Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 250

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1958, Seite 250 (GBl. DDR II 1958, S. 250); ?250 Gesetzblatt Teil II Nr. 22 Ausgabetag: 11. Oktober 1958 (2) Die Mitglieder des Technisch-Wissenschaftlichen Rates werden vom Leiter der Abteilung Versorgung der Bevoelkerung der Staatlichen Plankommission jeweils auf die Dauer von zwei Jahren berufen. Ihre Wiederberufung ist zulaessig. (3) Den Vorsitz des Technisch-Wissenschaftlichen Rates fuehrt der Direktor des Instituts. (4) Der Direktor des Instituts ist verpflichtet, dem Technisch-Wissenschaftlichen Rat regelmaessig ueber die laufenden Arbeiten des Instituts zu berichten. (5) Zur Behandlung von Fachfragen koennen zu den Sitzungen des Technisch - Wissenschaftlichen Rates weitere qualifizierte Kader hinzugezogen werden. Ausserdem sind Vertreter der Abteilung Versorgung der Bevoelkerung der Staatlichen Plankommission berechtigt, an den Sitzungen des Technisch-Wissenschaftlichen Rates teilzunehmen. (6) Der Technisch-Wissenschaftliche Rat soll mindestens zweimal im Jahr zusammentreten. (7) Der Technisch-Wissenschaftliche Rat hat die Aufgabe, den Direktor des Instituts in allen fuer die Taetigkeit des Instituts wichtigen Angelegenheiten zu beraten. ? 8 Veroeffentlichung und Schweigepflicht (1) Die Veroeffentlichungen von Ergebnissen der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten des Instituts haben gemaess den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. (2) Bei Veroeffentlichungen sowie in ihrer sonstigen Taetigkeit haben die Mitarbeiter des Instituts Verschwiegenheit ueber vertrauliche Vorgaenge zu wahren. (3) Die Schweigepflicht besteht auch nach Loesung des Arbeitsrechtsverhaeltnisses mit dem Institut fort. ? 9 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft. Berlin, den 25. September 1958 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Hieke Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung ueber die Errichtung des Instituts fuer Fleischwirtschaft. Vom 25. September 1958 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister fuer Land- und Forstwirtschaft sowie nach Anhoeren der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin wird folgendes angeordnet: ? 1 Mit Wirkung vom 1. Januar 1959 wird das Institut fuer Fleischwirtschaft errichtet. ? 2 Struktur, Aufgaben und Taetigkeit des Instituts fuer Fleisch Wirtschaft werden durch das in der Anlage veroeffentlichte Statut festgelegt. ? 3 Der Leiter der Abteilung Versorgung der Bevoelkerung der Staatlichen Plankommission bestellt fuer das Institut fuer Fleischwirtschaft einen Technisch-Wissenschaftlichen Rat. Zusammensetzung und Taetigkeit des Technisch-Wissenschaftlichen Rates sind durch das Statut geregelt. ? 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft. Berlin, den 25. September 1958 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Hieke Stellvertreter des Vorsitzenden Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Instituts fuer Fleischwirtschaft ? 1 Rechtsform und Sitz (1) Das Institut fuer Fleischwirtschaft (nachstehend Institut genannt) ist juristische Person und Rechtstraeger von Volkseigentum. Sein Sitz ist Magdeburg. (2) Das Institut untersteht der Abteilung Versorgung der Bevoelkerung der Staatlichen Plankommission. ? 2 Aufgaben (1) Das Institut hat auf dem Gebiet der Fleischwirtschaft folgende Aufgaben: a) Untersuchung der wissenschaftlichenGrundlagen der Fleischbe- und -Verarbeitung sowie Entwicklung und Durchsetzung entsprechender Verfahren; b) Mitarbeit bei der Festlegung der perspektivischen Entwicklung der Fleischwirtschaft; c) Zusammenarbeit mit dem Ministerium fuer Land-und Forstwirtschaft, den zustaendigen Instituten der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin, Universitaeten und Hochschulen hinsichtlich der Produktion von Schlachtvieh in Auswertung der von der fleischbearbeitenden und fleisch verarbeitenden Industrie gesammelten Erfahrungen; d) Auswertung der mit den Maschinen, Anlagen und Geraeten der fleischbearbeitenden und fleischverarbeitenden Industrie gesammelten Erfahrungen, Ausarbeitung der technischen Forderungen fuer die vom Maschinenbau neu zu entwickelnden Maschinen, Anlagen und Geraete, Beratung des Maschinenbaues bei der Konstruktion und Mitwirkung bei der Erprobung neu entwickelter Maschinen, Anlagen und Geraete; e) Beratung und Anleitung der Betriebe der fleischbearbeitenden und fleischverarbeitenden Industrie sowie der sozialistischen Produktionsgenossenschaften des Fleischerhandwerks bei der Nutzbarmachung der Arbeitsergebnisse des Instituts in der Produktion und bei der Einfuehrung von Neuerermethoden; f) Erarbeitung von Entwuerfen zu Staatlichen Standards und Technischen Normen; g) Verfolgung des internationalen Standes der Technik, insbesondere durch Dokumentation des Schrifttums;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

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