisierung ünd zunehmender Konzentrierung zu bearbeiten.

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