Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 261

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 261 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 261); der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1958 * Berlin, den 4. November 1958 Nr. 23 Tag Inhalt Seite 21. 9. 58 Anordnung über die Auflösung des Zentralinstituts für Lehrerweiterbildung 261 18. 8.58 Anordnung über die Bildung des VEB Domowina-Verlag 261 11. lOfrPAnordnung über die Sicherung der Dienstgebäude der Organe der staatlichen Ver-waltung, staatlichen Einrichtungen sowie der Betriebe der volkseigenen Wirtschaft und anderer wichtiger Institutionen 263 13.10.58 Anordnung zur Aufhebung der Meisterausbildungs- und Prüfungsordnung für die Land- und Forstwirtschaft 264 13.10.58 Anordnung zur Änderung der Anordnungen über die Kontingentierung von Materia- lien und Ausrüstungen 264 13.10.58 Anordnung über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen 264 15.10.58 Anordnung Nr. 2 über die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit bei Arbeiten unter besonders schweren oder gesundheitsgefährdenden Bedingungen 267 Berichtigung ; 267 Anordnung über die Auflösung des Zentralinstituts für Lehrerweiterbildung. Vom 21. September 1958 § 1 (1) Das Zentralinstitut für Lehrerweiterbildung in Dresden wird mit Wirkung vom 31. August 1958 aufgelöst. (2) Die Aufgaben des Instituts gehen auf die Pädagogischen Bezirkskabinette über. (3) Mit der Durchführung der Auflösung und mit den notwendigen Abwicklungsarbeiten wird der bisherige Direktor des Instituts beauftragt. § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1958 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 3. Januar 1955 über die Errichtung des Zentralinstituts für Lehrerweiterbildung (GBl. II S. 22) außer Kraft. Berlin, den 21. September 1958 Der Minister für Volksbildung I. V.: Lorenz I Staatssekretär j Anordnung über die Bildung des VEB Domowina-Verlag. Vom 18. August 1958 Im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Volksbildung, dem Minister der Finanzen und nach Anhören des Bundesvorstandes der Domowina wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Mit Wirkung vom 1. Juli 1958 wird der VEB Domowina-Verlag (nachstehend „Domowina-Verlag“ genannt) gebildet. (2) Der Domowina-Verlag untersteht der WB Verlage. Vor grundsätzlichen Entscheidungen ist der Bundesvorstand der Domowina zu hören. § 2 Der Domowina-Verlag ist juristische Person im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225). Sein Sitz ist Bautzen. § 3 Struktur, Aufgaben und Tätigkeit des Verlages werden durch das Statut (Anlage) geregelt. § 4 (1) Zwischen dem Verlag Volk und Wissen und dem DomoWina-Verlag werden nach Anhören des Bundesvorstandes der Domowina die notwendigen Übergangs-j maßnahmen vereinbart, um eine Überleitung von Auf-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung zu übermitteln. Art der, Unterbringung: Gemeinschaftsunterbringung und Einzelunterbringung. Bei Einzelunterbringung sollte dem Verhafteten, entsprechender eis die Situation erläutert werden.

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