Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 51

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 51 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 51); Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 30. April 1958 51 § 27 i Übergangsbestimmungen (1) Die fachlich übergeordneten Organe der staatlichen Verwaltung haben bis zum 10. Mai 1958 den für die einzelnen Betriebe zuständigen Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte einen Kontenauszug über die bisher an sie für das Kalenderjahr 1958 entrichteten oder mit ihnen verrechneten und über die bisher von ihnen für das Kalenderjahr 1958 zugeführten Beträge zu übersenden. Der Kontenauszug ist nach Gewinnabführung, Stützungen, sonstigen Ausgaben, Treueprämien im Bergbau sowie Zuführungen und Abführungen von Umlaufmitteln zu unterteilen. Des weiteren ist bei den sonstigen Ausgaben eine Aufgliederung auf die einzelnen Arten von sonstigen Ausgaben vorzunehmen. Der Kontenauszug ist vom Hauptbuchhalter und vom Haushaltsbearbeiter der fachlich übergeordneten Organe der staatlichen Verwaltung zu unterzeichnen. Er ist mit dem Abdruck des Dienstsiegels der übergeordneten Verwaltung zu versehen und gilt für die Abteilung Finanzen des zuständigen örtlichen Rates als Buchungsbeleg. (2) Die fachlich übergeordneten Organe der staatlichen Verwaltung haben eine Durchschrift des Kontenauszuges dem jeweiligen Betrieb zu übersenden. Unstimmigkeiten sind zwischen dem Betrieb und den fachlich übergeordneten Organen der staatlichen Verwaltung bis zum 20. Mai 1958 zu klären; (3) Nach dem 30. April 1958 dürfen die fachlich übergeordneten Organe der staatlichen Verwaltung Haushaltsverpflichtungen oder Zuführungen aus dem Staatshaushalt, die nach dieser Anordnung geregelt werden, weder annehmen noch auszahlen. Alle nach dem 30. April 1958 fälligen, noch zu entrichtenden oder noch zuzuführenden Beträge sind von der Abteilung Finanzen des zuständigen örtlichen Rates zu vereinnahmen oder auszuzahlen. (4) Die Abwicklung der das Jahr 1957 betreffenden Haushaltsverpflichtungen und Zuführungen aus dem Staatshaushalt obliegt den fachlich übergeordneten Organen der staatlichen Verwaltung, auch wenn die Fälligkeit erst im Jahr 1958 eingetreten ist; § 28 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Bestimmungen über die Umlaufmittel-Umverteilung im § 8 Abs. 7 der Anordnung vom 19. Juni 1957 über die Grundsätze der Planung und der Finanzierung der Umlaufmittel in der volkseigenen Industrie (GBl. I S. 367) außer Kraft. Berlin, den 31. März 1958 Der Minister der Finanzen R u-m p f Anordnung Nr. 2* über die Gewährung und Verwendung des Devisenbonus. Vom 31. März 1958 Die Anordnung vom 1. März 1957 über die Gewährung und Verwendung des Devisenbonus (GBl. II S. 149) wird wie folgt geändert: § 1 Der § 4 Abs. 4 der Anordnung vom 1. März 1957 erhält folgende Fassung: „(4) Herstellerbetriebe von Exporterzeugnissen, die auf Unter- bzw. Zulieferungen angewiesen sind, können am erhaltenen Devisenbonus ihre direkten Unter- bzw. Zulieferbetriebe entsprechend dem Anteil ihrer Lieferungen beteiligen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 4 Buchst, c gegeben sind. Die Herstellerbetriebe von Exporterzeugnissen haben in diesen Fällen entsprechende Vereinbarungen in die mit den Unter- bzw. Zulieferbetrieben abzuschließenden Verträge über die anteilmäßige Beteiligung aufzunehmen.“ § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 31. März 1958 Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel Rau Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Bildung von Vereinigungen volkseigener Betriebe im Bereich Chemische Industrie. Vom 21. April 1958 In Durchführung des Abschnittes II des Beschlusses vom 13. Februar 1958 über die Organisation und Leitung der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe der Chemischen Industrie (GBl. I S. 156) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission folgendes angeordnet: § 1 Mit Wirkung vom 1. April 1958 werden im Bereich Chemische Industrie folgende Vereinigungen volkseigener Betriebe gebildet: 1. WB Mineralöle und Organische Grundstoffe 2. WB Elektrochemie und Plaste 3. WB Allgemeine Chemie 4. WB Chemiefaser und Fotochemie 5. VVB Gummi und Asbest 6. VVB Pharmazeutische Industrie 7. VVB Lacke und Farben § 2 Für die rechtliche Stellung, die Aufgaben, die Leitung, die Struktur, die Arbeitsweise und die Vertretung im Rechtsverkehr der Vereinigungen volkseigener Betriebe gelten bis zum Erlaß eines Statuts durch die Staatliche Plankommission die Bestimmungen der Verordnung vom 13. Februar 1958 über die Statuten der Vereinigungen volkseigener Betriebe im Bereich der Staatlichen Plankommission (GBl. I S. 149). § 3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1958 in Kraft. Berlin, den 21. April 1958 Der Minister für Chemische Industrie I. V.: Adler Staatssekretär Sitz Halle Sitz Halle - Sitz Halle Sitz Wolfen Sitz Berlin Sitz Berlin Sitz Berlin Anordnung (Nr. 1) (GBl. II 1957 S. 149);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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