Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 19

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 19 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 19); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 11. März 1958 19 Anordnung über Schiffsführerzeugnisse zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb. Vom 21. Januar 1958 Im Einvernehmen mit dem Minister des Innern wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Zum Führen eines Fahrzeuges mit Hilfsantrieb berechtigt: a) das Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen mit eigener Triebkraft oder b) das Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb. (2) Als Fahrzeug mit Hilfsantrieb im Sinne dieser Anordnung gelten: a) Fahrzeuge mit aufmontierten Antriebsmaschinen, b) Fahrzeuge mit Schiebe- oder Ziehboot (Stoßboot). § 2 (1) Das Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb wird auf Antrag erteilt. Der Bewerber muß die gleichen Bedingungen wie bei der Erteilung eines Zeugnisses zum Führen von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft erfüllen, ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse über die Arbeitsweise, Bedienung und Wartung von Hilfsantrieben haben und ein Jahr praktische Fahrzeit auf Fahrzeugen mit Hilfsantrieb nachweisem (2) Schiffsführem, die im Besitz eines Zeugnisses zum Führen von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft sind, kann die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb erteilt werden, wenn sie: a) sich in einem Qualifizierungslehrgang von mindestens drei Wochen ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse über die Arbeitsweise, Bedienung und Wartung von Hilfsantrieben erworben haben und mindestens zwei Wochen auf Fahrzeugen mit Hilfsantrieb praktisch tätig gewesen sind oder b) vor Inkrafttreten dieser Anordnung mindestens ein Jahr auf Fahrzeugen mit Hilfsantrieb als Schiffsführer tätig gewesen sind. (3) Die Erweiterung der Berechtigung gemäß Abs. 2 wird auf dem Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft vermerkt § 3 Das Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb und den Berechtigungsvermerk gemäß § 2 Absätze 2 und 3 erteilt die jeweils zuständige Schifferprüfungskommission der Deutschen Demokratischen Republik; § 4 Zeugnisse zum Führen von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, die durch Zusätze zum Führen eines Fahrzeuges mit Hilfsantrieb berechtigen und vor Inkrafttreten dieser Anordnung erteilt wurden, sind bis zum 1; April 1958 der zuständigen Schifferprüfungskommission der Deutschen Demokratischen Republik zur Bestätigung vorzulegen. Falls die Bestätigung bis zu dem genannten Termin nicht eingeholt wird, verlieren die Zeugnisse ihre Gültigkeit. § 5 Diese Bestimmungen gelten auf allen Wasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik. § 6 Die Bestimmungen der Verordnung vom 8. Januar 1953 über die Zulassung von Wasserfahrzeugen zum Verkehr und die Erteilung von Fahrerlaubnissen zum Führen von Wasserfahrzeugen auf den Binnenwasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 77) sowie die für die Seewasserstraßen geltenden Bestimmungen werden durch diese Anordnung nicht berührt § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 21. Januar 1958 Der Minister für Verkehrswesen Kramer Anordnung über die Auflösung des VEB „Dr. Remmler“. Vom 30. Januar 1958 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 Der VEB „Dr. Remmler“, Berlin, wird mit Wirkung vom 31. Dezember 1957 als juristisch selbständiger Betrieb gemäß § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) aufgelöst § 2 (1) Die von dem aufgelösten Betrieb verwalteten Vermögenswerte gehen mit Wirkung vom 1. Januar 1958 auf den VEB Pharmazeutisches Werk Johannisthal in Berlin-Johannisthal über. (2) Der VEB Pharmazeutisches Werk Johannisthal ist Rechtsnachfolger des aufgelösten Betriebes. § 3 Die Planaufgaben des aufgelösten Betriebes werden Bestandteil der Pläne des übernehmenden Betriebes. § 4 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1958 in Kraft Berlin, den 30. Januar 1958 Der Minister für Gesundheitswesen Steidle Anordnung über die Gründung des VEH Automot. Vom 1. Februar 1958 § 1 Mit Wirkung vom 1; Januar 1958 wird der VEH Automot errichtet. Sein Sitz ist Heidenau (Sa.), § 2 Der VEH Automot ist juristische Person gemäß der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl; S, 225).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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