Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 292

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 292 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 292); 292 Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 28. November 1958 (2) Der Besteller ist verpflichtet, Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er die Liefermenge vertragswidrig nicht abnimmt, in Höhe von 3°/# des gesetzlichen Preises der betroffenen Menge. (3) Die Berechnung der Vertragsstrafe hat zu erfolgen: a) in den Fällen des Abs. 1 Buchstaben a, d, e und f sowie des Abs. 2 spätestens bis zum Ablauf des auf den Liefermonat folgenden Monats, b) in den Fällen des Abs. 1 Buchstaben b und c spätestens bis zum Ablauf des auf das Lieferquartal folgenden Monats. § 12 F. fcten für die Rechnungserteilung (1) Die Rechnungen sind a) bei Anlieferung im Reichsbahn- oder Schiffsversand ohne Aufteilung auf mehrere Empfänger innerhalb von drei Werktagen nach Absendung, bei Werksbezug innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Versandanzeige, b) bei Anlieferungen im Schiffsversand, die auf mehrere Empfänger aufgeteilt werden, innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Löschberichtes unter Beachtung der Bestimmungen für den Zahlungsverkehr zu erteilen. (2) Als Tag der Rechnungserteilung gilt das Datum des Postaufgabestempels. § 13 Import- und Exportlieferungen Auf Lieferungen aus Importen und für den Export finden diese Bedingungen nur Anwendung, soweit die hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Notwendige besondere Regelungen hinsichtlich der Durchführung von Reklamationen sind in den Lieferverträgen zu vereinbaren. Abschnitt II Bestimmungen über Lieferverträge zwischen Lieferwerken und dem Staatlichen Kohle-Kontor sowie zwischen dem Staatlichen Kohle-Kontor und dem VEB Kohlehandel bzw. Groß- und Spezial Verbrauchern § 14 Absatzarten Bis zum 4. eines jeden Monats, bei Quartalsaufträgen bis zum 4. des Monats vor Quartalsbeginn, haben die Vertragspartner (Lieferwerke und Staatliches Kohle-Kontor) für die Liefermengen die Art der Lieferungen gemäß § 2 für den folgenden Monat bzw. das folgende Quartal zu vereinbaren. § 15 V ersan ddisposi tionen (1) Für Lieferungen von Braunkohlen-Erzeugnissen auf dem Bahnwege haben die VEB Kohlehandel die Versanddispositionen für mindestens 90 °/o der im folgenden Monat abzunehmenden Mengen unter Angabe der Richteinheiten der Empfangsbahnhöfe jeweils sechs Wochen vor Beginn des Liefermonats bzw. des Lieferquartals den zuständigen Außenstellen des Staatlichen Kohle-Kontors zu übergeben. Das Staatliche Kohle-Kontor hat diese Versanddispositionen sowie die Versanddispositionen für Groß- und Spezial Verbraucher (mit Ausnahme für den Export und für Regierungsaufträge) bis zum 8. eines jeden Monats für den folgenden Monat den Lieferwerken zu übersenden. Die Festlegung der Mengen für den Export und für Regierungsaufträge gilt als Versanddisposition. Die restlichen Versanddispositionen haben die VEB Kohlehandel bis zum 15. des Liefermonats den zuständigen Außenstellen des Staatlichen Kohle-Kontors zu?uleiten, welche ihrerseits verpflichtet sind, diese Versanddispositionen den beteiligten Lieferwerken bis zum 20. des Liefermonats zuzustellen. (2) Für Lieferung von Steinkohlen-Erzeugnissen aus DDR-Aufkommen und für Lieferung von freien Brennstoffen (Ersatzbrennstoffen) auf dem Bahnwege haben die VEB Kohlehandel bis zum 8. eines jeden Monats die Versanddispositionen für mindestens 90 °/o der im folgenden Monat abzunehmenden Mengen unter Angabe der Richteinheiten der Empfangsbahnhöfe den Lieferwerken (für Gaskoks den VEB Energieversorgung) unmittelbar zu übersenden und die restlichen Versanddispositionen bis zum 20. des Liefermonats zu übergeben. Für Lieferungen aus Importen haben die VEB Kohlehandel dem Staatlichen Kohle-Kontor die Versanddispositionen innerhalb der gleichen Fristen und in gleicher Höhe zu übergeben. (3) Die Lieferwerke sind verpflichtet, den Versand nach den Weisungen des Staatlichen Kohle-Kontors durchzuführen. Die VEB Kohlehandel sind berechtigt, im Rahmen ihrer Tagesmengen zu disponieren und können im Umfange von 10 °/o ihrer Tagesmenge je Brennstoff art und je Versandtag bestimmte Liefertage im Bahnversand vorschreiben; Als Tagesmenge gilt Vao des Monatsanspruches; § 16 Versandberi elite Das Lieferwerk ist verpflichtet, spätestens am ersten Werktage nach dem Versand Berichte über den Bahnversand in doppelter Ausfertigung den VEB Kohlehandel zu übersenden. § 17 Methode der Rechnungserteilung (1) Die Rechnungserteilung hat unter Berücksichtigung der Versanddispositionen zu erfolgen bei Braunkohlen-Erzeugnissen a) vom Lieferwerk an Groß- bzw. Spezialverbraucher, b) vom Lieferwerk an den aus der Versanddisposition ersichtlichen VEB 'Kohlehandel, bei Steinkohlen-Erzeugnissen aus DDR-Aufkommen c) vom Lieferwerk an das Staatliche Kohle-Kontor, d) vom Lieferwerk an den aus der Versanddisposition ersichtlichen VEB Kohlehandel, bei Lieferungen aus Importen e) vom Staatlichen Kohle-Kontor an Groß- bzw. Spezialverbraucher, f) vom Staatlichen Kohle-Kontor an den aus der Versanddisposition ersichtlichen VEB Kohlehandel. (2) Die Berechnung erfolgt zu den am Versandtage gültigen gesetzlichen Preisen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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